Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit wegen Umzug

George023

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Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit dem Umgang von 1&1 mit frühzeitigen Vertragskündigungen speziell was die Rückgabe der Hardware (AVM Router) angeht?

Ich stehe vor dem "Problem", dass ich demnächst mit meiner Freundin zusammen in eine komplett neue Wohnung ziehe und wir dort bereits einen DSL-Anschluss eines anderen Anbieters beauftragt haben.
Mein 1&1 Vertrag wurde aber erst vor gut einem Jahr mit Lieferung neuer Hardware umgestellt. Laut "vertrag.1und1.de" läuft die MVL noch bis Juli 2010.
Vor zwei Wochen habe ich eine Mail-Anfrage abgeschickt und vor ein paar Tagen dann angerufen, nachdem keine Rückmeldung kam. Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich ca. 70EUR zahlen soll, Ummeldebescheinigung und Telefon/DSL-Vertrag liefern muss und dann sei die Sache erledigt. Damit könnte ich ziemlich gut leben.
Zwei Tage später kam dann eine Antwort auf die Mail, die ähnliche Infos enthält, aber zusätzlich die Rücksendung der Hardware fordert.
Ich würde tatsächlich aber ganz gern den Router behalten.

Kann mir jemand sagen, ob ich damit rechnen muss, dass es Stress gibt, wenn ich den Router nicht zurückschicke? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Thema bei 1&1?

Ich habe schon ein wenig im Forum gesucht, aber nicht ganz das passende gefunden.

Vielen Dank für Eure Hilfe
George
 
Also den Router kann 1&1 normalerweise nicht zurück verlangen, da du ihn gekauft hast. Aber 1&1 kann darauf bestehen, daß du deinen Teil des Vertrages auch erfüllst. Wenn du 1&1 die Möglichkeit entziehst, den DSL-Anschluß weiter zu betreiben, dann ist das einzig dein Problem und du musst weiter bezahlen. Auf gut deutsch: Vertrag jetzt zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen und gut ist.
 
Du musst abwägen, was günstiger kommt. Aber das 70 EUR-Angebot von 1und1 incl. Rücksendung der Hardware ist doch OK.
Was hattest du damals für die Fritz!Box (welche?) gezahlt?

Wenn ich das richtig zusammenrechne:
12 Monate Vertrag: 12 * 34,99 EUR = 420 EUR
Fritz!Box 7270: ca. 170 EUR + 70 EUR Freikauf: 240 EUR
 
Hi Markus,
mir ist durchaus bewusst, dass ich absolut auf die Kulanz von 1&1 angewiesen bin, denn wir haben ja in beiderseitigem Einverständins einen Vertrag geschlossen. Und ich will nun früher raus. Insofern sind mir meine "Rechte" relativ klar.
Dennoch wäre interessant zu wissen, inwiefern die Realität im Gegensatz zur Theorie in diesem Fall vielleicht etwas günstiger ausfallen kann.

@Ecki: Es ist die 7270 (siehe Signatur). Und das ist tatsächlich selbst mit Rücksendung der Box eine günstige Möglichkeit. Aber ohne rücksendung wäre es eben noch etwas günstiger... :)

Gruß
George
 
Ohne Freundin mit gemeinsamer Wohnung wäre es sogar noch günstiger. :lach:

Ein kleines Opfer sollte dir deine Freundin schon wert sein.
 
Also, gibt da noch ein paar Tricks, die die Kulanz "fördern". Die muss man aber vor dem Umzug kennen. Der normal Weg bei einem Umzug wäre, dass Dein DSL-Anschluss mit um zieht. Nun muss man Versuchen, dieses technisch unmöglich zu machen. Möglichkeit 1: Man zieht in ein DSL-freies Gebiet. Möglichkeit 2: Man zieht in eine WG/Lebensgemeinschaft, in der schon ein DSL-Anschluss vorhanden IST. Selbstverständlich sollte dieser nicht auf dem eigenen Namen laufen.
 
1: Man zieht in ein DSL-freies Gebiet.
Bringt nur was, wennman wirklich dahin zieht, da man die behördliche Meldung an 1&1 schicken muss und die bekommt man nur mit Mietvertrag.

Möglichkeit 2: Man zieht in eine WG/Lebensgemeinschaft, in der schon ein DSL-Anschluss vorhanden IST.
Hier ist es auch nur eine Kulanzlösung und dazu ist 1&1 nicht verpflichtet. 1&1 kann sich auch quer stellen, da der Umzug im Risikobereich des Kunden liegt.
 
Nur zur Info:
Die Ummeldung kann meines Wissens nach auch komplett ohne Mietvertrag erfolgen. Ich habe bisher noch bei keiner Stadtverwaltung erlebt, dass man nach einem Mietvertrag gefragt wird. Aber es stellt sich natürlich die Frage, ob man den Aufwand betreiben will...

Und eine potentiell böse Rückfrage zu der Geschichte mit der WG.
Reicht es, wenn man eine Abrechnung von irgendeiner Wohnung in dem gleichen Haus liefert? Denn das sollte in einem Mehrfamilienhaus vermutlich kein so großes Problem sein...

Grüße
George
 
Generell sollte man von strafrechtlich relevanten Handlungen absehen. Dies gilt sowohl für die Angabe falscher Tatsachen bei seinem DSL-Provider sowie die Angabe falscher Tatsachen bei Behörden. Ich schlage vor, die restliche Vertragslaufzeit als Lehrgeld zu verbuchen, und das nächste Mal einen Provider wählen, der eine Kurze Vertragslaufzeit oder eine moderate Kündigungsgebühr hat.
 
Wieso? Er hat doch einen kulanten Provider. 70 EUR Gebühr für eine Restlaufzeit von 12 Monaten ist doch kulant. Und ne 7270 gibt's auch für wenig Geld, ggf. tut's auch ne 7240.
 
Recht haste, 70¤ sind OK. Andere wollen mehr.
 
Hi,

bin grad in der selben situation. Hab bei 1und1 angerufen, den mitgeteilt das ich umgezogen bin.

Darauf hin wurde mir angeboten das ich für 70 euro frühzeitig aus dem Vertrag komme. Die nette Dame sagte allerdings kein wort davon, das 1und1 den router und den w-lan stick zurück haben will.

Habe das geld überwiesen und kurze zeit später kam dann die nachricht:

Sehr geehrte Frau xxx,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail.
>
> Ihr 1&1 Surf&Phone 6000 Regio Komplett-Vertrag wurde innerhalb der
> Mindestvertragslaufzeit gekündigt.
>
> Bei Vertragsabschluss erhielten Sie die Hardware zum vergünstigten Preis
> von 59,98 EUR.
> Durch die vorzeitige Kündigung ist Ihr Anspruch auf diese Vergünstigung
> erloschen.
>
> Bitten senden Sie daher die Geräte unter Angabe Ihrer Kundennummer
> unfrei als Postpaket über DHL zurück an:
>


Muß ich router und stick nun zurückschicken oder nicht?


mfg
 
Wenn Dir eine wasserdichte Begründung einfällt, weswegen der Stick keine Hardware ist, musst Du ihn nicht zurückschicken.

....
> Bitten senden Sie daher die Geräte unter Angabe Ihrer Kundennummer
> unfrei als Postpaket über DHL zurück an:
 
Aber ich kann auf deren homepage nirgends den Eigentumsvorbehalt finden.
 
AGB:
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 45 EUR zzgl. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

Ich behaupte mal, Du kannst nicht kündigen. Sondern 1&1 hat Dir auf Deinen Wunsch hin gekündigt. Damit wird dieser Paragraph wirksam. Das was Dir Angeboten wurde ist Kulanz. Damit "schenken" Sie Dir schon was. Noch mehr haben zu wollen, dürfte aussichtslos sein.

mfg

grossy
 
naja ich finde nur das die freundliche dame mich darüber hätte informieren können. nachdem sie hörte das ich noch ein zweiten vertrag am laufen habe, bot sie mir direkt diese einmalzahlung an, mit der dann alles gegessen sei.

Werde schauen ob ich son stick günstig bei ebay bekomme, da ich ihn nichmehr habe und denen dann das paket zuschicken.

mfg
 
Kannst ja mal 1&1 fragen, was der Stick mehr kostet.
 
Hab an 1und1 grad eine Email geschrieben, was der nun Kosten würde.

29,99 habe ich bei Vertragsabschluss dafür bezahlt.
 
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