Rechtlich ist es NICHT erlaubt, die flat gleichzeitig von zwei Orten zu nutzen, eine Nutzung ist nach den AGB nur Mitgliedern des gleichen Haushaltes erlaubt.
Technisch ist es aber wohl möglich - bei Einwahl von zwei Orten gleichzeitig aber i.d.R. nachweisbar und ggf. mit Nachforderungen verbunden.
Es gibt allerdings auch Ansätze bei denen 1&1 keine legale Möglichkeit hätte, dies festzustellen:
a) VPN zwischen Deinen Eltern und Dir (technisch etwas aufwändig, weil die FBF ja kein VPN eingebaut hast - Deine Eltern gehen dann sozusagen immer über Dich ins Netz.
b) Asterisk bei Dir, der die Verbindung mit 1&1 herstellt, ihr meldet beide eure FBF beim Asterisk an. Für diese Zwecke reicht ein altes 300 MHz-Notebook... Eleganteste Lösung.
c) Mit Bordmitteln: Deine Eltern bekommen eine kostenlose Rufnummer eines anderen Anbieters (Rufnummernübermittlung sollte realisiert werden), z.B. Sipgate. Du legst Dir auch noch eine Sipgatenummer zu.
Telefonate von Deinen Eltern zu Dir sind dann ja kostenlos und Deine FBF kann ein Call-Through für Anrufe Deiner Eltern auf Deiner Sipgatenummer zulassen. Das ausgehende Gespräch läuft dann via 1&1.
Das dumme an der Bedienung: Deine Eltern müssten immer erst Deine Sipgate Rufnummer wählen und dann die desjenigen, den sie eigentlich anrufen wollen... Mit Kurzwahl wäre das aber bloß z.B. ein **701 vor jedem Telefonat.
In jedem Fall solltest Du Fastpath haben, weil sonst das Echo lang werden kann.