Ja, das ist dann "Standort"-Pech ...
Oder auch: dem Entwicklungsland-Stand Deutschlands (was zumindest die TK betrifft) geschuldet.
Kündigen KÖNNEN kannst Du auch, wenn es nur 10% weniger Leistung sind.
Merke: eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die noch nicht mal einer offiziellen Bestätigung bedarf.
Mit dem Eintreffen der Kündigung beim anderen Vertragspartner ist der Vertrag (erst einmal) rechtskräftig gekündigt.
Danach geht dann die ganze Rechtsverdreherei los ... Kann man im Zweifelsfall beweisen, daß die Kündigung angekommen ist? Wenn der gekündigte Vertragspartner mit der Kündigung (egal aus welchem Grund) nicht einverstanden ist, bleibt ihm genau ein einziger Weg: zu einem Gericht.
Leider wissen das die deutschen Bürger kaum. Und wer es weiß, läßt sich regelmäßig einschüchtern. Weshalb also sollten die Anbieter den mühsamen (und erst einmal teuren) Weg zum Gericht wählen, wenn doch der Kunde viel einfacher "diszipliniert" werden kann?!
Daß am Ende vor Gericht nicht sicher ist, wie das Ganze ausgeht, ist eine andere Sache. Die steht aber bei der "Prinzip-Feststellung" erst mal nicht zur Debatte. Falls der Gekündigte nicht klein beigibt. Und das ist viel öfter, als wir glauben, der Fall, denn auch die Anbieter wissen ganz genau (denn dafür beschäftigen sie ja Heerscharen von Rechtsverdrehern), daß die Gerichte im Zweifelsfall zunehmend kundenfreundlich entscheiden und oftmals sowieso der Kunde im Recht ist (auch wenn man das anbieterseitig per AGB versucht auszuschließen).