Magenta: Erleben was verbindet

zeeschplitz

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Bei der Glasfaser Erschließung unseres Gebiets war ein magenta Oldtimer mit einem Kopfjäger unterwegs, bei welchem wir als Interessent sofort einen Vorvertrag unterschrieben haben. Angeblich sollte eine Vorabbuchung den Vorteil haben, daß keine Installationskosten anfallen. Eine Garantie für den Ausbau bestand jedoch nicht solange sich nicht genug Interessenten im Gebiet finden. Es hat dann ein weiteres Jahr gedauert, bis ein erneuter Kopfjäger Unterschriften zur Vorabvermarktung eingesammelt hat wo wir aber auch unterschrieben haben. Eine Absage daß der urpsrünglich unterzeichnete Vorvertrag nichtig ist, haben wir nie erhalten. Nach einem weiteren Jahr kam eine Auftragsbestätigung per Briefpost. Nach einem weiteren Jahr ist eine polnische Tiefbaufirma zur Verlegung der Leerrohre erschienen.

Bei der Erfassung der Hausnummer ist das Tablett des zweiten Kopfjäger als Vertreter des digitalen Hochgeschwindigkeits-Zeitalters aber 6 mal abgestürzt. Das Tablett mußte ebenso oft neu gebootet werden. Ein Ausdruck des unterschriebenen kleingedruckten konnten wir zum Nachlesen leider nicht erhalten, weil das Tablett ja umweltfreundlich papierlos arbeitet. Letztendlich waren die Hausnummern 18 und 19 für Anschlußadresse und Ansprechpartner vertauscht. Weil uns das Nachbargebäude ebenfalls gehört macht das aber normalerweise nichts. Der Briefträger hat die Hausnummer für die Auftragsbestätigung gefunden. Die beauftragte Tiefbaufirma hat das zu installierende Gebäude aber nicht gefunden und ist wieder unverrichteter Dinge abgezogen. Darüber haben wir uns noch während der Anwesenheit des Tiefbauunternehmens bei der Telekom beschwert. Als Antwort kam ein Standardtext, daß es jetzt zu spät wäre eine Vorabbuchung für dieses Gebäude zu bestellen und daß man es doch zu einem späteren Zeitpunkt noch mal probieren soll.

Tatsächlich wurde unsere Hausnummer nach erfolgter Erschließung des Gebiets mit Glasfasertarifen als „Verfügbar“ angezeigt. Wir haben den Privatkundentarif als Glasfaser deshalb ein drittes Mal gebucht. Auch in dieser Bestellung waren keinerlei Hinweise auf Installationskosten. Nach geraumer Zeit kam auch eine Auftragsbestätigung in welcher der voraussichtliche Termin aber wiederum erst ein Jahr später genannt wurde.

Tatsächlich ist jetzt nach gut einem halben wieder eine Tiefbaufirma hier aufgetaucht. Diese hat ein Leerrohr von der nächsten Straßenkreuzung bis zu dem vor unserem Gebäude liegenden Kabelschacht eingezogen. Sodann gibt es vom Kabelschacht bis in unseren Heizungskeller ein weiteres Leerrohr für das bisherige Kupferkabel. Es führt in den gleichen Kabelschacht auf der Straße wo Kupfer und Glasfaser gemeinsam verlaufen.

Kaum hatte die Tiefbaufirma hier geklingelt, wurde mir ein Formular „Erklärung zum Haftungs und Gewährleistungsausschluß“ zur Unterzeichnung unter die Nase gehalten. Eine Unterschrift wäre erforderlich, weil die Abdichtung vom Wanddurchlaß im Heizraum nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. In der Tat ist hier überhaupt keine Abdichtung vorhanden. Das macht aber nichts, weil dahinter der Heizöltank ist und es war in den letzten 70 Jahren auch keinerlei Problem wegen eintretendem Wasser.

Allerdings heisst es im Formular: „Wir führen folgende Arbeiten auf unserem Grundstück in eigener Regie und auf eigene Kosten aus: Verlegung der Kabel und Rohre auf meinem Grundstück. Wir wurden darauf hingewiesen, daß die Telekom für die von mir/uns eingebaute Mauerdurchführung keine Haftung jedweder Art übernimmt. Bei Störungen oder Beschädigungen ... werde ich die Telekom die zur Bearbeitung dieses Schadens erforderliche Aufwendung ersetzen. Wir entlassen die Telekom für das Einführen ihrer Kabel bzw. Verlegung der Kabel aus ihrer Haftungs und Gewährleistungspflicht. Bei einem Verkauf des Gebäudes werde ich dafür sorgen, daß diese Entlastung seitens eines Käufers vertraglich übernommen wird.“

Es besteht der dringende Verdacht, daß die Telekom hier die Haftung für ein von der deutschen Bundespost vor rund 70 Jahren verlegten Leerrohrs in unseriöser Weise auf den Hausbesitzer abwälzt. Wir haben dazu deshalb noch vor Unterschrift den Bauleiter telefonisch kontaktiert. Dieser hat beim Gespräch eingeräumt, daß es sich hier um ein „falsches Formular“ handelt. Indes hat er aber kein korrektes Formular vorbeigeschickt und die Tiefbautruppe wäre ohne Unterschrift auch diesmal wiederum unverrichteter Dinge abgezogen. Um nicht weiter ohne Anschluß hier zu sitzen, haben wir notgedrungen unterschrieben. Das Leerohr war im anderen Leerrohr innerhalb 10 Minuten eingezogen womit die Sache für die Tiefbaufirma erledigt war.

Das Vorgehen kommt mir aus mehreren Gründen ziemlich unseriös vor:

1) Wenn ich eine Haftung übernehme, besteht diese nur für die Mauerdurchführung. Sie besteht nicht aber für das Leerrohr auf dem Grundstück bis hin zum Kabelschacht auf der Straße. Einen Auftrag dafür habe ich nicht erteilt und werde das auch zukünftig nicht machen.

2) Eine Garantie ist bei jeder gewerblichen Firma auf maximal 3 Jahr begrenzt. Das ist wohl was anderes als eine Produkthaftung, aber eine solche hat eine Privatperson ja sonwieso nicht (?). Als privater Verbraucher soll ich hier aber eine Haftung in unbegrenzter Höhe für Arbeiten übernehmen, welche ich selbst weder ausgeführt noch bestellt habe. Diese soll ich dann auch noch an künftige Eigentümer weiterreichen, so daß sie unbegrenzt lange gültig ist.

3) Das unterzeichnete Papier ist sowohl vom Haftungsbetrag als auch von der Haftungsdauer her nicht weiter definiert. Ein derart unbestimmte Vereinbarung erscheint mir allgemein, insbesondere aber für private Verbraucher nicht zulässig.

4) Soweit ich weis, habe ich für Verträge welche an der Haustüre abgeschlossen werden, ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Da die Tiefbaufirma auch auf eine Mail wegen dem korrekten Formular bislang nicht reagiert hat, werde ich mich schriftlich bei der Telekom über das Vorgehen beschweren und die Unterschrift wiederrufen.
 
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Frag nen Anwalt.
Unterschriften widerufen klingt jedenfaalls abenteuerlich.
 
So abenteuerlich ist das nicht mit dem Widerrufen der Unterschrift:

§123 BGB: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Ob aber da arglistig getäuscht wurde oder gedroht, das ist eine Sache für Juristen. Für mich persönlich wäre es eine Drohung, wenn der Vertreter der Baufirma
mit der Nichtausführung der Bauarbeiten gedroht hätte (Zeugen? Erklärung umgehend angefochten?).

Generell muss man das schon mal aushalten können, wenn einem Baufirmen irgendeinen überzogenen Haftungsausschluß unterjubeln wollen. Passagen streichen, oder die Jungs unverrichteter Dinge abziehen lassen. Mit einer Generalabsolution möchte ich nicht wissen, wie die Arbeiten ausgeführt werden/wurden.

Warum überhaupt ein Freibrief für die Mauerdurchführung? Es gibt doch hinreichend sicher abdichtende Baumaterialien. Und da greift sicher die Bauprodukterichtline mit einer Gewährleistung von 10 Jahren.
 
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Ja, die haben natürlich gedroht unverrichteter Dinge abzuziehen was auch gilt, wenn ich unpassende Sätze im vorgegebenen Text durchstreiche. Dazu gibt es natürlich auch einen Zeugen. Die Rechtsgültigkeit ist aber wegen fehlender Bestimmtheit (Höhe und Zeitdauer) ohnehin fraglich. Ich habe als Verbraucher nach §312g Abs. 1 das 14 tägige Widerrufsrecht gemäß §355 BGB für Vertragsabschlüsse innerhalb einer Privatwohnung wahrgenommen. Hierzu braucht es keinerlei Gründe. Die Haftung war schliesslich auch nicht Gegenstand der Bestellung des Magenta Privatkundentarifs sondern ist unerwartet vor Beginn der Installationsarbeiten dazu aufgetaucht. Fast so wie bei Rohrreinigern oder Dachdeckern.
 
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War das Haftungsausschlußformular von der Telekom oder von dem Beauftragten Subunternehmen, der ausführenden Tiefbaufirma?
 
Das ist von der Telekom und wurde vom Kappo der Tiefbauer (als beauftragter Vertreter der Telekom) vor dem Beginn der Arbeiten vorgelegt.
 
BTW, wie wäre es eigentlich mit einem anderen Thread-Titel? Bspw. so etwas wie "Telekom: Haftungsausschluss bei Erschließung/Ausbau Breitbandanschlüsse?" oder so ähnlich…
 
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