IPv6 und FritzBox - allgemein

Vielen lieben Dank für die vielen Beiträge.

Die ipv6 Adressen der FritzBox stimmen nicht mit der angegebenen überein.
Inzwischen habe ich mich bei der Telekom erkundigt. Nur ein Anwalt kann die ipv6-Adresse erfragen. Desweiteren haben sie eine Email-Adresse "[email protected]" die man kontaktieren sollte. Auf jeden Fall muß man gegen die Inkasso-Rechnung Einspruch einlegen, so daß kein gerichtlicher Beschluss erfolgt. Aber die Betreiber machen zusätzlich Druck, indem sie eine Frist setzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[…] tippe auf Abzocker-Falle
Ich auch. Nur IP-Adressen sind als Nachweis nicht ausreichend, da braucht es schon mehr. Wäre zudem sowieso die Frage ob das nach einer längeren Zeit mit einer richterlichen/gerichtlichen Anordnung überhaupt noch nachweisbar ist, wem die IP-Adresse/Präfix damals zugeordnet wurde. Das muss ja seitens der Provider nur 10 Wochen gespeichert werden und bis es überhaupt zu einer solchen richterlichen Anordnung kommt… Wo das mitunter funktioniert sind bspw. Urheberrechtsverletzungen, da geht das tw. schnell genug.

[…] kann aber laut Browserverlauf nicht auf dieser Webseite gewesen sein. Er soll auf der Seite ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, hat aber keine SMS oder Emails des Webseitenbetreibers erhalten. Nun wird von der IPv6 Adresse gesprochen, die der Betreiber angeblich gespeichert haben soll.
Das ganze klingt doch eher nach einem Abzockversuch. Kann mich noch an solche Versuche erinnern als dazu IPv4-Adressen angegeben wurden die angeblich dem Kunden zugeordnet werden konnten. IPv4-Adressen die in etwa so aussahen: 240.425.270.110 usw… Der aufmerksame Leser bzw. wer weiß wie IPv4-Adressen aufgebaut sind wird wohl bemerken, dass da wohl was nicht stimmen konnte…

Und irgendwie habe ich den Verdacht, das hier mal wieder was ähnliches probiert wird.

Daher auch:
Wie kann ich nun überprüfen ob es sich um die IPv6 meines Bekannten handelt?
Wozu? Letztlich muss doch die Gegenseite eine zustande gekommen Vertrag vorweisen/beweisen, dazu genügt keine IPv4 oder IPv6 Adresse. Zudem sich die Frage stellt, ob das mittlerweile überhaupt noch nachweisbar wäre, siehe oben.

Selbst wenn du mittlerweile herausbekommen haben solltest, dass die angegebenen IP-Adressen nicht mit den damals zugewiesenen übereinstimmen, hilft das dann ggf. nicht nachzuweisen, dass man das nicht gewesen ist. Das könnte man ja bspw. auch über einen anderen Internetanschluss (Mobilfunk, WLAN-Hotsport usw.) abgeschlossen haben. Daher braucht es als Nachweis auch schon etwas mehr als nur die IP-Adresse.

Nur beweisen muß ich es, sonst wird es teuer.
Das muss schon der beweisen können der da was haben möchte bzw. behauptet da wäre ein Vertrag zustande gekommen. Eine IP-Adresse reicht dazu nicht aus.

Weiß jemand wie man die ipv6 auf Android10 zu einem Zeitpunkt der Vergangenheit findet?

Ja, ich habe ipv6 Adressen im Ereignislog der Fritzbox gefunden. Sie stimmen nicht mit der angegebenen überein.
Brauchst doch nur den jeweiligen Präfix vergleichen der zum entspr. Zeitpunkt dem Internetanschluss zugewiesen war. Wenn der schon nicht übereinstimmt, dann kann das nicht passen und man braucht sich um den Rest der IPv6-Adresse nicht weiter bemühen. Es sei denn beim Smartphone wurde damals nicht die WLAN-Verbindung sondern die Mobilfunkverbindung genutzt. Aber dann ist das wieder eine ganz andere IPv6-Adresse…
 
Eigentlich sollte der Rechtsbeistand längst den Plattformbetreiber sowie das Inkassobüro kontaktiert und die Forderungen zurückgewiesen haben. Da braucht es auch keine Verbraucherzentrale, das kann auch der Rechtsbeistand.

Da die beiden nur häppchenweise mit Informationen rausrücken, wer von welcher IP-Adresse und mit welchem Gerät das Abo angeblich abgeschlossen worden sein soll, diese nicht mit dem Bekannten zusammenpassen sowie man auf 70% der Forderungen / Kosten verzichten will (Vergleich), drängt sich mir der Gedanke auf, dass Plattformbetreiber und Inkassobüro sehr eng zusammenarbeiten ...

In #13 wird außerdem eine falsche Adresse erwähnt - das allein reicht schon um anzunehmen, dass diese beiden sich was zuammengebastelt haben.

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Ich lasse mir von meiner FritzBox bei jedem IP-Wechsel eine Info-Mail schicken (Betreff "Internet-Adresse: [vollständige IPv6]"), die ich monatelang aufhebe. Sollte irgendwann so ein Brief reinschneien, kann ich nachschauen und kontrollieren.
Mit IPv4-Adressen haben solche Abofallensteller mittlerweile keine Chance mehr - sowohl Handy- als auch DSL-Provider teilen den Kunden überwiegend private IPv4-Adressen zu. Ausnahmen gibt's für Kunden, die eine öffentliche IPv4 gegen Aufpreis gebucht haben.
 
Bei IPv6 hat jedes Gerät im Heimnetz eine eigene IP. Nur der Präfix verrät den Anschluss. Allerdings bekommt man bei z.B. der Telekom einen Präfix für die Fritzbox und da angeschlossene Geräte und einen weiteren Präfix, den die Fritzbox an nachgelagerte Router delegieren kann. Ganz so einfach ist die Speicherung per Push-Service also nicht und man sollte auch nicht nur die IP der Fritzbox speichern.
 
Diese extra-Präfixes bekommt man aber doch nur, wenn man das in den kaskadierten Routern mit einer der IPv6-Optionen anfordert, oder?
 
Das kann sein, so richtig fit bin ich bei IPv6 auch noch nicht.
 
Wie kommt es hier jetzt zu einem zweiten Router im Netzwerk? Habe ich etwas verpasst?

Das Präfix ist nicht nur für Serverdienste da, sondern ermöglich es auch den einzelnen Clients, sich eine/mehrere öffentliche IPv6 Adresse zu verpassen.

Hat man IPv6 im LAN grundlegend deaktiviert, können die Clients auch nur über die F!Box gehen und dann wäre deren IPv6-Adresse zu prüfen.

Wie bereits erwähnt, pusht die F!Box per eMail nur deren eigene(n) öffentliche(n) IP-Adressen(n) aber zeigt nicht den LAN-Präfix welcher vom Provider zur Verfügung gestellt wurde.

Hier helfen nur die Ereignisse (wobei diese irgendwann mal "überlaufen" vor allem wenn man die erweitere WLAN-Protokollierung aktiviert hat) oder dass man sich täglich die Push-Mail senden lässt und jede einzelne nach der "angemahnten" Adresse zu durchsuchen.
 
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