[Frage] Kündigungsrecht bei Umzug/Zusammenzug

poncho

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Hallo zusammen,

ich ziehe demnächst mit meiner Freundin zusammen und frage ich mich nun, ob das ein Kündigungsgrund ist. Grundsätzlich ist Umzug ja meist kein Kündigungsgrund bei Telekommunikationsverträgen. Ich hab nun aber schon zwei mal gehört, dass es wohl doch so ist, wenn man bspw. mit seinem Partner zusammenzieht. Wir haben beide bei unterschiedlichen Anbietern Verträge und würden gern nur einen davon mitnehmen.
Berechtigt das zur Kündigung eines Vertrags? Wie gehen wir am besten vor?

Michael
 
Berechtigt das zur Kündigung eines Vertrags? Wie gehen wir am besten vor?

Du hast jederzeit das Recht zu kündigen. Was du meinst ist wohl eine außerordentliche Kündigung ;) Aber das sieht in diesem Fall meines Wissens nach schlecht aus. Anders wäre es vermutlich, wenn ihr beim selben Anbieter wärt.

Ich würde beim Anbieter nachfragen und um eine kulante Regelung bitten.
 
Hi, sollte einer von euch bei 1und1 sein habt ihr Glück. Die entlassen euch freiwillig aus dem Vertrag, es gibt sogar ein Formblatt dafür. Gib mal bei Google 1und1 Sonderkündigung ein. Ist dann unter den ersten Treffern.
 
Hi, sollte einer von euch bei 1und1 sein habt ihr Glück.
Ja. :)
Bitte beachten Sie:
Die Sonderkündigung berechnen wir Ihnen mit einer einmaligen Gebühr. Die jeweilige Summe setzt sich aus drei Monats-Grundgebühren ab Ihrem Umzugstermin zusammen.
 
Im DSL Bereich hast du dank neuen Telekommunikationsgesetz bei jedem Anbieter beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter darf allerdings drei Monat Grundgebühr berechnen. Im Mobilfunk-Bereich ist ein Umzug kein Grund für eine Sonderkündigung:

Mittlerweile gibt es aber höchstrichterliche Urteile, die das anders sehen. So hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom November 2010 (Aktenzeichen: III ZR 57-10) im DSL Bereich beim Umzug in ein schlecht versorgtes Gebiet kein außerordentliches Kündigungsrecht zugestanden. Die Richter gehen dabei davon aus, dass ein Wohnortwechsel allein zur Risiko- und Verantwortungssphäre des Kunden gehöre. Kein Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, überall in Deutschland seine Leistung gleicherart anzubieten. Ein schlechteres Netz nach einem Umzug ist daher kein Pflichtverstoß des Anbieters und somit ist auch keine außerordentliche Kündigung möglich.

Quelle: http://www.prepaid-deutschland.de/w...trag-vorzeitig-wieder-aufloesen-oder-beenden/
 
Er meint § 46 TKG Abs. 8: Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
 
§46 Abs. 8 => http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Edit: Kunterbunter war fixer :) Wobei das aber wohl auch auf den normalen Telko Bereich so zutrifft, es wird ja keine Unterscheidung zwischen DSL und Handytarif gemacht.
 
Bei 1&1 ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Anschluß am neuen Wohnort generell nicht verfügbar ist, gering.
 
Danke für eure Infos.

In dem Gesetzesausschnitt kann ich keinen Anspruch auf Sonderkündigung allgemein bei Zusammenzug/Umzug erkennen.
Allerdings reicht mir das Formular von 1&1 schon aus. Sie ist nämlich bei 1&1. So werden wir es machen. Nochmals danke an alle für die Hilfe.
 
In dem Gesetzesausschnitt kann ich keinen Anspruch auf Sonderkündigung allgemein bei Zusammenzug/Umzug erkennen.

Diesen Anspruch gibt es auch nicht. Die obige Aussage:

Im DSL Bereich hast du dank neuen Telekommunikationsgesetz bei jedem Anbieter beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht.

ist schlichtweg falsch. Steht ja klar im Gesetzestext drin unter welchen Voraussetzungen eine ausserordentliche Kündigung möglich ist.
 
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