Habe auf'm Flohmarkt von minzi Gerät gekauft, ist defekt: Anzeige wegen Betrug ?

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nixgegendenise

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Hallo,

ich habe den Fehler gemacht, hier auf dem Flohmarkt vom user " minzi " ein Gerät zu kaufen: ein Speedport W 700V für 35 EUR. Nach Bezahlung am 11.09.07 durch mich und Erhalt des Gerätes einige Tage später, stellte sich innerhalb weniger Minuten heraus, dass es defekt war: Das WLAN stürzte während des Download einer 8 MB großen Datei (dem Handbuch der Gerätes) ab. Der Fehler ist reproduzierbar und kein Firmware-Update, keine Reset auf Werkseinstellungen, keine Neuprogrammierung, kein Ändern des WLAN-Kanals, keine Positionsveränderung des Routers hat Besserung gebracht.

So, das dürfte eigentlich kein Problem sein, denn auch bei Verkäufen von privat gibt es eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn man diese nicht ausschließt (was minzi auch nicht getan hat). Der Verkäufer weigerte sich aber vehement, das Gerät zurückzunehmen, ein Argument war z.B. "Ich muss das Gerät nur umtauschen, wenn das Gerät defekt ist. Nach meiner Meinung klingt es nicht nach einem Defekt. Sondern außerhalb des Gerät." Super, sich nach wenigen Sekunden Download zu verabschieden ist kein Defekt eines WLAN-Routers!?

Wir haben am am 26. Spetember die Vereinbarung getroffen, dass er mir die Originalquittung des Gerätes zuschickt, damit ich das Gerät bei T-Home umtauschen lassen kann. (T-Home geht leider nicht nach Seriennummer beim Umtausch, sondern nur nach Quittung, habe ich am eigenen Leib erfahren müssen.) Am 5. Oktober schrieb ich ihm, wo denn nun die Quittung bleibe und gab ihm eine einwöchige Frist, ansonsten würde ich von meinem Anspruch auf Gewährleistung Gebrauch machen. Er hat bis heute nicht geantwortet. Am 15. Oktober habe ich ihn nun aufgefordert, mein Geld zurückzuüberweisen, um den Kauf rückabzuwickeln. Natürlich gab es bis jetzt keine Reaktion.

Was soll ich jetzt noch tun? Ich habe zumindest große Lust, zur Polizei zu gehen und eine Betrugsanzeige aufsetzen zu lassen.

Mehr Infos zur Gewährleistung bei Käufen von privat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-(Privatkauf)__f6754.html
Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren).

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Hallo,

Insgesamt steht deine Fehlerbeschreibung noch auf sehr dünnen Beinen: "Das WLAN stürzte während des Download einer 8 MB-Datei ab.". Was ist, wenn die Datei 9 oder 7 MB groß ist? Was ist bei 4 GB?

Zu so einem Download gehören mehr Geräte, als nur der Router, nämlich noch mindestens der Server und der Client. Von daher solltest du durch verschiedene Szenarien (Downloads aus dem WAN/LAN) und verschiedene Konstellationen (Server/Clients austauschen, gleiches Szenario via LAN) zunächst mal verifizieren, ob wirklich das WLAN des Routers das Problem ist. Dann kannst du den Verkäufer immer noch anzeigen, obwohl
nixgegendenise schrieb:
So, das dürfte eigentlich kein Problem sein, denn auch bei Verkäufen von privat gibt es eine Gewährleistung von einem Jahr.
ich da anderer Meinung bin. Aber wie dem auch sei:
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Quelle: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Spätestens das dürfte dir schwer werden. Von daher solltest du besser auf eine gütliche Einigung aus sein.

Viele Grüße

Frank
 
frank_m24 schrieb:
Hallo,

Insgesamt steht deine Fehlerbeschreibung noch auf sehr dünnen Beinen: "Das WLAN stürzte während des Download einer 8 MB-Datei ab.". Was ist, wenn die Datei 9 oder 7 MB groß ist? Was ist bei 4 GB?
Der Dowload bricht reproduzierbar jedesmal nach 2-3 MB ab. Ich habe vier, fünf unterschiedlich große Dateien versucht herunterzuladen. Und nein, ich habe keine zeit Dateien jeder dateigröße von 1Byte bis 1 Terabyte herunterzuaden

Ich habe noch einen zweiten WLAN-Router angeschlossen, der keine Probleme bereitete -> es lag nicht am PC.

Ich habe verschiedene Dateien auf verschiedenen Server probiert, es gab jedesmal einen Absturz -> es lag nicht an Servern.

Noch zwei Dinge:
1. Der Käufer hat die Gewährleistung zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen.
2. Das Gerät ist ungeöffnet und ich wette, dass ein Experte nach Öffnung festellen kann, dass ich nicht schuld an den WLAN-Problemen, denn es handelt sich um einen Produktionsfehler, der bei vielen SPW700V auftritt.

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Es gibt hier auch eine EDIT-Funktion ;-)
 
Hallo,

nixgegendenise schrieb:
Und nein, ich habe keine zeit Dateien jeder dateigröße von 1Byte bis 1 Terabyte herunterzuaden
Ganz ruhig bleiben. Ich will nur verhindern, dass du mit einer Anzeige grandios vor die Wand läufst. Denn bislang reicht es noch lange nicht dafür.

nixgegendenise schrieb:
Ich habe noch einen zweiten WLAN-Router angeschlossen, der keine Probleme bereitete -> es lag nicht am PC.
Der Schluss ist falsch. Das beweist lediglich, dass dein PC an diesem WLAN-Router kein Problem hat. Der Absturz des W700v kann nämlich durchaus durch einen fehlerhaften Treiber des WLAN Clients verursacht werden, der an anderen Geräten nicht auftritt. Den musst du also mindestens auch noch austauschen - am besten gegen mehrere andere Geräte.

nixgegendenise schrieb:
Ich habe verschiedene Dateien auf verschiedenen Server probiert, es gab jedesmal einen Absturz -> es lag nicht an Servern.
Im WAN oder im LAN? Nein: Das ist nicht egal. Was passiert bei starker Upstream statt Downstream-Belastung?

Viele Grüße

Frank
 
nixgegendenise schrieb:
...
2. Das Gerät ist ungeöffnet und ich wette, dass ein Experte nach Öffnung festellen kann, dass ich nicht schuld an den WLAN-Problemen, denn es handelt sich um einen Produktionsfehler, der bei vielen SPW700V auftritt.
Mit anderen Worten, du glaubst der Verkäufer wusste das und hat es dir verschwiegen? Wie willst du das beweisen :gruebel: ...
 
Hallo Frank,

ich habe nur das WLAN und nicht das LAN ausprobiert, da ich nur das WLAN nutzen will. (Sonst hätte ich mir ja auch ein günstigeres Modell ohne WLAN gekauft.)
Das mit der Upstream-Belastung werde ich auch ausprobieren. Und ein anderes WLAN-fähiges Gerät werde ich auch ausprobieren.

Bommel_0507 schrieb:
Mit anderen Worten, du glaubst der Verkäufer wusste das und hat es dir verschwiegen? Wie willst du das beweisen :gruebel: ...
Ich habe nicht gesagt, dass ich glaube, dass der Verkäufer vom Fehler wusste. Deswegen muss ich das auch nicht beweisen.

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Das will ich auch nicht behaupten aber deine Argumentation läuft darauf hinaus:
nixgegendenise schrieb:
...2. Das Gerät ist ungeöffnet und ich wette, dass ein Experte nach Öffnung festellen kann, dass ich nicht schuld an den WLAN-Problemen, denn es handelt sich um einen Produktionsfehler, der bei vielen SPW700V auftritt.
Wie "frank_m24" schon sagte:
...Ganz ruhig bleiben. Ich will nur verhindern, dass du mit einer Anzeige grandios vor die Wand läufst. Denn bislang reicht es noch lange nicht dafür.
 
@Bommel: Ein anderes Szenario: Der Verkäufer hat nie WLAN genutzt und wusste daher nichts vom Defekt.
 
Hallo,

so oder so wird es schwer, zu beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Von einem generellen Problem diesbezüglich höre ich zum ersten Mal und konnte grad auf die Schnelle bei Google nichts diesbezügliches finden in den üblich verdächtigen Foren.

Bleiben wir ruhig und schleißen zunächst mal alle anderen potentiellen Fehlerursachen aus. Vielleicht trifft in der Zwischenzeit ja auch die Quittung ein.




//OT: @Bommel_0507: Da gibts heut Abend ja noch einen Grund zu feiern, was? ;)
Bomel.jpg //OT off.

Viele Grüße

Frank
 
Richtig, aber genau deswegen solltest du mit deiner Argumentation bedächtig umgehen. Letztendlich werden dir deine eigenen Worte zum Verhängnis. Es ist natürlich ärgerlich, das sich der Verkäufer seit deinem letzten Kontaktversuch nicht mehr meldet. Und ich kann dich auch verstehen. Dennoch plädiere ich dafür, was "frank_m24" bereits schon versucht. Schließe alle Möglichkeiten aus...

Nachtrag: @ frank_m24... Autsch... das ist mir noch gar nicht mal aufgefallen. :huhu: Mods, bitte bitte löscht doch mal schnell ein paar Beiträge von mir... :heul: ich kann jetzt noch keine Runde ausgeben....
 
So, habe nun auch mit meinem PDA versucht, 3 MB herunterzuladen und es gab einen Absturz. (Und der PDA befand sich ca. 2 m vom Router entfernt.) Beim Upload auf r*pidshare gab es auch nach ca. 2 MB einen Absturz.
 
Hallo nixgegendenise,

ich hatte bei einer Kundin auch mal instabile WLAN-Verbindungen mit einem solchen Prachtgerät. Nach viel rumstochern im Nebel und ausgiebigem Googeln bin ich auf den Hinweis gestossen, dass dieses Teil keine Sonderzeichen im WPA-Key verkraftet - und das war tatsächlich die Lösung des Problems.

HTH
 
@Bommel: Alles Gute zum 1004'en Beitrag :)

Japp, Ruhe bewahren tut sicher immer gut :)
 
@ "frank_m24" & "markbeu"

Danke nochmal für die Glückwünsche. Ich werde mich jetzt erst mal auf's Ohr hauen. Meine Tochter schläft jetzt endlich auch seit anderthalb Stunden...

@ nixgegendenise

Leider kenne ich mich mit dem Gerät nicht so gut aus :( . Aber ich wünsche dir, das sich das alles zu deiner Zufriedenheit klärt... :) .
 
@Elektrolurch: Mein WPA-Key besteht nur aus Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen.
 
Um das generell auszuschließen, passiert das Problem auch, wenn keine Verschlüsselung aktiv ist?
 
Betrug?

nixgegendenise schrieb:
Ich habe nicht gesagt, dass ich glaube, dass der Verkäufer vom Fehler wusste. Deswegen muss ich das auch nicht beweisen.
Wenn der Verkäufer nichts vom Fehler wusste, ist es jedenfalls kein Betrug. Dann fehlt es nämlich (mindestens) am Vorsatz.
 
FrankIT schrieb:
Wenn der Verkäufer nichts vom Fehler wusste, ist es jedenfalls kein Betrug. Dann fehlt es nämlich (mindestens) am Vorsatz.
Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, wie viel er vom Fehler wusste. Was auf jeden Fall nicht korrekt ist, ist, dass es hieß, er suche nach der Quittung, aber meldet sich seit zwei Wochen nicht mehr! Das ist eher unkoscher.

@sven: Auch ohne Verschlüsselung :(

Übrigens: Hier liest man, dass auch andere diesen Fehler haben:
http://www.dslteam.de/forum/showthread.php?t=122099
 
nixgegendenise schrieb:
Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, wie viel er vom Fehler wusste. Was auf jeden Fall nicht korrekt ist, ist, dass es hieß, er suche nach der Quittung, aber meldet sich seit zwei Wochen nicht mehr! Das ist eher unkoscher.
Wenn sich der Verkäufer so verhält, wie du es beschreibst, ist das natürlich nicht korrekt. Deswegen muss das aber noch lange kein Betrug sein.
 
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