@Hans Juergen
Naja, mir geht es um das juristische; darum die Frage kann ich eine Nr. registrieren, oder - so ich nicht registrieren darf, und meine Freundin die Nr registriert - ich als Schweizer in der Schweiz eine deut. Rufnummer die nicht auf mich registriert ist "anmelden"... (Handelshemnisse und "spezielle Vorschriften im Umgang mit Schweizern" gibt es nicht erst, seitdem die SPD das Steuerabkommen versenkt hat... Darum meine Abklärungen VOR der Durchführung)
Komm ein wenig spät in den Threat. Wenns noch interessiert, meine 2cts: Die juristische Sache kommt von der _deutschen_ Regulierungsbehörde, warum sollen die Schweizer Regelungen bzgl. der Nutzung deutscher Telefonnummern erlassen können oder wollen. Und nach meiner Meinung kann die Einschränkung nur die Anmeldung der Nummer betreffen, nicht den grundsätzlichen Ort der Nutzung. Schließlich ist es ja ein sicher nicht verbotener großer Vorteil von VOIP, dass man seine Nummer überall nutzen kann und überall damit erreichbar ist, wenn man Internetanschluss hat.