Gerade in den AGBs von O2 ( http://shop4.o2online.de/nw/assets/blobs/pdfs/agb-postpaid.pdf ) unter Punkt 5.1h) gefunden:
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
...
h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder
Zusammenschaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit ande-
ren Verbindungen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusam-
menschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden.
Damit dürfte es ja rechtlich zummindest bei O2 geklärt sein... Leider...
Es sei denn, dieser Punkt verstößt wiederrum gegen irgendein Gesetz... Ich meine, fast jede 0900/0180/0800-Nummer ist ja nur eine Rufumleitung...
Dieser Text dürfte wohl recht bald durch die Verbraucherzentrale - im Auftrag zahlreicher Auskunftedienste z.B. - abgemahnt werden. Ich denke, das O2 kaum verbieten kann, das Kunde eine freie (öffentliche) Telefonauskunft anwählt und sich vermitteln lässt.
Und O2 sind sicher nicht diejenigen, die "Erlauben" oder gar "Entscheiden" können, was hinter einer geografischen Nummer genutzt wird.
Wenn die Probleme damit haben, sollen die die BNetzA einschalten, "geografische Sonderrufnummern" zu definieren - so lange es da keine Definition gibt, dürfte die Nutzung von Durchwahl-Diensten legal sein, und nicht durch AGBs verboten werden können.
Vor kurzem gab es doch (auf teltarif.de ??) einen Artikel eines Anrufers auf einer (östereichischen ??) "geografischen Sonderrufnummer", der vom Anbieter ne immens hohe Rechnung bekam. Per Gericht brauchte er nur den normalen Tarif für die geografische Nummer zahlen. Ich find den Artikel aber nicht mehr.
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