berend2805
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Muss mich jetzt doch auch mal einmischen, nachdem ich bis hier nur mitgelesen habe.kittenffm schrieb:Krass!
Das heißt also, wenn ich das richtig verstehe, im Dezember noch waren es 180 Tage, und jetzt sind es 120, und in der Software (die ich ja nicht verwende) kann man sehen, wieviele Tage man noch hat?
@ mindless:
Nicht nur bei bei VoipStunt, sondern bei ALLEN Finarea-Töchtern taucht diese Regelung nicht in den AGBs resp. TOUs auf! Lediglich bei den FAQs wird das Thema aufgegriffen. Und da steht mittlerweile bei ALLEN die 120 Tage-Regelung.
Aber wie Du schon richtig sagst, eigentlich sind die AGBs die Vertragsgrundlage, und nicht die FAQs. Worauf sich Betamax also stützt, ist mir rätselhaft
Und ich finds immer noch zum :kotz: dass die AGBs bei SparVoip in Englisch sind und nicht in Deutsch :motz:
Ich nutze seit längerer Zeit (Anfang Februar) Voipbuster, seit drei Wochen auch noch Netappel, beides sind ja "Unternehmen" aus dem Finarea-Dunstkreis. Dazu gibt es zu sagen: Voipbuster hatte wohl zum Zeitpunkt meines Einstiegs auch noch die 180 Tage, demzufolge ist mein Guthaben (derzeit nur noch EUR 1,75) noch 141 Tage gültig, wird auch so im Softphone von Voipbuster angezeigt. Netappel habe ich ebenfalls mit EUR 10 aufgeladen, die sind noch komplett da, und gültig noch 106 Tage, d. h., Netappel hat dann schon die 120 Tage Gültigkeit gehabt.
Das Problem bei diesem ganzen Gehampel mit einem Unternehmen in der Schweiz und einer Tochter in Deutschland, die dann wiederum mehrere "Geschäftsmodelle" anbietet (Voipbuster, Netappel etc.) ist eigentlich: die Tochter müsste sich an deutsches Recht halten, und um das zu erreichen, müsste man sie mal aus dem Dunkeln ans Licht der Öffentlichkeit zerren, aber wer hat das Geld dazu? Ich habe es nicht, und solange auch niemand anders das Geld aufwendet, wird Betamax sich auch weiter so an den allgemeinen Regeln und kaufmännischen Grundsätzen vorbeimogeln können, denn offensichtlich tun sie ja einfach Dinge, die nicht gesetzteskonform sind, aber wo kein Kläger usw.
Dass die AGB (bitte nicht AGBs, AGB ist schon der Plural) in Englisch sind, dürfte eventuell statthaft sein, denn die Unternehmen agieren ja in der EU, und wenn ich mich richtig erinnere, müssen Unternehmen in der EU in einer Sprache der EU agieren. D. h., Französisch wäre genauso gut, denn es ist ja auch eine "offizielle" Sprache der EU.