[…] tippe auf Abzocker-Falle
Ich auch. Nur IP-Adressen sind als Nachweis nicht ausreichend, da braucht es schon mehr. Wäre zudem sowieso die Frage ob das nach einer längeren Zeit mit einer richterlichen/gerichtlichen Anordnung überhaupt noch nachweisbar ist, wem die IP-Adresse/Präfix damals zugeordnet wurde. Das muss ja seitens der Provider nur 10 Wochen gespeichert werden und bis es überhaupt zu einer solchen richterlichen Anordnung kommt… Wo das mitunter funktioniert sind bspw. Urheberrechtsverletzungen, da geht das tw. schnell genug.
[…] kann aber laut Browserverlauf nicht auf dieser Webseite gewesen sein. Er soll auf der Seite ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, hat aber keine SMS oder Emails des Webseitenbetreibers erhalten. Nun wird von der IPv6 Adresse gesprochen, die der Betreiber angeblich gespeichert haben soll.
Das ganze klingt doch eher nach einem Abzockversuch. Kann mich noch an solche Versuche erinnern als dazu IPv4-Adressen angegeben wurden die angeblich dem Kunden zugeordnet werden konnten. IPv4-Adressen die in etwa so aussahen: 240.425.270.110 usw… Der aufmerksame Leser bzw. wer weiß wie IPv4-Adressen aufgebaut sind wird wohl bemerken, dass da wohl was nicht stimmen konnte…
Und irgendwie habe ich den Verdacht, das hier mal wieder was ähnliches probiert wird.
Daher auch:
Wie kann ich nun überprüfen ob es sich um die IPv6 meines Bekannten handelt?
Wozu? Letztlich muss doch die Gegenseite eine zustande gekommen Vertrag vorweisen/beweisen, dazu genügt keine IPv4 oder IPv6 Adresse. Zudem sich die Frage stellt, ob das mittlerweile überhaupt noch nachweisbar wäre, siehe oben.
Selbst wenn du mittlerweile herausbekommen haben solltest, dass die angegebenen IP-Adressen nicht mit den damals zugewiesenen übereinstimmen, hilft das dann ggf. nicht nachzuweisen, dass man das nicht gewesen ist. Das könnte man ja bspw. auch über einen anderen Internetanschluss (Mobilfunk, WLAN-Hotsport usw.) abgeschlossen haben. Daher braucht es als Nachweis auch schon etwas mehr als nur die IP-Adresse.
Nur beweisen muß ich es, sonst wird es teuer.
Das muss schon der beweisen können der da was haben möchte bzw. behauptet da wäre ein Vertrag zustande gekommen. Eine IP-Adresse reicht dazu nicht aus.
Weiß jemand wie man die ipv6 auf Android10 zu einem Zeitpunkt der Vergangenheit findet?
Ja, ich habe ipv6 Adressen im Ereignislog der Fritzbox gefunden. Sie stimmen nicht mit der angegebenen überein.
Brauchst doch nur den jeweiligen Präfix vergleichen der zum entspr. Zeitpunkt dem Internetanschluss zugewiesen war. Wenn der schon nicht übereinstimmt, dann kann das nicht passen und man braucht sich um den Rest der IPv6-Adresse nicht weiter bemühen. Es sei denn beim Smartphone wurde damals nicht die WLAN-Verbindung sondern die Mobilfunkverbindung genutzt. Aber dann ist das wieder eine ganz andere IPv6-Adresse…