Fux
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Ich weiß nicht. Ich kann den Standpunkt nicht nachvollziehen. Verbietest du auch Leuten, denen du einen Brief/Fax geschrieben hast, diesen/s aufzubewahren ?
Was tischst du deinen Bekannten so auf, was hinterher nicht mehr nachvollziehbar sein soll ?
Also, um die Diskussion wieder etwas zu versachlichen:
Das TKG gilt für Diensteanbieter. Ist hier (Privatmensch zeichnet seine eigenen Anrufe auf) nicht anzuwenden.
Im Übrigen habe ich im TKG nichts gefunden, was einem Gesprächspartner (!) das Mitschneiden verbietet.
Wie eingangs bereits angedeutet, würde mich das auch wundern. Käme es doch einem Verbot, Faxe, Briefe u.s.w. aufzubewahren gleich. Ein solches Verbot gibt es aber nicht.
Wer mit mir spricht, muß damit rechnen, daß ich diese Kommunikation dokumentiere. Ich kann mir Notizen machen oder das Gespräch mitschneiden. Möglich daß für Rechtsanwälte, Ärzte u.s.w. hier etwas anderes gilt. Wir sprechen aber über Privatmenschen.
Ich kann mich irren. Und ich lasse mich gern eines besseren belehren. Aber bitte mit Fakten, Fakten, Fakten. Also den entsprechenden Paragraphen und das Gesetz oder das Gerichtsurteil benennen ! Nicht auf das TKG bezug nehmen, wenn da nix über Privatleute drinsteht.
Was tischst du deinen Bekannten so auf, was hinterher nicht mehr nachvollziehbar sein soll ?
Also, um die Diskussion wieder etwas zu versachlichen:
Das TKG gilt für Diensteanbieter. Ist hier (Privatmensch zeichnet seine eigenen Anrufe auf) nicht anzuwenden.
Im Übrigen habe ich im TKG nichts gefunden, was einem Gesprächspartner (!) das Mitschneiden verbietet.
Wie eingangs bereits angedeutet, würde mich das auch wundern. Käme es doch einem Verbot, Faxe, Briefe u.s.w. aufzubewahren gleich. Ein solches Verbot gibt es aber nicht.
Wer mit mir spricht, muß damit rechnen, daß ich diese Kommunikation dokumentiere. Ich kann mir Notizen machen oder das Gespräch mitschneiden. Möglich daß für Rechtsanwälte, Ärzte u.s.w. hier etwas anderes gilt. Wir sprechen aber über Privatmenschen.
Ich kann mich irren. Und ich lasse mich gern eines besseren belehren. Aber bitte mit Fakten, Fakten, Fakten. Also den entsprechenden Paragraphen und das Gesetz oder das Gerichtsurteil benennen ! Nicht auf das TKG bezug nehmen, wenn da nix über Privatleute drinsteht.