Ein Reklamationsgrund wird hier durchaus begründet.
Ebenso ein Anspruch auf Behebung des Mangels.
Gigaset hätte ansonsten auf die Problematik hingewiesen.
Bei spezieller Firmware wird das ebenfalls so gehandhabt.
Außerdem haben der Händler und Gigaset rein rechtlich gesehen bereits einmal einverständlich auf den Reklamationsgrund hin reagiert, einen Austausch vorgenommen.
3 x misslungene Reparatur/Austausch --> Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Erstattung des Kaufpreises + Nebenkosten, zB Fahrkarte, Taxi, Porto ...)
Ebenso ein Anspruch auf Behebung des Mangels.
Gigaset hätte ansonsten auf die Problematik hingewiesen.
Bei spezieller Firmware wird das ebenfalls so gehandhabt.
Außerdem haben der Händler und Gigaset rein rechtlich gesehen bereits einmal einverständlich auf den Reklamationsgrund hin reagiert, einen Austausch vorgenommen.
3 x misslungene Reparatur/Austausch --> Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Erstattung des Kaufpreises + Nebenkosten, zB Fahrkarte, Taxi, Porto ...)