Kostenpflichtigen Einwahlnummern ins Festnetz trotz Festnetz-Flat!

Vielen Dank!
 
am besten/einfachsten und sichersten ist ein Testanruf und danach Prüfung über CC oder Rechnung.

allgemeiner Hinweis:
über die Fritz!Box ist es möglich eine RUL (Rufumleitung) oder AWS (Anrufweiterschaltung)* einzurichten - hier kommt es jedoch ua. drauf an ob der Anbieter das unterstützt
*erfolgt in der VSt., sofort - Box unabhängig - ob 1&1 das über die F!B anbietet weiß ich nicht, in jedem Fall über das CC, wie von HabNeFritzbox, dargelegt.
 
Kann man nicht in der FB zw. AWS und RUL wählen?

Bei 1&1 geht RUL, Paralellruf ect. im CC.

Kenne AWL eher noch vom alten Telekom Anschluss mit T-Net Box wo die FB noch keinen AB in der FW hatte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann man nicht in der FB zw. AWS und RUL wählen?
jein, auswählen direkt nicht
eher "einrichten", denn es kommt lediglich auf die Einstellung: Abgangsrufnummer an (siehe die Hilfe-Page im entsprechenden Bereich der fritz.box WebGUI)
Abgangsrufnummer "Automatisch"
"Automatisch" bedeutet: Bei einer Rufumleitung an eine externe Rufnummer versucht die FRITZ!Box, die Rufumleitung in der Vermittlungsstelle des Telefonanbieters einzurichten. Ob das möglich ist, hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
weiter heißt es (=AWS)
Kann die Rufumleitung in der Vermittlungsstelle ausgeführt werden kann, bleibt die FRITZ!Box während einer Rufumleitung für andere Anrufe frei.
wenn es "nur" eine RUL ist:
Wird die Rufumleitung in der FRITZ!Box ausgeführt wird, sind während einer Rufumleitung zwei Leitungen belegt - eine für den ankommenden Anruf und eine für die Umleitung des Anrufs.
Anwendungshinweis
Diese Einstellung ist nur beim Einrichten einer neuen Rufumleitung vorhanden. Für eine schon eingerichtete Rufumleitung können Sie diese Einstellung nicht mehr ändern.

Bei 1&1 geht RUL, Paralellruf ect. im CC.
schrieb ich ja oben, dass du auf die AWS (=ist ja eigentlich eine RUL in der Vermittlungsstelle) bei 1&1 über das CC hingewiesen hast.

Kenne AWL eher noch vom alten Telekom Anschluss mit T-Net Box wo die FB noch keinen AB in der FW hatte.
AWS (lt. Telekom) - in der FAQ auch für IP-Anschlüsse vorhanden - klick
man muss jedoch vorher eine Telefon-PIN einrichten/aktivieren
 
Leider wuste ich nichts davon und wurde überrascht ....

Ich finde eine derartige Regelung auch überraschend. Hat schon mal jemand überprüft, ob eine derartige Einschränkung überhaupt gültig ist?
1&1 hat durch den Anruf dieser Nummer auch nicht mehr Kosten als durch den Anruf jeder anderen Festnetz-Nummer, und 2,9Ct/m ist in der heutigen Zeit für Festnetz sowieso ein Wucher-Preis.
 
Man darf in seine AGBs schreiben, was man will (riskiert damit aber ggf. Abmahnungen).
Es gibt aber Gesetzte darüber, was von dem, was in AGBs steht, auch tatsächlich wirksam ist. Wenn man ein Produkt als Festnetz Flatrate bezeichnet, dann ist es für den Kunden überraschend, und damit möglicherweise undwirksam, wenn einige Festnetz Nummern gleicher (oder in diesem Fall ungleicher) sind als andere.
Dass es irgendwo im Internet einige Artikel zu dem Thema gibt, ändert nichts daran.
 
das mag ja sein, nur kannst du eine Quelle angeben, dass diese AGBs nicht korrekt sind bzw. dass ein Gerichtsverfahren anhängig oder rechtsgültiges Urteil?
bis dahin muss man dies als Grundlage akzeptieren oder klagen
 
warum? steht doch in den Vertragsunterlagen (Preisliste/AGB) usw.
des weiteren wurde es publiziert: (nachstehendes nur mal beispielhaft)
1&1 sperrt Zugang zu Peter zahlt und talkyoo
Trotz Flatrate: 1&1 berechnet ab Mai bestimmte Festnetznummern
1&1: Diese Festnetz-Nummern kosten trotz Flatrate extra

Als wir 2005 zu 1&1 sind stand von diesen Rufnummern nichts in den AGB und danach wurde ich auch nie über eine Änderung informiert. In meinen Augen Abzocke, solange aber die Verbraucherzentralen ruhig bleiben und niemand privat klagt...
 
Oft kommt es ja auch gar nicht zu einem Urteil, weil vorher dann Plötzlich doch Gutschriften ect. möglich sind, natürlich immer aus Kulanz ohne Anerkennung von irgendwas.

Die Anbieter vermeiden natürlich Urteile bei so was.

Und wenn dabei nicht ein Schaden von mindestens mehren Hunderten Euros entsteht, wird eine kleine Anwaltskanzlei dein Fall nicht mal bearbeiten, oder nur mit extra Honorarvereinbarung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist schon etliche Monate her, dass ich in der FB mal eine sipkom.com-Festnetznummer im Format 49322299**** registriert hatte.

-Anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes+ReHa und ein Dect-Mobilteil ausschliesslich als eingehende Rufnummer darauf getrimmt-

Der "Patient" rief via 1&1-SIM-Festnetzflat o.g. an! BINGO nach 2-3 Tagen bemerkte ich Kosten im Controlcenter, obschon nirgendwo als gebührenpflichtig hinterlegt.

Eine kurze E-Mail an die Rechnungsstelle von 1&1 und auf der folgenden Rechnung wurde es gutgeschrieben!

Mich hatte seinerzeit nur der eigene Aufwand geärgert und eher weniger der Betrag von 1-2€.

LG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
eine sipkom.com-Festnetznummer im Format 49322299**** ... bemerkte ich Kosten im Controlcenter, obschon nirgendwo als gebührenpflichtig hinterlegt.
So ganz verstehe ich Deinen post nicht. Waren die abgerechneten Anrufe auf diese genannte Nummer? Dann wär's schon richtig, denn die 032-Gasse wird (üblicherweise) nicht von einer Festnetzflat abgedeckt.
 

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