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Ich will noch ein kleines Bonbon Nachliefern:
•• Internetrecht: Auch unwissentliche WLAN-Nutzung schützt nicht vor Ärger. Hält ein Computerbesitzer mit WLAN-Anschluß es für „lebensfremd", einen fremden Zugriff auf das WLAN-Netz „durch Verschlüsselung zu minimieren“, so hat er die Konsequenzen zu tragen, wenn über diese „Gefahrenquelle" sich „Dritte" hinter seiner Person verstecken und im Schutz der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen können" (Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 W 157/07)
Quelle: Markt intern GI-13/08 vom 25.03.2008
•• Internetrecht: Auch unwissentliche WLAN-Nutzung schützt nicht vor Ärger. Hält ein Computerbesitzer mit WLAN-Anschluß es für „lebensfremd", einen fremden Zugriff auf das WLAN-Netz „durch Verschlüsselung zu minimieren“, so hat er die Konsequenzen zu tragen, wenn über diese „Gefahrenquelle" sich „Dritte" hinter seiner Person verstecken und im Schutz der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen können" (Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 W 157/07)
Quelle: Markt intern GI-13/08 vom 25.03.2008