Liste geographischer Betamax-Nummern, die von o2 (und ggf. anderen) gesperrt werden

Gerade in den AGBs von O2 ( http://shop4.o2online.de/nw/assets/blobs/pdfs/agb-postpaid.pdf ) unter Punkt 5.1h) gefunden:
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
...
h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder
Zusammenschaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit ande-
ren Verbindungen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusam-
menschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.

Damit dürfte es ja rechtlich zummindest bei O2 geklärt sein... Leider...
Es sei denn, dieser Punkt verstößt wiederrum gegen irgendein Gesetz... Ich meine, fast jede 0900/0180/0800-Nummer ist ja nur eine Rufumleitung...

Dieser Text dürfte wohl recht bald durch die Verbraucherzentrale - im Auftrag zahlreicher Auskunftedienste z.B. - abgemahnt werden. Ich denke, das O2 kaum verbieten kann, das Kunde eine freie (öffentliche) Telefonauskunft anwählt und sich vermitteln lässt.

Und O2 sind sicher nicht diejenigen, die "Erlauben" oder gar "Entscheiden" können, was hinter einer geografischen Nummer genutzt wird.
Wenn die Probleme damit haben, sollen die die BNetzA einschalten, "geografische Sonderrufnummern" zu definieren - so lange es da keine Definition gibt, dürfte die Nutzung von Durchwahl-Diensten legal sein, und nicht durch AGBs verboten werden können.

Vor kurzem gab es doch (auf teltarif.de ??) einen Artikel eines Anrufers auf einer (östereichischen ??) "geografischen Sonderrufnummer", der vom Anbieter ne immens hohe Rechnung bekam. Per Gericht brauchte er nur den normalen Tarif für die geografische Nummer zahlen. Ich find den Artikel aber nicht mehr.

.
 
Findet sich nicht sogar ein User dieses Forums, der zugleich Kunde von o2 ist und mal bei der Bundesnetzagentur nachfragt bzw. eine Verbraucherzentrale einschaltet. Ich kann's leider nicht. Habe zwar auch einen 02 Vertrag, bin aber meist nicht in Deutschland.
 
Habe mich heute mal mit dem TKG beschäftigt, und bin auf §45k Abs. 1 ( http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html ) gestoßen:

§ 45k Sperre
(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf an festen Standorten zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
(3) Der Anbieter darf seine Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
(4) Der Anbieter darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung des Anbieters in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Teilnehmer diese Entgeltforderung beanstanden wird.
(5) Die Sperre ist, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.
§108 betrifft die Notrufe, und §45o betrifft Rufnummernmissbrauch

Jetzt heißt es allerdings "an festen Standorten"... Ist die Frage, ob da ein Handy trotzdem drunter fällt.
Wenn die Regelung auch für Handys gilt, so darf O2 keine eigene Sperre auf die Betamaxnummern schalten, so wie ich es sehe. Unabhängig von den AGBs.

Gruß.
 
und was bringt das ganze jetzt ?

so lange niemand juristisch dagegen vorgeht , bleibt alles nur spekulation !!!
 
Sperre nicht gleich Limitierung ....

Auf die Diskussion in einem anderen Forum hatte ich in Beitrag #10 bereits hingewiesen.
Dort wird deutlich gemacht, dass O2 niemals eine der betroffenenen (BETAMAX-)Rufnummer sperrt, sondern lediglich limitiert.
Das mag zwar im Ergebnis unerheblich sein, ob Sperre oder Limitierung wenn eine Nummer nicht erreichbar ist, aber rechtlich (vor dem Hintergrund des oben zitierten Textes von do1fmd #23, in dem es um Sperre geht) würdigt es die BNA anders und O2 verteidigt die Limitierungen mit allen möglichen - von der BNA akzeptierten (?) - Argumenten.

@do1fmd
Findet sich in den Gesetzes-/Verordnungs-Texten etwas über Limitierung ?

Gruß brekki
 
Das betrifft doch auch das Geschäft von Betamax - die Einwahlnummern in Deutschland und anderen Ländern sind ein Argument gegen die vielen Mitwettbewerber - abgesehen von den ohnehin attraktiven Gebühren - dies allerdings ist aufzuwiegen ein wenig gegen die Tatsache, daß kein VoIP-in-Nummern angeboten werden (können?)

Wäre dann nicht Betamax bereit, einem 02 Kunden das finanzielle Risiko eines gerichtlichen Vorgehens gegen o2 zu erleichtern? Würde ich mich dauerhaft in Deutschland aufhalten würde ich mich ernsthafter gegen diese Praxis von 02 wehren. Es kommt im Rechtsbereich (aus dem ich auch selbst beruflich komme) auf die faktischen Auswirkungen an - und wenn eine "Limitierung" in der geübten Praxis im Ergebnis einer "Sperre" gleichkommt, würde ein Gericht bei der von 02 offensichtlich geübten Praxis von einer Sperre ausgehen und nicht nur von einer Limitierung.
 
@ brekki

Habe im Gesetz nichts über eine Limitierung auf die Schnelle gefunden.
Aber kann es sein, dass die Verbindung über das D1-Netz (roaming) aufgebaut wurde, als die Verbindung zu Stande kam?
In den AGBs von O2 ( http://shop4.o2online.de/nw/assets/blobs/pdfs/agb-postpaid.pdf ) steht nämlich ebenfalls die Klausel
11. Sperre
11.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen
ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1
a), b), c), g), h) oder i) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Steigerung des Verbindungs-
aufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.
...
Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte
Leistungen beschränkt.
11.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange
der Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das
Entgelt. Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesonde-
re der monatlichen Grundpreise, (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise,
Mindestumsätze) unberührt.
Es geht in diesem Fall um den Bezug zu Ziffer 5.1h. (In Post #20 zu finden)

Von einer Limitierung steht auch dort nichts.
Ich glaube eher, dass O2 die Nummern sperrt, und bei deinem erfolgreichem Anwahlversuch die Sperre aus irgendeinem technischen Grund nicht gegriffen hat.

@imagomundi

Betamax ist bietet kaum Support oder ähnliches. Ich glaube auch nicht, dass sie jemanden in einem Rechtsstreit oder ähnlichem großartig Unterstützung leisten.
Das ein Gericht dies ebenfalls als eine Sperre auslegen würde, muss ich dir Recht geben. Zumal eine Limitierung ja auch eine gewisse Art von Sperre ist.

Gruß.
 
Nach Ziff. 5.1 der 02-AGB (#20) dürften wir noch nicht mal einen Callthrough auf unserer eigenen FRITZe einrichten!
ES wird Zeit, daß einer von Euch, dir Ihr ständig in Deutschland seid, mal zu diesem Thema ein ernstes Gespräch mit der Verbraucherzentrale suchen - eine solche Sperre oder eine einer Sperre gleichkommende Limitierung kann nicht rechtens sein, schon allein deshalb, weil das gesamt Telekommunikationsgesetz (TKG) von dem marktwirtschaftlichen Grundgedanken durchzogen wird, Freiheit zu schaffen und nicht Limitierung wie es beim früheren Telekom-Monopol der Fall war. Das manifestiert sich nicht nur in den hier zitierten, sondern noch in vielen anderen §§ dieses Gesetzes.

Wo liegt denn der Unterschied im allgemeinen oder für 02 im Besonderen, wenn ich

1. meine Oma in München aus meiner Berliner 02 homezone 1 Stunde lang auf ihrem herkömmlichen Telefonfestnetzanschluß anrufe
2. wenn ich die selbe Oma aus der selben Berliner homezone aus 1 Stunde lang über die Berliner Betamax-Einwahlnummer in ihrem Überwinterungsdomizil in Spanien anrufe?
3. die Oma jetzt eine Sipgate-Nummer hat und ich sie auf ihrem SIP-fähigen Handy, auf dem sie auch die Sipgate-Daten hinterlegt hat, anrufe, während sie sich gerade auf dem Rückweg von Berlin nach München in Frankfurt bei ihrer Schwester und im Bereich des WLan-Netzes der Schwester aufhält?

oder

4. wenn ich schliesslich irgendeine x-beliebige Festnetzummer (die ja auch eine virtuelle eines ITSP sein kann) in Deutschland 1 Stunde lang anrufe?

Anhand dieser Beispiele müsste eindeutig nachvollziehbar sein, daß es sich bei der Sperre von einigen bestimmten "Festnetz"nummern in Deutschland durch 02 um einen dort ins Auge fallenden Vorgang handelt, der jedoch nur deshalb und deshalb zufällig = willkürlich zu einer Sperre führt. Das kann 02 am besten eine Verbraucherzentrale vor Augen führen.

Macht sich doch einer (oder machen sich mehrere von Euch) doch mal bitte auf den Weg, denn auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Solange kein Kläger vorhanden ist, gibt es natürlich auch keinen Richter und keinen Grund für 02 seine ungesetzliche Praxis abzustellen. Was damit bezweckt werden soll, ist mir ohnehin noch immer nicht klar!
 
Was damit bezweckt werden soll, ist mir ohnehin noch immer nicht klar!
IMO möchte o2, dass deren Mobilkunden z.B. Telefonate in fremde Mobilnetze über das o2-Netz führen
statt z.B. über Betamax, da o2 daran ja nichts verdient.
 
@u.g.: Danke für den Hinweis, der mir wahrscheinlich deshalb fernlag, weil ich 02 nur nutze, wenn ich (öfter für kürzere Zeit) in Deutschland bin und die Betamax-Einwahlnummern nur für VoIP-Gespräche in mein ständiges Zuhause in einem außerhalb Europas liegenden Land der Betamax-FREE-Liste nutze, und das vom Handy aus auch nur,, wenn es unumgänglich ist. Wenn ich ein WLan verfügbar habe, lasse ich die selben Telefonate über ein Softphone auf dem Laptop laufen.

Vorschlag an 02: Dem -natürlichen- Lauf der Dinge sich entgegenzustellen, hat noch nie zu Vernünftigem geführt. Wenn die 02 Tarife für Gespräche in andere Handy-Festnetze so sehr viel höher sind als Betamax sie bei seinen Diensten anbieten kann (und es deshalb interessant für o2 Kunden ist, Betamax dafür zu nutzen) stellt sich doch die Frage, warum nicht auch o2 seine Kunden für einen ähnlichen Tarif in die anderen Handy-Netze telefonieren lassen kann.
Auch die Betamax-Tarife dürften ja nicht nur kostendeckend, sondern auch noch gewinnbringend sein - und das Zusammenwachsen des Inter- und der GSM-Netze lässt sich eh nicht aufhalten - dafür ist 02, wenn ich das von hier aus richtig sehe- sogar selbst Vorreiter.
 
Mir ist gerade aufgefallen:

O2 scheint die Nummern ja Netzweit zu sperren, also wer über das O2-Netz telefoniert, der kann die entsprechenden Nummern nicht anrufen.
(Bucht man sich ins D1-Netz ein, so sind diese Nummern wieder erreichbar.)

Was ist nun mit Urlaubern, welche ein Roaming über O2 machen.
Diese haben sich nun die Betamax-Einwahlnummern rausgesucht um so billiger in die Heimat telefonieren zu können... Aber das geht ja nun nicht mehr. Obwohl laut den AGBs des ausländischen Anbieters das möglich und erlaubt wäre...

Aus rechtlicher Sicht auch sehr bedenklich.

Gruß.
 
Die BM-Callthrough-Nummern sind auch erreichbar (ggf. mehrmals versuchen).
Habs erfolgreich mit der 089-42107421 getestet.

EDIT:
Hab mich wohl zu früh gefreut. Ich habe nur ein einziges mal bisher eine Verbindung bekommen :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Freut euch nicht zu früh,

bei allem was ich bisher so gelesen habe, ging es nicht um eine Sperre bei O2, sondern um "Limitierung".
O2 hat jetzt nichts anderes gemacht wie das Limit gelockert, aber nicht aufgehoben. Also solange die Limtierung nicht komplett weg ist, ist das kein Sieg, sondern nur eine gewonnene Schlacht.

u.g, Du sagst es ja selbst mit "ggf. mehrmals versuchen

Statt meinetwegen bisher 7 von 10 Calls blockt man nun halt nur noch 4 von 10.

Letztendlich führt das aber dazu, dass O2 sein Ziel erreicht. Die Dienste, die man limitiert, werden von den Kunden als unzuverlässig empfunden, weil die Erreichbarkeit nicht so gegeben ist wie bei jeder anderen Festnetznummer auch.


O2 macht also gerade so weiter, nur halt nicht mehr so offensichtlich.
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
246,162
Beiträge
2,247,158
Mitglieder
373,688
Neuestes Mitglied
Alf777
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.