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Hat eigentlich schon mal jemand die AGB von Sparvoip genauer gelesen - genauer die Absätze
9.1. [...] Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens sechs Monate gültig („Gültigkeitsdauer“), siehe näher Ziffer 9.6.
und
9.6. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend „Restguthaben“) nur in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt.
widerspricht das nicht irgendwie den angaben, dass das guthaben nur 120 tage (4 monate) gültig ist?? oder teilweise auch nur 7 tage bei pay per phone?
peterchen
9.1. [...] Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens sechs Monate gültig („Gültigkeitsdauer“), siehe näher Ziffer 9.6.
und
9.6. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend „Restguthaben“) nur in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt.
widerspricht das nicht irgendwie den angaben, dass das guthaben nur 120 tage (4 monate) gültig ist?? oder teilweise auch nur 7 tage bei pay per phone?
peterchen