Kündigung 1&1

speedy-

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Hallo ,

habe heute meinen Vertrag (Läuft zum 1.03.07 aus) online gekündigt .

Ist Kündigungsfrist (2 Monate)verpasst wenn die Kündigungsbestätigung nicht bis morgen bei 1&1 eingegangen ist ?
 
eigentlich solltest Du 7 Tage Zeit dazu haben. Empfehle aber per Einschreiben und nicht unbedingt per Fax.

Gruß Thomas
 
..wie jetzt online gekündigt. bei 1und1 geht das eigentlich über´s vertrags-center. dort wird auch deine kündigung angenommen und du musst noch zusätzlich eine 0800xx nummer anrufen, zur Bestätigung.
 
Kündigungen sollten immer per Einschreiben erfolgen und sicher nicht in letzter Minute.
 
ja , der Wisch muss innerhalb von 7 Tagen bei denen eingehen .

Dachte auch zuerst dass nur ein Bestätigungsanruf genügen würde , aber Pustekuchen , die wollen jetzt das Bestätigungsformular.

Die Frage ist nur ob das Datum des Kündigungsantrags oder das Datum des Kündigungseingangs zählt ?

Wenn das Datum des Kündigungseingangs auschlaggebend ist , dann muss ich den Wisch per Fax senden damit ich die Frist von 2 Monaten (Vertragsende zum 1.03.07) einhalte ...oder ?

mfg
 
Wenn ich mich nicht täusche, dann muss die schriftliche Kündigung zu den üblichen Bürozeiten bis ca. 17:30 Uhr zugehen. Solltest du erst jetzt (Sa. 20:00 Uhr) ein FAX versenden, dann wird es zu spät sein.

Gruß,
Moppel
 
thheyer schrieb:
eigentlich solltest Du 7 Tage Zeit dazu haben. Empfehle aber per Einschreiben und nicht unbedingt per Fax.

NAK. Ich empfehle, gerade das Fax zu nehmen. Grund: Beim Fax kann man einen Sendebericht inklusive Kurzform des Faxes (verkleinerte Darstellung oder Anfangsbereich des Faxes, je nach Gerät oder Einstellung) erstellen lassen. Beim Einschreiben hast du keinerlei Beleg, dass die Kündigung raus ist (der Rückschein bzw. Einschreibebeleg zeigt nur, dass irgendetwas per Einschreiben verschickt wurde, nicht aber, was).

Und preiswerter als ein Einschreiben für 2,55 EUR ist das Fax mit ca. 0,06 EUR auch noch. Wer natürlich kein Fax hat, sollte tatsächlich ein Einschreiben nehmen - es tut dann aber auch das Einwurfeinschreiben.
 
Na dann überdenke mal Deine Aussage:
Ich kann ohne Aufwand ein Fax an die angebliche 1&1-Nummer schicken, leite diese aber auf ein anderes Fax bei mir um. Und eine verkleinerte Darstellung des Gesendeten ist auch bei fast keinem Fax möglich, also kann ich auch ein leeres Blatt faxen.
So, nun habe ich ein Sendebericht mit allem, was Spass macht, aber leider ist bei 1&1 nichts angekommen. Was nun?
Solange man Zeit hat, ist einer Kündigung per Fax nichts entgegenzusetzen, in der Zeitnot aber schon, da gehe ich dann auf Nummer sicher und kündige direkt per Einchreiben (Rückschein). Die paar Kröten sind es mir wert, denn dann bin ich nicht ein weitres Jahr an die gebunden.

PS: So sehen die Gerichte das auch: Ein Faxbericht dient nicht als Beweis der Zustellung, ein Einschreiben / Rückschein aber schon. Ein Einwurfeinschreiben zeigt nur an, dass ich was rausgeschickt habe, der Beweis, dass dieser Brief auch angekommen ist, den habe ich aber nicht mit letzter Sicherheit ;)
 
jo ist nen rechliches problem des zugangs und der beweislage.
fax sendebericht dient i d t nicht als beweis.
verlängert sich bei dir wohl um 1 monat die frist, da wie o schon genannt, übliche bürozeiten ausschlaggebend sind und die nicht samstags sind,
es sei denn die habe ne 24std hotline oder so zum kündigen ^^
 

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