Wegen der Möglichkeit der Rufnummernmitnahme kann man nicht mehr ausnahmlose Rufnummernbereiche, die früher ausnahmslos dem Telekom-Netz zuzuordnen waren, in einer Wahlregel benutzen, um diese korrekt z.B. über einen bestimmten VOIP-Provider anzuwählen.
Es sind also Wahlregeln für bestimmte bekannte Rufnummern als Ausnahmen von der Hauptregel zu definieren.
Fragen:
1. wieviele Wahlregeln sind technisch maximal möglich?
2. ist es richtig, dass man die richtige Funktion der Ausnahmeregeln dadurch sicherstellt, dass man sie der Hauptregel für den infrage kommenden Rufnummernbereich voranstellt?
Es sind also Wahlregeln für bestimmte bekannte Rufnummern als Ausnahmen von der Hauptregel zu definieren.
Fragen:
1. wieviele Wahlregeln sind technisch maximal möglich?
2. ist es richtig, dass man die richtige Funktion der Ausnahmeregeln dadurch sicherstellt, dass man sie der Hauptregel für den infrage kommenden Rufnummernbereich voranstellt?