Inzwischen geht es um den Vertrag, den die Eltern 12/2006 abgeschlossen haben. Im Online-Kundenservice steht:
Soweit ich mich erinnern kann, war aber damals von einem Monat (nachdem MLVZ von 2 Jahren abgelaufen ist) die Rede.
Ich hab mir mal die AGB PDFs durchgelesen, da steht in arcor_isdn_dsl_preise_leistungen.pdf und arcor_pre_dsl_preise_leistungen.pdf nichts von einer Kündigungsfrist, sondern nur von einer für das Sicherheitspaket (das aber nicht gebucht ist). In den agb_telekommunikation.pdf steht allerdings
Allerdings habe ich noch einen Änderungsauftrag von Februar 2007 gefunden:
Dabei war eine Seite mit AGB und folgendem Eintrag:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Soweit ich mich erinnern kann, war aber damals von einem Monat (nachdem MLVZ von 2 Jahren abgelaufen ist) die Rede.
Ich hab mir mal die AGB PDFs durchgelesen, da steht in arcor_isdn_dsl_preise_leistungen.pdf und arcor_pre_dsl_preise_leistungen.pdf nichts von einer Kündigungsfrist, sondern nur von einer für das Sicherheitspaket (das aber nicht gebucht ist). In den agb_telekommunikation.pdf steht allerdings
10.1 Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
Allerdings habe ich noch einen Änderungsauftrag von Februar 2007 gefunden:
Ihr neuer Telefon-Tarif lautet: Arcor-Sprache telefon flat (gilt auch für Ihren Arcor-Internet VoIP-Tarif)
Ihr neuer Online-Tarif lautet: Internet flat (4.95)
Ihre neue Internet-Bandbreite lautet: Arcor-Internet 2000 / DSL-Upstream 384
Durch den Tarifwechsel beträgt Ihre neue Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht aus dem ursprünglichen Vertrag noch eine (Rest-)Mindestvertragslaufzeit besteht.
Dabei war eine Seite mit AGB und folgendem Eintrag:
Was gilt denn nun? Eigentlich gelten doch die alten Verträge, denn auch bei der Übernahme durch Vodafone wurde kein Tarif gewechselt, sondern nur dessen Name angepaßt?10.1 Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertragmit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.