[Frage] Kabel Deutschland - Internet vom Nachbarn mitbenutzen?

gruschi2002

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Hallo zusammen,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, daß einen gemeinsamen Kabelanschluss hat. Ein Nachbar von mir bekommt von KD auch Internet geliefert. Wenn ich mir jetzt einen Router v. KD besorge (z.B. Ebay). Kann ich dann auch Internet über KD empfangen ohne dafür zu bezahlen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Anschluß im Haus nochmal gefiltert wird, oder?
 
Auf welche Ideen kommen die Leute.......

E.L.G.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Anschluß im Haus nochmal gefiltert wird, oder?
Nein, Internet auf Kabelanschlüssen wird nie gefiltert. Wenn du dir einen Router mit gültigen Zugangsdaten von KD besorgst, kannst du den an jeden beliebigen Kabelanschluss im Netz von Kabel Deutschland benutzen.
 
Und wenn die MAC Adresse vom Router/Modem nicht freigeschaltet ist, hat man einen Briefbeschwerer.

Hinzu kommt, dass man Eigentumsverhältnisse prüfen sollte, da die Router/Modem oft nur geliehen sind, und wenn Kunde diese verkauft statt zurückzugeben wäre es Unterschlagung (§ 246 StGB) und für neuen Käufer Hehlerei (§ 259 StGB).

Wenn Eigentum geklärt und OK ist, und ganze klappt wäre es Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB).

Kurz um lass es sein, und frage entweder einen Nachbarn ob sein WLAN Mitnutzen darfst oder besser bestelle dir selbst einen Anschluss egal ob Kabel oder DSL, gibt es ab 20€ im Monat.

Für beide §§ gilt, dass der Versuch bereits strafbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie wär es denn legal mit WLAN vom Nachbar in einem Gastnetz? Wenn's eben nur schnell aber legal sein soll.
 
Wenn Dir der Nachbar die Zugangsdaten zum WLAN gibt oder auch ein LAN-Kabel (wie auch immer) "rüberlegt", kannst Du problemlos seinen Anschluß mitnutzen.
2 "Besonderheiten":
- wenn Du dann Straftaten über den Anschluß begehst, ist Dein Nachbar dran (erst einmal)
- KD hat in seinen AGB derlei "Tricksereien" ausgeschlossen/untersagt, nur leider läßt sich das nicht kontrollieren (ergo: auch nicht sanktionieren")
 
Auch wenn das Anliegen des TS vermutlich (oder sogar wahrscheinlich) nicht rechtmäßig ist (IMHO hätte man die Frage komplett ignorieren sollen, aber das ist eben nur meine eigene Meinung), gegebene Antworten sollten auch begründbar oder von vorneherein begründet sein, selbst wenn es nur um eher nebensächliche Aspekte geht.

[...] wäre es Hehlerei (§ 259 StGB).[...]
StGB §259 Abs. 1 sagt ganz eindeutig: "[...] um sich oder einen Dritten zu bereichern [...]".

Wo siehst Du im Kauf einer FRITZ!Box, selbst wenn das Eigentumsrecht des "Verkäufers" der Einfachheit halber mal angenommen ohne Wissen des Käufers, damit nicht BGB §932 Abs. 2 greift, nicht gegeben sein sollte, diese Bereicherungsabsicht ? Selbst beim Verkauf mit einem kleinen(!) Gewinn ist das noch nicht automatisch eine Straftat.
Der Verkäufer ist in diesem Falle der im Volltext angesprochene "andere" und nicht der o.a. "Dritte".

Eine gesetzliche Verpflichtung, sich bei jedem Kauf (ob von privat oder im Laden) erst einmal eingehend vom Eigentumsrecht des Gegenübers zu überzeugen, existiert schlicht nicht (s.a. BGB §932 "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten"). Das könnte z.B. im Supermarkt auch etwas ärgerlich für andere Kunden werden, wenn man erst einmal die Berechtigung des Kassierers/der Kassiererin zum Abschluß eines Vertrags über die gekauften Sachen prüfen wollte.
Und wenn bei einem Kauf die Bedingungen von BGB §932 Abs. 1 vorliegen, kann nicht gleichzeitig StGB §259 greifen.
 
Die Hehlerei würde der Verkäufer begehen..., der bereichert sich ja ...
 
So extrem vertiefen wollte ich es nicht oder komplett aufdröseln. Neben dem Aspekt würde noch Zivilrechtlich auch noch Anspruch auf Schadenersatz in Betracht kommen.

Verkäufer begeht Unterschlagung und der TE als neuer Käufer die Hehlerei, meinem Auffassung nach.

Wer eine Sache (z.B. Fritzbox 6360), die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt (Unterschlagung) hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten (Verkäufer) zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie auch immer, ich denke der TE sollte es verstanden haben, dass es nicht OK ist. Auch wenn man über der Auslegung der §§ noch Spielraum hat. Man sagt ja bei Juristen auch 2 Juristen, 3 Meinungen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Routerzwang endlich fällt (was ja in diesem komischen Lande hier inzwischen schon wieder etwas fraglich ist) und man auch die Kabelboxen im Handel kaufen kann, hat sich das Thema sowieso erledigt.
Wie man die Boxen dann freigeschaltet kriegt, ist eine andere Sache. Darüber möchte ich hier jetzt nicht "referieren", zumal es ja eine sog. "1.Box" bei einem gültigen Vertrag gibt (geben wird), die zwangsfreigeschaltet werden muß und dann eventuell "weitere" Boxen (die ja selbst dann als illegal seitens des Anbieters definiert werden, wenn sie im gleichen Haushalt werkeln (sollen), was völliger Schwachsinn ist). Da man aber auch schon derzeit als Nichtkunde von KD mit einer durch einen Kunden freigeschalteten Box an jedem KD-Anschluß das Angebot nutzen kann und die Freischaltung (als Nichtkunde) geklauter/als Geschenk erhaltener/ über Internet "gekaufter" Boxen kein Problem ist (Tante Goo. ist dein Freund ...) haben sich die Kabelanbieter beim Thema Abschaffung Routerzwang so extrem zickig.
 
Die Hehlerei würde der Verkäufer begehen..., der bereichert sich ja ...
Auch nicht ...

StGB §259 Abs. 1 schrieb:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Hervorhebung durch mich)

Der Verkäufer wird also andere Rechtsverstöße begehen in diesem Falle, aber nicht nach StGB §259.

Das wäre vielleicht der Fall, wenn er selbst das Gerät vorher von jemand anderem in Kenntnis des Umstands, daß dieser nicht zum Verkauf berechtigt war, erworben hätte und dabei den Vorsatz des Weiterverkaufs mit Gewinn gehabt hätte (die geforderte Absicht der Bereicherung) oder der Verkauf im Auftrag des Nichtberechtigten erfolgt (die Formulierungen zum "absetzen" im Volltext, darüber gibt es einen Diskurs, was "absetzen" eigentlich ist) und er aus dem Verkauf einen eigenen Gewinn zieht (wieder die Bereicherungsabsicht). Wer das nur für einen Bekannten in gutem Glauben ohne eigenen Gewinn macht, ist auch noch kein Hehler ... solange er die Rechtswidrigkeit nicht erkennen mußte.

Auch wer auf eBay eine 6360 (selbst von einem Nichtberechtigten) kauft und diese später - weil er sie nicht nutzen kann - wieder abstößt und dabei einen Überschuß erzielt, ist kein Hehler ... nicht einmal bei einer FRITZ!Box mit einem Branding (das meint jetzt den Provider-Schriftzug auf dem Gerät und keine Firmware-Besonderheiten). Es fehlt einfach wieder die Bereicherungsabsicht beim "Ankauf oder der Verschaffung".

@HabNeFritzbox:
Ich will das eigentlich auch nicht wirklich vertiefen, aber es ist eben ein "immer wieder gerne genommener" Irrtum und es gibt bessere Begründungen, warum das Anliegen des TS eine Frechheit hier im IPPF ist. Der Verweis auf StGB §265a Abs. 1 hätte gereicht, wenn man - berechtigterweise meiner Meinung nach - annimmt, daß das Netz des Providers "ein öffentlichen Zwecken dienendes Telekommunikationsnetz" lt. dem Volltext ist. Der Verstoß gegen eine Bestimmung des StGB sollte ausreichen, da braucht es keinen zweiten.

Wenigstens sollte der TS nach unserer Diskussion jetzt wirklich verstanden haben, daß seine Frage kein "Kavaliersdelikt" betrifft und - wenn es zu entsprechenden Handlungen kommen sollte, denn das bloße Nachdenken (oder Diskutieren) darüber ist noch kein Versuch (StGB §22) - nach StGB §265a Abs. 2 selbst bei einem Mißerfolg strafbar wäre.

EDIT:
@HabNeFritzbox:
Der Verkäufer ist nicht der Dritte. Wer wäre denn dann in dem Konstrukt "der Zweite", wenn es nicht "der andere" ist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
An den Themenersteller:

1. Frag deinen Nachbarn ob du sein Drahtlosnetzwerk mit verwenden darfst (Zugangsdaten erfragen)
2. Stell bei dir einen eigenen Router auf der zu dem Router bei deinem Nachbarn verbindet und bei dir WLAN verteilt
3. Auf deinem eigenen Router baust einen VPN-Tunnel zu einen VPN-Anbieter deiner Wahl auf. Somit ist dein Nachbar aus der Störerhaftung raus wenn du Unfug machst, da du durch das VPN über eine eigene IP-Adresse (unabhängig vom Nachbarn) im Internet sichtbar bist..

Meiner Meinung nach die Beste Lösung, wenn du keinen Vertrag abschließen willst und du kurzfristig einen Internetzugang benötigst. Evtl. beteiligst du dich mit einen kleinen Betrag beim Nachbarn für die Mitbenutzung des Internetzugangs..
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Routerzwang endlich fällt[...]zumal es ja eine sog. "1.Box" bei einem gültigen Vertrag gibt (geben wird), die zwangsfreigeschaltet werden muß und dann eventuell "weitere" Boxen (die ja selbst dann als illegal seitens des Anbieters definiert werden, wenn sie im gleichen Haushalt werkeln (sollen), was völliger Schwachsinn ist).[...]
Da verwechselst Du in meinen Augen etwas ... was bringt Dir denn ein zweiter Internet-Router im gleichen Haushalt ?
 
Es ist immer vergnüglich zu lesen, wie nach einer etwas naiven Anfrage der Thread gleich zu einer Tagung des Anwaltskollegiums mutiert. Ist irgend jemandem schon mal in den Sinn gekommen, dass ein Kabelrouter auch ganz legal in den Besitz eines ebay-Anbieters gekommen sein kann (Rücksendung verpennt + Obolus entrichtet ...). So viel vorauseilenden Gehorsam sollte man anders kanalisieren und z.B. mal am Radweg bei Rot die Rot-Radfahrer missionieren oder die Herrchen und/oder Frauchen davon abhalten, ihre degenerierten Köter direkt vor meine Haustür koten zu lassen.

Zurück zum Thema:
Internet über Kabel ist keine "Einbahnstraße" wie das TV-Programm und wird nicht einfach mal so "ausgestrahlt". Deine Fragestellung suggeriert, dass du bereits das TV-Programm (vom Nachbarn?) mit angezapft hast.
 
Es ist immer vergnüglich zu lesen, wie nach einer etwas naiven Anfrage der Thread gleich zu einer Tagung des Anwaltskollegiums mutiert.
Seh ich auch so!! Darum gebt dem Themenersteller eine Antwort auf seine Frage und ignoriert die Benutzer des Anwaltskollegiums hier!!
 
Naiv? Dreißt? Gerissen? Wie auch immer, schon nen Ding sich hier im Forum extra zu registrieren um zu Fragen wie man für lau fremde Leistungen anzapft.

Wer gezielt Leistung anzapfen möchte, egal ob Internet, Strom oder ähnliches, darf sich nicht über solche Vermutungen wundern oder Anspielungen.
 
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Ist irgend jemandem schon mal in den Sinn gekommen, dass ein Kabelrouter auch ganz legal in den Besitz eines ebay-Anbieters gekommen sein kann (Rücksendung verpennt + Obolus entrichtet ...).
Wenn Du ahnen würdest, wie froh ich schon darüber bin, daß sich diese Erkenntnis zunehmend verbreitet ...

Ich habe mir meine erste (und einzige Verwarnung) vor etwas mehr als einem Jahr noch eingefangen, weil ich jemanden mit einer rechtmäßig erworbenen 6360 gesucht habe, der mir diese überläßt (ggf. auch nur teilweise als geteiltes Eigentum), damit ich die Firmware für eine Analyse auslesen kann (damit beschäftige ich mich nun einmal und das ist - Nutzungsrechte an einer 6360 vorausgesetzt - sogar durch die AVM-Lizenz (bzw. in der Folge durch die GPL) gedeckt.
Meine ausdrückliche Forderung nach dem rechtmäßigen Besitz war da noch "eine Aufforderung zum Rechtsbruch":
undisclosed schrieb:
So etwas nennt man Nebelkerze, denn die Rechtmäßigkeit ist zu 99,9% nicht gegeben, da der Eigentümer der Provider ist und bleibt!
Insofern sind wir doch heute schon ein gutes Stückchen weiter ... und vermutlich auch wegen solcher Diskussionen, egal ob man selbst diese nun begrüßt oder nicht.

So viel vorauseilenden Gehorsam sollte man anders kanalisieren und z.B. mal am Radweg bei Rot die Rot-Radfahrer missionieren oder die Herrchen und/oder Frauchen davon abhalten, ihre degenerierten Köter direkt vor meine Haustür koten zu lassen.
Offenbar auch ein "Großstadtmensch" ... :mrgreen: ... dürfte man hier auch (Versuch) kacken schreiben ? Andere Synonyme fallen wahrscheinlich dem automatischen Zensor zum Opfer.
 
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