Kann de facto nicht sein, da ich meinen Vertrag zu den alten Konditionen eingegangen bin. Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht möglich. Sollten sie das dennoch durchführen wollen, müssen sie mich erst informieren und ich muss meine Zustimmung erteilen. Erteile ich diese nicht, können sie mich entweder zu den alten Konditionen behalten oder ich habe ein Recht auf vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, da sich die Konditionen zu meinen Ungusten verschoben haben.