Danke, für den Tip. Hoffentlich keine Vorwegnahme des nächsten Termins? Warum verschreibt man sich...
...aber die allgemeine Unzufriedenheit mit der Leistungsgarantie (ja welche ?) scheint Früchte zu tragen:
Aus dem Werbetext (wie sieht die AGB aus)
Hierfür garantieren wir!
Wir kontaktieren Sie direkt nach Prüfung Ihres Auftrags wenn Sie:
* einen Tarif mit einer maximalen Bandbreite von 16.000 kbit/s bestellt haben und bei Ihnen zu Hause voraussichtlich weniger als 8.000kbit/s verfügbar sind
* einen Tarif mit einer maximalen Bandbreite von 6.000 kbit/s bestellt haben und bei Ihnen zu Hause voraussichtlich weniger als 3.000kbit/s verfügbar sind
* einen Tarif mit einer Bandbreite von 2.000 kbit/s in Verbindung mit einer Speedoption auf 6.000 kbit/s bestellt haben, wir jedoch feststellen, dass bei Ihnen zu Hause voraussichtlich weniger als 3.000 kbit/s verfügbar sind
Sollten wir Sie innerhalb von 3 Werktagen nicht erreichen können, erhalten Sie von uns ein Anschreiben, in dem wir Sie auf das Prüfungsergebnis Ihrer möglichen Bandbreite aufmerksam machen sowie auf die Gelegenheit hinweisen, innerhalb weiterer 5 Tage zur Beratung bei uns anzurufen. Erhalten wir keine Nachricht von Ihnen, stellen wir automatisch Ihr bestelltes Produkt zur Verfügung.
Für Altkunden könnte es jedoch nach vertragsgetreuer Auslegung bedeuten 256kbit/s-16.000kbit/s. Die Frage ist damit wieder; ist eine Mittelwellenstörung eine Leitungseigenschaft oder ein Mangel der Leistung der mit vertretbaren Aufwand zu beheben ist.