lieferschein verlegt>>garantie fritz 7050???

charly1

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hiho,
ich habe meinen freenet-lieferschein für die fritz box 7050 verlegt und mache mir nun gedanken wegen der garantie. ein freund hat auch eine identische box von freenet. kann ich seinen lieferschein/retourenschein kopieren und diesen, im falle eines defektes, benutzen (es steht keine seriennummer auf dem lieferschein).
kann ich mich vielleicht sogar direkt an avm wenden da die ja soweit ich weiss aufgrund der seriennummer das alter der box feststellen können?!?!?
das gerät funzt bisher einwandfrei aber man weiss ja nie.....

vielen dank für eine antwort
gruss
charly1
 
Der Weg ist eigentlich immer, sich an den Lieferanten/ Händler zu wenden, dann tauscht er aus oder repariert eben.

Da die Box ja funktioniert, also kein aktueller Handlungsbedarf besteht, frag doch mal bei freenet wegen eines Ersatzlieferscheines, hm?

Ansonsten sehe ich eigentlich auch kein Problem, wenn Du die Box nötigenfalls ohne den originalen Lieferschein zurückschickst. freenet weiß ja auch, was sie Dir verkauft und geschickt haben. ;-) Vielleicht hast Du aber auch noch eine Rechnung, auf der die Box als Posten steht.
 
Meine Fritz!Box wurde vor Monaten schon zweimal ausgetauscht. - Auch die eines Bekannten hatte Anfangs Probleme und wurd durch AVM problemlos ausgetauscht.
Einen Lieferschein o. Ä. habe ich dazu noch nie gebraucht. - Ich habe denen die Seriennummer der Fritz!Box mitgeteilt und dann per Vorabtausch Ersatz bekommen. - Die defekte FB habe ich dann ohne Belege zurückgeschickt.


AVM ist da bei mir immer sehr kulant gewesen. - Habe da auch noch nie etwas anderes gehört :)
 
avm hat alle daten der produktion zu jeder fb. da kann man ohne einen lieferschein seine ansprüche geltend machen.
 
mauli1023 schrieb:
avm hat alle daten der produktion zu jeder fb. da kann man ohne einen lieferschein seine ansprüche geltend machen.

Das ist zwar nett von AVM - aber der letztlich korrekte Weg ist trotzdem erstmal der Händler von dem man das Gerät gekauft hat. Und ein Garantienachweis hängt in keinem Falle an einem fehlenden Lieferschein - denn die Rechnung ist der Kaufbeleg :!:

Ähnlich sinnlos ist die Diskussion von manchen Händler, wenn man einen Garantieanspruch geltend machen will und das Gerät nicht in Originalverpackung anliefern kann - ja hab ich denn etwa die Garantie auf den Karton ?

Also - nicht über Probleme grübeln, die eigentlich gar keinen Gedanken wert sind, da es nicht wirklich Probleme sind.

:meinemei:
 
das stimmt wohl, wie geht der tausch über 1und1 von statten? ich habe bis jetzt zwei mal nur über avm mit vorabtausch durchgeführt.
 
Wenn es um die gesetzl. Gewährleistung (in der Regel 2 Jahre) geht, dann ist erstmal der Händler Ansprechpartner. Geht es um eine erweiterte Herstellergarantie (wie AVM sie bietet) so kann man sich durchaus gleich an den Hersteller wenden und braucht nicht den (Um)Weg über den Händler gehen. Die Rechnung sollte in jedem Fall natürlich vorliegen, auch wenn AVM sie jetzt nicht in Kopie anfordert - andere Hersteller tun das.

Gruß,
Tin
 
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