Legal - illegal - ganz egal?

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Ich glaube, das kann man mit einem Regelwerk wie das BGB definieren und trotzdem finden dann solche Leute wie "knopper22" immernoch ein Haar zum spalten... ;)
 
Definiere mal "unrechtmäßiges Kopieren".
Kurz und knapp: Ein Kopiervorgang, der gegen die Schrankenbestimmungen des UrhG verstößt.

An Bommel: Das BGB heißt in lang ja nicht umsonst das Bürgerliche Gesetzbuch... ;)
 
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Kurz und knapp: Ein Kopiervorgang, der gegen die Schrankenbestimmungen des UrhG verstößt.

Aha. Aber wenn der Gesetzgeber das Kopieren an sich so unmoralisch finden, wie das einige Leute hier hinstellen, warum duldet er dann ausdrücklich das Kopieren zu Privaten Zwecken ? Das muss mir mal jemand er klären.

Seit Jahrzehnten ist die Privatkopie ausdrücklich straffrei. Und nur weil jetzt die Kopierschutzklausel in das Gesetz aufgenommen wurde, sind plötzlich alle Privatkopierer schmarotzende Schurken ? Und vorher nicht ?

Ihr wiederholt hier lediglich die Argumente und Slogans der blutsaugenden Musikindustrie. Das ist aber nicht das, was der Gesetzgeber sich beim UrhG gedacht hat. Sonst wäre die Duldung der Privatkopie gestrichen worden.

Ich sag's nochmal: ich kopiere privat, bis der Arzt kommt. Und zwar völlig legal.
 
sind plötzlich alle Privatkopierer schmarotzende Schurken ?
Nein, nicht alle. Die Einschränkungen lassen sich auf den vorangegangenen Seiten nachlesen. Aber insbesondere für die, denen beim Gedanken an ein Original schon die Haare zu Berge stehen, passt deine Definition ziemlich gut. ;)
 
Danke. Genau darauf will ich hinaus.

Ich finde in dem UrhG keinen Passus, der die Privatkopie aus niederen Beweggründen verbietet. Also egal, ob aus Geiz, Habgier, Schmarotzertum oder einfach nur Ignoranz gegenüber armen notleidenden Urhebern - die Privatkopie an sich ist zunächst einmal nicht illegal.

Also entweder man diskutiert über das UrhG. Dann sollte man die Moral aussen vor lassen. Oder man diskutiert über Moral dann passt das UrhG eigentlich gar nicht so gut.
 
die Privatkopie an sich ist zunächst einmal nicht illegal
..., soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Und an dieser Stelle können wir doch noch Moral gleichzeitig in einem Satz mit dem UrhG in den Mund (die Tastatur) nehmen.
 
Ja und ? D.h. jedes Original und jede rechtmäßige Kopie eines Originals und jede rechtmäßige Kopie einer Kopie eines Originals ist offensichtlich nicht rechtswidrig und darf kopiert werden, bis der Arzt kommt. Naja, stimmt nicht ganz: Das Limit liegt glaube ich bei 7 Kopien von einer Vorlage.

Aber was hat das mit Moral zu tun ?

Ich kopiere am liebsten vom Original. Da kann ich wenigstens sicher sein, dass die Qualität stimmt.
 
Ja und ? D.h. jedes Original und jede rechtmäßige Kopie eines Originals und jede rechtmäßige Kopie einer Kopie eines Originals ist offensichtlich nicht rechtswidrig und darf kopiert werden, bis der Arzt kommt.
DU hast den Part nach dem "oder" auch noch gelesen? Wenn ich mir den Krempel aus Tauschbörsen runterlade, hört der Spaß eben auf.

Das Limit liegt glaube ich bei 7 Kopien von einer Vorlage.
Das Limit liegt bei "einzelnen".
 
Das Limit liegt bei "einzelnen".

Zitat aus Wikipedia:
Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 UrhG geregelt. Sie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.
 
Dann zitiere ich doch auch mal die Wikipedia, wie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Anzahl_der_Kopien zu lesen ist:
Umstritten ist unter Juristen, wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978[2] wird häufig die Ansicht vertreten, dass jedenfalls sieben Kopien zulässig sein. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen, der bereits diese Formulierung enthielt.
Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert[3]. Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdrückliche Zahl fest, sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall[4]. Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulässigen Vervielfältigungen häufig unterhalb von sieben angesetzt.

Nachtrag zu deiner Frage in der ursprünglichen Formulierung: Ich unterstelle dir keineswegs die Nutzung einer Tauschbörse, sondern beziehe mich damit explizit auf die Aussagen des Benutzers knopper22.
 
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@detg

Um mal ein bisschen Wissen beizusteuern: Die Privatkopie wurde noch in Zeiten analoger Medien deshalb durch den Gesetzgeber geduldet (daher auch kein Recht auf eine Privatkopie), da es keine "wirksamen" Kopierschutzmechanismen gab und somit eine wirksame Unterbindung realitätsfern gewesen wäre (und da zudem die erstellte Kopie von schlechterer Qualität war als das Original ging man davon aus, dass sich das private Kopieren nicht kettenmäßig (Kopie von der Kopie) fortsetzen würde). Als Ausgleich wurden daher Abgaben auf Medien erhoben.

EDIT
Hier noch mal gefunden auf den Seiten des Bundesjustizministeriums. Gelernt ist halt gelernt :)
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq

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Ist eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD erlaubt?

Bisher ist die Frage gerichtlich noch nicht geklärt, ob man das als Umgehung im weiteren Sinne werten kann. Denn wer auf die CD drauf schreibt „kopiergeschützt“, der will eben keine Kopie. Den analogen Ausgang zu verwenden ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen.
 
Denke auch das das Thema ernst ist und nicht in die Spaßecke sollte, immerhin bin ja ein Schwerverbrecher, wenn ich mir mal wöchtenlich ein Album oder Film ziehe....
 
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Ist eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD erlaubt?
Bisher ist die Frage gerichtlich noch nicht geklärt, ob man das als Umgehung im weiteren Sinne werten kann. Denn wer auf die CD drauf schreibt „kopiergeschützt“, der will eben keine Kopie. Den analogen Ausgang zu verwenden ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen.

Das ist völliger Humbug, denn das ist im Gesetz ganz klar geregelt.

Das Gesetz spricht von einem "wirksamen Kopierschutz". Wenn ich eine CD in meinen CD-Player einlege und analog auf einen Kassettenrekorder überspiele, dann ist kein Kopierschutz wirksam.
Bei DVD-Playern weiß ich nicht genau, ob auf den analogen Ausgängen irgendein analoger Kopierschutz aktiv ist - hängt vermutlich vom Gerät ab.

Es geht nicht um Analog oder Digital. Es geht alleine darum, ob ein Kopierschutz vorhanden und wirksamen ist oder eben nicht.

Da gibt es überhaupt nichts zu deuten und zu kriminalisieren. Wenn der Kopierschutz nicht aktiv/wirksam ist, dann darf ich kopieren - völlig egal was auf der CD oder der DVD draufsteht. Soweit waren wir schon 4 Seiten vorher in diesem Thread - einfach mal zurückblättern.

Nochmal ganz deutlich: Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass nicht mehr privat kopiert darf, dann hätte er das so ins Gesetz rein geschrieben - hat er aber nicht !
 
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Ok also darf man also defacto alle CD/DVD's kopieren, da ja der Kopierschutz (insbesondere der DVD) schon lange geknackt ist, und er somit unwirksam wird?
Wie denn nun?
 
Das wurde in diesem Thread alles schon bestimmt drei mal durchgekaut. Blättere einfach mal zurück.
 
Das ist völliger Humbug, denn das ist im Gesetz ganz klar geregelt.

Da die zitierte Aussage vom Bundesjustizministeriums stammt (steht wie oben verlinkt auf deren Seite), würde ich das denen doch mal genau so schreiben...
 
Bist du wirklich so merkbefreit, oder tust du nur so?


na ich weiß das bei dem DVD-Kopierschutz von Anfang an grobe Fehler gemacht wurden, so dass man denken könnte, das dies die Macher schon mit Absicht getan haben.
Er ist nun bereits seit 9 Jahren (1999) offiziell geknackt, und trotzdem darf man ihn "offiziell" nicht umgehn. ich frag mich eigentlich warum der immer noch verwendet wird?

Desweiteren tue ich auch manchmal nur so, um Diskussionen anzuregen!:cool::cool:
 
Es ist doch ganz einfach: Die Privatkopie (das mit den bis zu 7 ist ein uralter Hut, aktuell geht man wirklich nur von EINER Sicherungskopie aus) ist solange geduldet (geduldet - nicht erlaubt! Dies ist ein Unterschied.), solange keine AKTIVEN Maßnahmen ergriffen werden, einen DIGITALEN Kopierschutz zu umgehen. Das Gesetz ist nicht bis zum Ende durchdacht.
Aber: Wer auf seiner Windows-Maschine Tools einsetzt, die den Kopierschutz aushebeln, der fertigt illegale Kopien an. Ob der Kopierschutz einfach zu knacken ist oder nicht, ist völlig egal. Man darf ihn eben nicht knacken. Punkt. Aus.
Was noch interessanter ist: Von Software (Spiele-CDs usw.) dürfen nach derzeitiger Rechtsauffassung Sicherheitskopien angefertigt werden. Auch unter Umgehung eines Kopierschutzes.
Bei Audio-CDs und -DVDs sowie Videos ist dies (Umgehung des Kopierschutzes) aber verboten.

Gruß, Ulf007
 
geduldet - nicht erlaubt

Meiner Meinung nach ist das das Gleiche. Oder leben wir schon in einem Staat, wo wir für alles eine Erlaubnis brauchen. (Ich weiß, daß nicht mehr viel fehlt und daß einige es gern so hätten, aber offiziell wurde das noch nicht gesagt, und das ist ein anderes Thema.)

Wie schon weiter oben geschrieben, gibt es keinen Anspruch (gleich Recht) auf eine Privatkopie.
Wenn aber die passenden Voraussetzungen vorliegen (rechtmäßige Vorlage ohne Kopierschutz), dann ist die Kopie geduldet, also erlaubt, also legal.

Und die Privatkopie ist nicht die Sicherungskopie, die man als Backup behält, sondern tatsächlich eine Kopie, die man im Bekanntenkreis weitergeben darf.

Als Ausgleich dafür bekommt die GEMA Geld für jeden Brenner und jeden Rohling und jede Kassette, auch wenn jemand seine eigene Musik oder eigene Daten darauf speichert.
 
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