Als zukünftiger Nutzer brauchst Du natürlich selbst einen Übergabepunkt, der sich in Deinem Haus befinden muß. So weit, so klar.
Aber das liest sich so, als ob die Gemeinde sich eine Option erzwingen will, je nach Bedarf anderer Nutzer (die womöglich nebenan wohnen) Deinen (!) Keller mit "Nutzungserweiterungen" vollzupflastern und Dich dann nicht mal für die ggfs. nicht mehr nutzbaren Räume entschädigt ("unentgeltlich").
Daß den "Erfüllungsgehilfen" (= Monteure, Wartungspersonal, Ableser usw.) jederzeit Zugriff auf ihre Geräte zu gewähren ist, steht bestimmt auch irgendwo in dem Textwust.
Möglicherweise bezieht sich das aber nur auf Deinen Internetanschluss, den dann alle möglichen Versorgungsunternehmen mitnutzen dürfen sollen, um die gelieferten Energien und / oder Wasser zu erfassen und die Verbräuche in Echtzeit zu übermitteln.
Das Beispiel "SmartMeter" bezieht sich auf Strom; es ist derzeit in der Diskussion, ob Großverbraucher (bspw. Wallboxen) durch die örtlichen Netzbetreiber abgeschaltet werden dürfen, um das Netz zu entlasten.