Gericht erklärt fremde Nutzung eines privaten, offenen WLAN für strafbar

Ich will noch ein kleines Bonbon Nachliefern:

•• Internetrecht: Auch unwissentliche WLAN-Nutzung schützt nicht vor Ärger. Hält ein Computerbesitzer mit WLAN-Anschluß es für „lebensfremd", einen fremden Zugriff auf das WLAN-Netz „durch Verschlüsselung zu minimieren“, so hat er die Konsequenzen zu tragen, wenn über diese „Gefahrenquelle" sich „Dritte" hinter seiner Person verstecken und im Schutz der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen können" (Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 W 157/07)

Quelle: Markt intern GI-13/08 vom 25.03.2008
 
Zur Sache mit dem Parkplatz: Mal auf dieses Urteil übertragen, müßte dem Schwarzparker (egal ob wissend oder unwissend) das Auto entzogen werden!

Wo ist da die Verhältnismäßigkeit, diesem Surfer den Laptop zu entziehen? Im gleichen Atemzug hätte man ihm die Augen ausstxxx, die Hände abhxxx und die Ohren abrxxx sollen - sind ja alles Tatwerkzeuge.

Die Sache wurde meiner Meinung völlig von der falschen Seite angegangen.

Der WLAN-Betreiber ist seiner Sicherungspflicht, auch wenn es die de jura nicht gibt, nicht nachgekommen ist.

Ist sehr gut mit dem Fall vergleichbar, ein unbefriedetes Grundstück zu durchschreiten.

Wenn Oppa das nicht paßt, muß er einen Zaun aufstellen und damit gut.

Wenn hier tatsächlich ein Schaden entstanden wäre (Urheberrechtsverletztung, ...), würde ich das Verprassen von Steuergeldern halbwegs gerechtfertigt sehen, aber sowas.:blonk::blonk::blonk::blonk::blonk:
 
@pcccc, les doch mal die Urteilsbegründung des OLG, bevor du dich selbst verhaust - Aktenzeichen ist doch dabei... ;)
 
@doc456: Mein Beitrag bezog sich auf's Thema, nicht auf deinen Beitrag.

Zu dem von dir genannten Urteil: Entspricht schon eher meinem Rechtsempfinden....

...und außerdem: Ich steh' d'rauf!!!!:blonk::blonk::blonk::blonk:
;)
 
@pcccc, dann bist ein Fall für House, MD... Differentialdiagnose, Herrschaften! :lach:
 
In diesem Threat werden zwei verschiedene Dinge immer wieder vermischt. Im Urteil geht es um einen eindeutig überführten Nutzer eines fremden ungesicherten WLAN der verurteilt wurde und da kann ich mich voll dem Urteil anschließen.

Die Diskussion ob und wie der Eigentümer des WLAN sein Netz schützen sollte und dass bei fremder Nutzung seines DSL-Zugangs für kriminelle Zwecke durch eine nicht bekannte und nicht zu ermittelde Person er sich schuldig macht ist eine ganz andere Geschichte.

Die beiden Dinge in einen Topf zu werfen und den Schluss zu ziehen dass ein namentlich bekannter Täter nicht schuldig ist weil der Eigentümer des WLAN ihm durch seinen Leichtsinn die kriminelle Handlung erleichtert ist falsch. Lediglich der Grad seiner Schuld kann sich damit ändern, d.h. er kann in gewissem Umfang eine Strafminderung erwarten.

mfG
h1watcher
 
Die beiden Dinge in einen Topf zu werfen und den Schluss zu ziehen dass ein namentlich bekannter Täter nicht schuldig ist weil der Eigentümer des WLAN ihm durch seinen Leichtsinn die kriminelle Handlung erleichtert ist falsch. Lediglich der Grad seiner Schuld kann sich damit ändern, d.h. er kann in gewissem Umfang eine Strafminderung erwarten.

@h1watcher: Ich sehe das anders, aber es kann ja jeder seine Meinung hier vertreten.

Des weiteren sehe ich den Zusammenhang von einem ungesicherten WLAN und dem Einbuchen in eben dieses WLAN.
Wäre es geschützt gewesen, wäre dies wohl nicht so schnell passiert - wie auch der Zaun ums Grundstück klar erkennen läßt: Das ist nichts Öffentliches.

Für derartige Lapalien Gerichte anzustrengen ist IMHO mit Kanonen auf Spatzen geschossen - und der Steuerzahler subventioniert das Ganze.... und zu guter letzt: Die Sicherstellung des Tatwerkzeugs.

[IRONY]Fremdgrundstückbetramplern sollten auch die Schuhe abgenommen werden!!![/IRONY]

Kein User kann erkennen, ob ein verfügbares WLAN aus Unwissenheit oder Nächstenliebe offen ist, lediglich ob gesichert oder offen. Wenn offen, MUSS jeder darauf dürfen, wenn gesichert, wäre das illegal.
Meine Meinung.
Der WLAN-Betreiber entscheidet ob offen oder gesichert und trägt die Konsequenzen mit.

greez
 
Zuletzt bearbeitet:
Findet man nun in einem deutschen Hotel ein unverschlüsseltes WLAN darf man es also nicht einfach nutzen, sondern muss recherchieren ob es nicht vielleicht von einem Privathaushalt neben dem Hotel stammt. Bis jetzt konnte man sich ja mal anmelden und den Browser starten um Informationen zum Login und Erwerb eines Tickets zu erhalten.

Bei mir und bei Bekannten findet ihr auch unverschlüsselte WLANs. Diese Erlauben aber nur den Zugriff auf das Internet und sind ansonsten durch Firewalls geschützt.

Mein offenes WLAN wird von Freunden genutzt, wenn sie vorbeikommen, ich aber nicht zuhause bin. Fremde können es nur nach Anmeldung bei Fon nutzen. Instruktionen sind aber für nicht Foneros auch hier erst nach der Verbindung ersichtlich. Gleiches gilt auch bei Communities wie die Freifunker oder Couchnet.
 
Hmm, alle Hotel-WLANs, die ich bis jetzt gesehen hatte, tragen eindeutig den Namen der Hotels / der Hotelkette im SSID. Damit sollte die Vermutung auf Privat-WLANS wegfallen.
Desweiteren ist das Urteil ja kein Grundsatzurteil. Es geht hier um genau diese eine Person in diesem speziellen Fall, die sich wissentlich (halt mehrfach gezielt) mit dem offenen Netz verbunden hat. Aus Versehen ist im obigen Fall gar nichts passiert. Somit sind hier so einige Beispiele "für die Katz". Fahrlässig war hier nichts, hier war es Vorsatz.
Halten wir doch mal fest: Der "Täter" ist mehrfach (vielfach?) gezielt zu der Adresse hingegangen/gefahren, um dort kostenlos ins Internet zu gelangen. Dabei hat er ebenso oft in Kauf genommen, dem "Opfer" erhöhte Kosten seines ISP aufzuerlegen. Er selbst hat so gehandelt, um sich selbst eben diese Internetkosten zu ersparen.
Das ist weder mit einem Hotel-WLAN (die ihr WLAN als Serviceleistung gezielt den Gästen anbieten), noch mit irgendwelchen Autos und Parkplätzen auf Privatgeländen oder Wegerechten vergleichbar.
Imo geht es sogar eher in Richtung "Raupkopierer / Filesharer", denn auch hier möchte der Täter kostenlos eine Leistung erlangen und nimmt in Kauf, dass dabei anderen Personen/Firmen Kosten entstehen bzw Geld für ihre Leistung vorenthalten wird. Und wenn dann das Tatwerkzeug sichergestellt und einbehalten wird, kann ich nur sagen: Selbst schuld, habe kein Mitleid mit ihm.
Versteht mich nicht falsch: Ich mag es auch, mal ein offenes Netz zu finden, wenn ich unterwegs bin, um mal meine Mails zu checken *).
Wenn das aber so einfach nicht machbar ist, dann nehme ich halt mein Handy oder einen andere kostenpflichtigen Internetzugang. Ich mag bloß diese Maßlosigkeit nicht, die der "Täter" hier an den Tag gelegt hat. Wenn er halt den Hals nicht voll kriegt, kann er sich nun mal ausrechnen, was günstiger wäre: ein eigener Internetzugang oder ein neues Notebook. :hehe:
Wenn ich mich nun mit einem x-beliebigen WLAN verbinde und sehe auf der Startseite, die Instruktionen, was wie zu passieren hat, damit ich Zugang zum Internet erlange (Fon & Co), dann habe ich ja immer noch die Chance zu sagen: Nein danke. Wäre es im obigen Fall bei diesem einmaligen Verbindungsversuch geblieben, dann hätte es diesen Prozess wohl auch nicht gegeben.

*) Das hat sich bei mir in D-Land inzwischen erübrigt, denn es gibt ja heutzutage auch so schöne Handy-Tarife mit Datenflat bzw Datenvolumentarifen. Also ist das nur noch im Ausland interessant.
 
Ghostwalker,
genau solche trivialisierungen für weiterverarbeitung durch IT-fachfremde, wie die juristen, fahren uns solche unfugurteile ein. ein wlan-router ist ein wlan-router und kein "briefkasten".

auch vergleiche von äpfel und birnen auf grundstücken fördern keine geeignete juristische lösung für ein problem aus dem IT-Bereich.

das müsst ihr hier doch nicht noch fördern. dankeschön.

im übrigen gibts schon probleme mit freien kanälen in dichten stadtblocks weil jeder verschlüsselt anstatt mit den nachbarn onionrouter netze aufzubauen. wenn das so weiter geht könnt ihr bald auf 5db/m runter weil wegen der
interferenzen dann gar nix mehr geht, weil in jeder nachbarwohnung ein wlan-router steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@woprr:
Meinst Du diesen Beitrag hier? Darin antworte ich auf den Beitrag davor von himinternational und habe die "Trivialisierung" übernommen.

Es wäre schön, wenn Du zur besseren Lesbarkeit Zitate verwenden oder zumindest Links auf die Beiträge setzen würdest. Ich habe mich erst mal durch zwei Seiten des Threads klicken müssen, um den von Dir gemeinten Beitrag zu finden.

Grüße Dirk
 
ja den meine ich und für die übernahme hab ich Dich kritisiert, denn Du bist einer, der hier die standards setzt, respektvoll gemeint. ;)
und solche "Trivialisierungen" sollten kein standard unter IT/TK-fachleuten werden, finde ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
und solche "Trivialisierungen" sollten kein standard unter IT/TK-fachleuten werden, finde ich.
Stimmt, unter IT/TK-Fachleuten sollte so etwas unterbleiben. Allerdings zählt längst nicht jeder Leser hier im Forum dazu. Und oftmals ist eine bildliche Umschreibung sehr gut geeignet, einen Sachverhalt darzustellen. Dass dabei manchmal unpassende Vergleiche aufkommen, ist nur menschlich.

Kritik angenommen; ich werde sie beherzigen.
 
Die unbefugte (nicht vom Eigentümer genehmigte) Nutzung eines offene WLAN ist ein Eingriff in das Eigentum eines anderen.
Der gleiche Fall würde sein wenn das Grundstück meines Nachbarn nicht durch einen Zaun begrenzt ist und ich würde dort Äpfel ernten, egal ob ich sie vom Baum pflücke oder das Fallobst aufhebe.

In beiden Fällen ist es ein Eigentumsdelikt.
Dass es Möglichkeiten gibt sich zu schützen ist ein ganz anderes Problem.

mfG
h1watcher
Die Äpfel fallen aber nicht in deinen Garten, Die WLAN-Wellen kommen sogar zu Dir in die Wohnung. Bei mir läuft das ganz einfach. Ein stark abgesichertes WLAN und ein FON-Hotspot, da kann dann jeder surfen der unbedingt muss.
 
oder offen lassen als brücke zwischen fremden clients (ähnlich repeater) und zugang ins lan und über die eigene WAN-IP ins internet nur über (open)VPN kontrolliert zulassen, zugang zum eigenen Tor-proxy ( www.torproject.org ) für notsurfer gewähren.

das beste wären onionrouter-netze mit den nachbarn, weil die den versuch gewisser lobbies wie der musikindustrie, den bürgern mit fadenscheinigen begründungen wie fernliegenden manipulations- und missbrauchsmöglichkeiten oder gar überhaupt nicht nachweisbaren, angeblichen "urheberrechtsverstössen" eine sehr nachteilige wlan-funkregulierung, die der gesetzgeber und die netzagentur so nie vorgesehen haben, weil sie im endeffekt durch interferenzen wegen belegung der funkkanäle in ballungsräumen zur ausserbetriebsetzung der wlans führen muss, per rechtssprechung aufzuwingen, gut abwürgen können. das lassen wir uns von denen nicht gefallen! die sollen ihre "marketingprobleme" selbst und in anständiger weise lösen. wenn sich das durchsetzt dann ist damit die technische weiterentwicklung der wlan-technik zu höheren geschwindigkeiten gefährdet und damit tausende arbeitsplätze bei den hardwareherstellern und im IT-bereich. hi-tec standort Deutschland ade. abgewürgt von den deutschen juristen, deren professoren wie man hört die studenten immer noch mit mittelalterlichen papierbüchern arbeiten lassen.

und die e-commerce wirtschaft könnte schon seit 10 jahren zugangszertifikate an ihre kunden verteilen, deren missbrauchsprobleme mit ihrer EDV-steinzeitzugangstechnik (user, passwort), weil die lieber anwälte und richter anstatt diplom-informatiker bezahlen wollen, gehen uns auch nichts an. jeder richter und staatsanwalt kann und sollte solche klagen daher sofort als unbegründet abweisen, kann doch nicht sein, dass der staat für solche marketing- oder technikkompetenzmängel zweier wirtschaftsbranchen mit horrenden gerichtskosten aufkommen soll?

ob FON wirklich sicher ist, bezweifel ich mal, die sitzen nicht umsonst als Ltd. in England...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nutzung eins fremden WLAN kann natürlich schon deshalb nicht strafabar sein, weil es einen explizit darauf abgestellten Straftatbestand nicht gibt. Es kann in der Folge zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dieser Nutzung kommen. Allerdings stellt das Gericht in diesem fall auf die IP des Besitzers ab, die aber nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegt weil jedem zugänglich. Schon deswegen kann die vom Provider zugeteilte IP nicht als dem Fernmeldegeimnis unterliegende Information gelten. Wie doc456 richtig ausführt, hat das OLG Düsseldorf die Haftung des Betreibers für die Nutzung durch Dritte bejaht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass nach heutigem Stand der Technik die Verschlüsselung eines WLAN erstens auch von einem Laien zu bewerkstelligen ist und zweitens wie das verschliessen einer Wohnung auch zumutbar. Jetzt mag der eine oder andere die Analogie zur offenen Wohnung ziehen und einwenden, daß das Eindringen dort auch strafbar ist. Allerdings, WLAN Geräte suchen spontan nach einem verfügbaren Netz und so kann es zum Einbuchen kommen, ohne das der Nutzer es überhaupt merkt. Vergleiche hinken eben.
Es ist zwar schön, dass es offene Netze gibt, aber ohne Identifikation des Nutzers trägt der Betreiber das volle wirtschaftliche Risiko, z.B. für Verträge, die unter Nutzung seiner IP geschlossen werden. Soweit zur Rechtslage.
 
Es ist zwar schön, dass es offene Netze gibt, aber ohne Identifikation des Nutzers trägt der Betreiber das volle wirtschaftliche Risiko, z.B. für Verträge, die unter Nutzung seiner IP geschlossen werden. Soweit zur Rechtslage.
Deinen Ausführungen kann ich voll zustimmen.
Sobald aber der Nutzer bekannt ist und damit identifiziert werden kann haftet dieser für seine Rechtsverletzungen im Netz. Dies war aber im Ausgangspost der ausschlaggebende Faktund hat zu dem zitierten Urteil geführt.

mfG
h1watcher
 
gut, es gibt bei onionrouter netzen nämlich keinen "Betreiber" und der "Nutzer" ist nicht identifizierbar.

das vorstehende urteil ist nach euren anführungen trotzdem falsch und wird die instanzen nicht überstehen, weil ein "Nutzer" eines Mehrbenutzerbetriebssystems (NT,XP,Vista,Linux) auch nicht identifiziert werden kann. es darf nicht automatisch vom nutzer auf den betreiber als störer geschlossen werden, vgl. strassenverkehrsrecht vom fahrer auf den halter (BGH). der fall hier war daher von Sta und amtsgericht als bereits höchstrichterlich entschieden abzuweisen und kein störfall anzuerkennen, dasselbe gilt für das erwähnte fehlurteil des OLG Düsseldorf.
ich hab seit dem BGH-urteil keinen parkstrafzettel mehr bezahlt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Desweiteren ist das Urteil ja kein Grundsatzurteil. Es geht hier um genau diese eine Person in diesem speziellen Fall, die sich wissentlich (halt mehrfach gezielt) mit dem offenen Netz verbunden hat. Aus Versehen ist im obigen Fall gar nichts passiert. Somit sind hier so einige Beispiele "für die Katz". Fahrlässig war hier nichts, hier war es Vorsatz.

Sicher, das Urteil ist (noch) kein Grundsatzurteil, meine Äpfel/Birnen-Vergleiche waren aber aus der Befürchtung es könnte eins werden entstanden.

Klar sollten ITK-Fachleute nicht so trivialisieren, aber in Gerichten sitzen nunmal keine. Und wenn dieses Urteil durch weitere Instanzen geht, und Grundsatz-Charakter bekommt seh ich halt die Gefahr dass ein Gericht nicht die technische Kompetenz besitzt zwischen Vorsatz und Versehen zu unterscheiden, bzw. bestimmte Leute gezielt freie WLans aufbauen um Leute per Abmahnung abzuzocken.
 
Neues Urteil zu offenem WLAN

Hallo zusammen:

bei: http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--/meldung/110632

gibt es unter der Headline:
Code:
[u][b][size=3]Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN[/size][/b][/u]
ein neues Urteil zum o.g. Thema.

Es ist zwar noch nicht rechtsgültig, aber die die schnelle Abfolge von Prozessen und Urteilen lassen doch auf die Brisanz dieser Problematik schließen.

Schöne Grüße aus Bayern
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.