Gespräche mitschneiden?

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Ich weiß nicht. Ich kann den Standpunkt nicht nachvollziehen. Verbietest du auch Leuten, denen du einen Brief/Fax geschrieben hast, diesen/s aufzubewahren ?
Was tischst du deinen Bekannten so auf, was hinterher nicht mehr nachvollziehbar sein soll ?

Also, um die Diskussion wieder etwas zu versachlichen:

Das TKG gilt für Diensteanbieter. Ist hier (Privatmensch zeichnet seine eigenen Anrufe auf) nicht anzuwenden.
Im Übrigen habe ich im TKG nichts gefunden, was einem Gesprächspartner (!) das Mitschneiden verbietet.
Wie eingangs bereits angedeutet, würde mich das auch wundern. Käme es doch einem Verbot, Faxe, Briefe u.s.w. aufzubewahren gleich. Ein solches Verbot gibt es aber nicht.
Wer mit mir spricht, muß damit rechnen, daß ich diese Kommunikation dokumentiere. Ich kann mir Notizen machen oder das Gespräch mitschneiden. Möglich daß für Rechtsanwälte, Ärzte u.s.w. hier etwas anderes gilt. Wir sprechen aber über Privatmenschen.

Ich kann mich irren. Und ich lasse mich gern eines besseren belehren. Aber bitte mit Fakten, Fakten, Fakten. Also den entsprechenden Paragraphen und das Gesetz oder das Gerichtsurteil benennen ! Nicht auf das TKG bezug nehmen, wenn da nix über Privatleute drinsteht.
 
Mitschneiden von Gesprächen ...

na denn ...


Paragraph 201 Strafgesetzbuch, der mit dem Titel “Verletzng der Vertraulichkeit des Wortes” überschrieben ist und folgendermaßen lautet:



Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochen Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt.

Der Versuch ist strafbar.

Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74 ist anzuwenden



Reicht das ?
 
Hi
ist das anzuwenden wenn ich einer der Gesprächspartner bin?
Für mich sieht das erstmal danach aus als wenn abhören "dritter" (also anderer) strafbar ist. Meine Gespräche sind ja für mich bestimmt...
Gruß
tg
 
Und warum zitierst du unvollständig ?

Den wesentlichen Satz
Code:
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
hast du unterschlagen.

Langsam verstehe ich, warum du nicht mitgeschnitten werden möchtest.
Wenn du so sprichst wie du schreibst...
Der Satz sagt m.E., daß es sich nur dann um eine Straftat handelt, wenn
1. der Mitschnitt öffentlich gemacht wird und
2. dieses Öffentlichmachen dem Aufgezeichneten schadet.
Das ist, denke ich, bei privaten Mitschnitten, die nicht veröffentlicht werden, nicht der Fall. Ergo ist es nicht strafbar, privat Mitzuschneiden.
 
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt ODER eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht

Ist doch ganz deutlich oder nicht ? wenn du deinen Gesprächspartner informierst ..und er stimmt zu kein Problem.
Aber wenn du es nicht tust ist es illegal.

Edit 22:21 Uhr:

Nach einem sehr akutellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es nicht einmal zulässig, die Lautsprecheranlage eines Telefons ohne die Erlaubnis des Gesprächspartners einzuschalten. Möchte man, dass andere Leute mithören können, muss das vorher abgeklärt werden. Hält man sich nicht daran, gilt der “Mithörer” nicht als Zeuge, weil er sozusagen auf illegalem Weg an die Infromationen gelangt ist.

näheres unter http://www.medien-law.de/ref_ws0203/aeusserung_02-12.htm

das ist nicht meine persönliche meinung, die habe schon kundgetan.
und solange meine Gespräche nicht mitgeschnitten werden , ist es mir im prinzip auch vollkommen egal, wie der eine oder andere es für sich auslegt.
wenn jemand es nicht stört -.... freut mich für ihn.
mich stört es.
mehr hab ich ansich auch nicht dazu zu sagen ...

Anmerkung von Christoph: Bitte an die "Edit"-Funktion denken. :)
 
Du willst es nicht verstehen.
So schwer kann die deutsche Sprache doch garnicht sein.

EDIT 22:33

Hallo ! Was zitierst du denn da ?
Eine Hausarbeit zum Thema "Die Wortberichterstattung in den Medien" ???

Was soll das ?

Wo ist bitte der Link zum BVerfG-Urteil ?
Gibt es überhaupt ein solches Urteil ?
Welcher Privatmann hat gegen einen anderen vor dem BVerfG geklagt ?

Sollen wir dir das glauben ???
 
diese ansage bei einigen hotlines kommt genau wegen des rechtlichen verbots...
 
hier noch mal einen anderen link. Das Ergebnis ist zumindest das selbe.

Verbietest du auch Leuten, denen du einen Brief/Fax geschrieben hast, diesen/s aufzubewahren ?
Das ist doch jetzt wohl etwas lächerlich. Es ist doch wohl ein nicht zu übersehender Unterschied zwischen einem Telefonat und einem Brief???? Wenn ich etwas in schriftlicher Form verfasse, dann tue ich dies mit dem Ziel es zu archivieren oder um etwas zu dokumentieren.
 
muck27 schrieb:
hier noch mal einen anderen link. Das Ergebnis ist zumindest das selbe.

Ja.
Private Mitschnitte sind legal, solange sie nicht veröffentlicht werden.

Schön daß du den selben Paragraphen nochmal woanders gefunden hast ;)

muck27 schrieb:
Das ist doch jetzt wohl etwas lächerlich. Es ist doch wohl ein nicht zu übersehender Unterschied zwischen einem Telefonat und einem Brief???? Wenn ich etwas in schriftlicher Form verfasse, dann tue ich dies mit dem Ziel es zu archivieren oder um etwas zu dokumentieren.
Und der, der privat mitschneidet möchte vielleicht auch archivieren und dokumentieren. Vielleicht weil er sehr vergeßlich ist.

Im Übrigen sehe ich keinen soo großen Unterschied zwischen einem Telefonat und einem Brief/Fax: Jemand teilt mir etwas mit. Ich bewahre diese Mitteilung auf...

PS: Was ist mit Anrufbeantwortern bzw. Voicemailboixen ? Darf das hierauf gesprochene Wort auch nicht aufgezeichnet werden ? Schließlich weiß man ja nie, wer den AB abhört....
 
bei ab's und voicemail weiß der anrufer was er tut!
wenn du einfach ein gespräch aufzeichnest, dann hat dein gegenüber davon im prinzip ja keine ahnung.
 
Wird das auf einen AB gesprochene Wort dadurch, daß es sich um einen AB handelt öffentlich ? Is es nicht eher so, daß auch das auf einen AB Gesprochene nichtöffentlich ist ?
Der zitierte §201 StGB macht hier keinen Unterschied. Ebenso wenig, sagt er, daß das Aufzeichnen gestattet ist, wenn vorher daruf hingewiesen wird.

Die Ansage der Hotline müßte demnach lauten: "Bei uns wird alles, was sie sagen veröffentlicht. Das Führen nichtöffentlicher Gespräche ist nicht möglich. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, legen sie bitte auf."
 
Und der, der privat mitschneidet möchte vielleicht auch archivieren und dokumentieren. Vielleicht weil er sehr vergeßlich ist.
Das ist auch der Grund, warum ich danach gefragt hatte. Ich habe diese Funktion an meinem AB bisher immer sehr gern zum Aufzeichnen automatischer Ansagen benutzt, z. B. Ansage von Öffnungszeiten, etc. Das kann ich mir oft nicht auswendig merken. Und zum Schreiben hab ich dann auf die Schnelle auch nix griffbereit. Da ist es dann ganz praktisch, wenn man einfach mal schnell auf einen Knopf drückt, und die Ansage wird aufgezeichnet.
 
Ich finde es zwar auch nützlich das Gespräche aufgezeichnet werden.
Besonders bei manchen mündlichen Zusagen, die dann plötzlich nie dagewesen sind.
Aber weil es gesetzlich verboten ist (ohne Ansage oder Mitteilung o.ä.) würde ich in diesem Fall eine Ansage "Um meiner Vergesslichkeit vorzubeugen, wird das Gespräch mittgeschnitten. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es gleich am Anfang des Gesprächs" oder halt was ähnliches.

Versicherungsmakler z.B. müßen alles genaustens Protokolieren um nicht irgendwann hohe Entschädigungen zahlen zu müßen,
Wenn der Kunde behauptet er wäre über ein bestimmten Punkt nicht Informiert worden und deshalb hat er einen Finaziellen Ruin erlitten.
 
Der zitierte §201 StGB macht hier keinen Unterschied. Ebenso wenig, sagt er, daß das Aufzeichnen gestattet ist, wenn vorher daruf hingewiesen wird.
Ich denke das steht ziemlich eindeutig da.... wenn Du nicht fragst bist Du nicht befugt, wenn Du Dein gegenüber informierst und er ist einverstanden: bist Du befugt.

Jo MfG


[schild=19 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Aufgrund von Verschleisserscheinungen werde ich mich aus der Diskussion zurückziehen...[/schild]
 
Ich denke, da steht eben nix von "wenn vorher informiert, dann ok".
 
thorsten.gehrig schrieb:
Yo yo - nun habt euch mal nicht so.
Habt ihr euch nicht auch schon geärgert über falsche Zusagen von der Telekom-Hotline? Dafür macht das doch spaß.
Und das "unerlaubte" Mitschneiden ist nicht strafbar - nur sind diese Gespräche vor Gericht nicht als Beweismittel erlaubt. Es hilft mir aber ungemein im Zeifelsfall mein Gedächniss zu unterstützen :-D

cu
der Abhorchposten

Es ist eher umgekehrt. Die AUfnahme ist "verboten", aber vor Gericht kann es akzeptiert werden weil es der "Wahrheitsfindung dient".
Es gibt schließlich auch Situationen wo es strafrechtlich wichtig sein kann dadurch jemand (auch sich selbst) zu entlasten.
Da geht es dann um Meineid gegen den vermeintlich Angeklagten der aber Opfer ist. Gerade bei Meineid macht es Spaß die ufnahme erst zu erwähnen wenn der Gegner sich schon "um Kopf und Kragen" gelogen hat.....



@stevehb

Wenn ein Gricht Aufnahmen zulässt bzw. sie den Prozess beeinflussen dann auch zu Recht.
Wenn jemand private Aufnahmen >privat< verwendet bzw. verwenden will, ist das natürlich was anderes.
Und mit ">privat<" meine ich Erpressung usw.. Eben alles wo man rechtlich nichts machen kann.
Daher ist nicht das aufnehmen an sich das Problem, sondern wofür man sie verwendet.
Haolt man sich bei Ämter und vor Gericht Vorteile, sind sie automatisch rechtens, weil diese offiziellen Stellen dadurch beeinflusst werden.
Und sie könen ja nur auf Basis des deutschen rechtes "beeinflusst" werden.
Wenn ich die Aufnehme jemand "privates" (auch Händler usw.) vorspiele um etwas zu beweisen halte ich das auch noch für in Ordnung wenn ich damit mein (gesetzliches) Recht bekommen kann.
Ich finde dass sich die Frage nach "erlaubt oder verboten" so viel leichter und besser definieren lässt.
Verboten ist da nur das was man auch unter Erpressung versteht, bzw. wohl noch was der Beleidigung, Verächtlichmachung usw. dient.
Obwohl es sich ja im Falle einer Aufnhame immer um die reine Wahrheit handelt. Ich darf ja auch behauten dass der Daum gekokst hat.....
Oder wenn ich das nächste mal mit dem Schröder telefoniere und er mir sagt er färbt sich die Haare.....

Zur Aufnahme der Telekom und der Beweiskraft: Doch die hat sie, Stichwort "Wahrheitsfindung".....

Warum "durch einen wust von Gesprächen auf einer ganzen DVD durcharbeiten"?
Die sollten automatisch über Datum und Telefonnummer gefunden werden können.
Also grenzt man über den Gesprächspartner (Nummer) ein, und sucht übr das Datum.
Wenn man noch angeben kann ob es ein eingehend oder abgeend war wird es immer weniger.

Ich fände es gut, wenn man in den Verzeichnissen mit einem kleinen Bandsymbol gekenzeichnet werden könnte. Also dass hier ohne weitere Hinweise jederzeit aufgezeichnet werden kann.
Dann hat es jeder wissen können. Wer dann anruft, stimmt automatisch zu.



@fux

ABs, Mailboxen usw. sind natürlich immer mit Zustimmung. Es ist ja bekannt dass man was auf einen Speicher spricht (nach dem Piepton...).


Gibt es für die Fritz!Box noch keinen Hack oder wie man das da nennt um Gespräche aufzuzeichnen?
Die Box könnte die Daten direkt in ein Netzwerkverzeichnis schreiben.
Ich habe bisher nur nach einer offizielen Funktion gefragt, aberangeblich gibt es ja auch private "Erweiterungen".

VoIP könnte direkt digital gespeichert werden, und was über das Telefonnetz geht (eingehende, Soderrufnummern...) müsste dann irgendwie aus der Box geleitet werden. ISDN ist ja auch schon digital.
Wie macht der Threadstarter das (Hallo :) )?
 
Zuletzt bearbeitet:
der Titel des Tread war so vielversprechend, aber nicht ein beitrag wie man das konfigurieren kann...änderd doch mal den Titel auf : "Diskussion..." sonst sind hier noch mehr in froher erwarten..:mad:
 
blauerpeti schrieb:
der Titel des Tread war so vielversprechend, aber nicht ein beitrag wie man das konfigurieren kann...
Nun, dort steht am Ende ein Fragezeichen und bisher kein "[Gelöst]" vor - also brauchst Du Dir noch keine Hoffnung zu machen... Noch dazu ist der Thread immerhin 1,5 Jahre alt - so alte Beiträge sollten wirklich automatisch geschlossen werden!


Gruß,
Wichard
 
Status
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