Gericht erklärt fremde Nutzung eines privaten, offenen WLAN für strafbar

Hi,

@IT-milano
genau und darum meine ich, es sollte generell zur Pflicht gemacht werden, WLAN's abzusichern. Nicht nur im eigenen Interesse sondern ebenso im Interesse der Geschädigten Dritten. Ich würde sogar eine Mithaftung nicht ausschliessen wollen, wenn einer sein WLAN ungeschützt lässt und darüber Straftaten begangen werden.


(...)wenn ein Cafe extra ein offenes WLAN für Gäste hat, warum soll ich das nicht gratis mitbenützen dürfen?
das würde mich aber wundern?!? Ohne vorige Anmeldung?
Und wenn, darum gehts ja garnicht, das wäre ja kein Fremdsurfen ;)
 
Hallo,

werden nicht eigentlich die neuen Router von den ISP's schon vorkonfiguriert mit WLAN-Verschlüsselung ausgeliefert? (Bei meinem UFO und der 7270 ist das so.)

Das würde weiter bedeuten, das derjenige, der es offen hat, eine Einladung aussprechen würde, in etwa so, als wenn man z.B. ein Handy oder Laptop offen im Auto liegen läßt, also eine Einladung zum Diebstahl.

Hmmm... mal sehen was noch draus wird...
 
2004 gab es den ersten Fall http://www.heise.de/newsticker/Beim-Schwarz-Surfen-erwischt-Verfahren-eingestellt--/meldung/48173 und hier: http://www.internetrecht-rostock.de/wlan-strafbar.htm. Der Ausgang des 2004er Verfahrens hatte wenig mit gesundem Gerechtigkeitsempfinden oder was auch immer zu tun, sondern ist einfach geltendes Recht.

Der Wuppertaler Ansatz: Unverschlüsseltes WLAN + DHCP + IP-Adresse = Abhören ist wirklich ganz witzig. Welcher 3jährige hat dem Richter das Internet und WLAN erklärt? Oder hat er evtl. gerade das gelesen: Michigan Man Fined $400 for Using Coffee Shop’s Wi-Fi Network. Das "neue" Urteil ist purer Buskeismus und eine Schande für unser Rechtssystem und gehört einfach vom OLG kassiert!

Wer immer offene Autos, offene Haustüren etc. zum Vergleich heranzieht, der sollte mal das lesen: "§ 910 BGB Überhang (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. ..."

Öffentliche Hotspots sind für mich gekennzeichnet durch: SSID sichtbar, kein MAC-Filter, unverschlüsselt und DHCP aktiviert. Wenn ich dafür löhnen soll, kommt beim ersten Browseraufruf eine entsprechende Startseite. Das ist in der ganzen Welt so und wird sich nicht ändern, nur weil das Amtsgericht Wuppertal in einem eigenen Universum lebt. Offensichtlich hatte man 2004 in Rostock noch alle Schlüssel am Bund.
 
Hi,

also Router, die von Werk aus verschlüsselt sind, kenne ich nur 2:

- Fritz!Box (WPA)
- Targa WR 500 VoIP (WEP)

Der Targa ist zwar mit dem Speedport W500V baugleich, jedoch hat der W500V keine Verschlüsselung ab Werk.
 
Öffentliche Hotspots sind für mich gekennzeichnet durch: SSID sichtbar, kein MAC-Filter, unverschlüsselt und DHCP aktiviert.

Diese Kriterien treffen auch zu wenn jemand aus Unwissenheit oder aus Versehen sein WLAN nicht abgesichert hat.
In meiner Nachbarschaft war vor einiger Zeit auch mal ein offenes WLAN und mein Computer hat sich ohne mein Zutun nach dem Booten automatisch dort eingeloggt. Da ich nicht zuordnen konnte welchem Nachbarn dieses WLAN gehört habe ich die ebenfalls nicht gesicherte Bedienoberfläche der zugehörigen Fritzbox aufgerufen und mir die registrierte Telefonnummer aufgeschrieben.
Dann habe ich dort angerufen und auf das offene WLAN aufmerksam gemacht.
Der Nachbar hat dann gleich sein WLAN gesichert und alles war gut.
Diese Handlungsweise halte ich für normal und viele die mit einem ungesicherten Netz arbeiten wissen es oftmals nicht und hatten es nicht beabsichtigt.
Soviel zur "Einladung".

mfG
h1watcher
 
Hi,

aber: wie kommt es dazu? Fritz!Boxen sind von Werk aus WPA-Verschlüsselt, da kann das gar nicht passieren. Da war wohl wieder ein "Techniker" am Werk.
Habe ich beim Nachbarn auch schon erlebt: WLAN der Fritz!Box war unverschlüsselt, ein "Techniker" hats eingerichtet... :-Ö
 
"Öffentliche Hotspots" bedeutet für mir natürlich auch, dass es wenigstens etwas öffentlich zugehen muss. In einer Straße mit Einfamilienhäusern oder vor dem Innenministerium würde ich keinen erwarten und mich nicht verleiten lassen.

Eventuell war der Wuppertaler "WLAN-Hacker" ein schlimmer Finger und der "Geschädigte" der behinderte Bruder von Mutter Theresa, trotzdem sollte Recht Recht bleiben.
 
Meine Meinung zu dem Ganzen: Wer sein WLAN nicht wirkungsvoll "abdichtet", ist selbst schuld. So lange keine rechtswidrigen Seiten angesurft wurden, finde ich das Ganze ein wenig kleinkariert.
 
@SnoopyDog, nein, es werden nur Seiten von Mutter Theresa aufgerufen, ganz sicher! :rolleyes:

Und was ist mit Kinderporno, Bot-Netzen, etc.

Achso das ist ja dann Kleinkariert, denn diese Leute verstecken sich hinter dem WLAN-Betreiber und da der ja unwissend/unschuldig ist, sind die dann auch legal, gell!

Entschuldige, aber das war ein Satz mit X: Das war gar nix. :(
 
Ich finde die Entscheidung des Gerichtes auch recht seltsam. Bzgl. der ganzen Vergleiche hier, es geht nicht um ein Betreten eines ungesicherten Grundstücks und dem Pflücken eines Apfels, sondern lediglich um das Rüberlaufen. Ich steh sowieso auf Autovergleiche und würde daher einen neuen Vergleich ins Rennen schicken:
Mein Nachbar mietet einen Parkplatz, ohne diesen mit soner Klappstange zu sichern, und es steh auch kein Schild da. Würde jemand verurteilt werden, der dort parkt?

Ein Surfen im fremden ungesicherten Wlans kann prinzipiell auch versehentlich erfolgen. Entweder ganz ohne Zutun des Nutzers (Laptop findet WLan und Virenscanner saugt Updates), oder aber das ungesicherte ist besser empfangbar als das eigene, und der Laptop verbindet sich unbemerkt lieber mit dem fremden, und der Nutzer surft aktiv.
Ich glaube es ist extrem schwer hier die Grenzen zu ziehen, und wenn das Urteil in späteren Instanzen bestätigt wird, sehe ich schon einen Freiherr aus München ins ganz Deutschland unverschlüsselte WLans aufstellen und Nutzer abzocken.
 
Auch ich finde (nicht nur) diese Gerichtsentscheidung bedenklich.
Wenn Oppa einen Zettel an seinen Garten hängt: "Bitte Äpfel pflücken und essen", kann das doch kein Diebstahl oder sonst was sein, wenn sich dann jemand nen Appel holt und isst. Aber Oppa zeigt den Apfeldieb an und Richter verurteilen den dann, weil Oppa sich verschrieben hat und meinte, Äppel klauen und essen verboten.
In diesem Falle hat Oppa den Router so eingerichtet: "Hier ist ein offenes Netz, komm rein, ich geb Dir ne interne IP, kannst surfen". Das ist definitiv eine Einladung, den Router mit sichtbarer SSID, mit DHCP, ohne Verschlüsselung, ohne Mac-Filter einzurichten. Wenn Oppa nun den Unterschied zwischen Zettel und SSID, Gartenzaun und WPA u.s.w. nicht checkt - es ist und bleibt ne Einladung zum Mitsurfen. Dies kann nicht strafbar sein.

Eine Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung gibt es nicht, jeder kann selbst entscheiden, ob er seine Nachbarschaft mitsurfen läßt. Dass die Musikindustrie und andere Rechteverwerter gern den Anschlußinhaber als "Mitstörer" heranziehen wollen, macht die Nichtverschlüsselung nicht verbotener. Ich glaube kaum, dass diese sogenannte Mitstörerhaftung in höheren Instanzen dauerhaft Bestand hat. Ich werde ja auch nicht zum Mitmörder, wenn jemand mit einem von meiner Terasse geklauten Blumenkübel jemanden erschlägt.
Aber die dauernde Propaganda zeigt leider schon selbst in Fachforen Wirkung, auch hier sehen viele bereits die Nichtverschlüsselung als Straftat. Die einzige Chance, dieser bekloppten VDS und dem Abmahnunwesen zu begegnen, wären generell offene Netze - damit ist sicher impliziert, dass der Anschlußinhaber nicht zwangsläufig der "Böse" sein muss.
just my 2 cents
Gruß
Michael
 
Was ist denn nun mit den Freifunk Hannover etc

die kriegen jetzt alle kalte Füße

gruss

ichego1
 
@doc456: Ich bleibe bei meiner Meinung: wer sein WLAN offen läßt wie ein Scheunentor, ist selbst schuld! Und wie kommst Du darauf, daß ein "Einbrecher" illegale Seiten aufrufen will? Immer diese Paranoiagedanken. Das was Du schreibst, ist eher ein Satz mit "x".

Ich war auch schon versucht, bei einem Besuch meiner Mutter mit dem Notebook in ein offenes WLAN einzubuchen - na und? Es gibt in manchen Städten auch absichtlich offene WLANs aus reiner Nettigkeit. Woher soll man den Unterschied erkennen? Das Gerichtsurteil ist Schwachsinn und der Richter, der das entschieden hat, inkompetent. Allein schon die an den Haaren herbeigezogene Begründung mit DHCP Adreßzuweisung ist lächerlich.

Ein Kollege von mir fuhr jahrelang eine alte Ente. Das wertvollste daran war das Autoradio. Wenn er das Auto in der Stadt parkte, ließ er es grundsätzlich aufgeschlossen, weil sowieso niemand Interesse an dem Wagen hatte. Niemand? Nicht ganz: eines Tages fand er ein Knöllchen von der Polizei an der Scheibe. Er sollte einen (kleinen) Strafbetrag bezahlen, weil er das Auto nicht abgeschlossen hatte. Begründung der Polizei: Verleitung zum Diebstahl! Genauso sollte man bei Leuten mit offenem WLAN argumentieren.
 
ich mich nur SnoopyDog anschließen. er hat recht

Unwissénheit schützt nicht vor Strafe

das habe ich hier in forum schon des öfteren erlebt

a kudde
b Novize
wenn man für sowas hier schon eine abmahnung bekommt und gleich 3 Punkte

hoffentlich prüfen die Admins auch mal die Aufpasser hier


Original-Beitrag:
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?p=1098924


Mein Zitat:
na ja noch mal abwarten
ob sich jemand meldet

IP-Phone-Forum
__________________

MfG Novize


gruss

ichego1
 
Zuletzt bearbeitet:
@ichego1

Bitte beim Thema bleiben - wenn du ein Problem mit der Forumsmoderation hast, dann mache einen eigenen Beitrag auf.

Danke .. Clemens
 
Die meisten offenen WLANs wurden nicht mit der Absicht offen gehalten um anderen das kostenlose surfen im Netz zu ermöglichen. Wenn ich meinem Nachbarn das Surfen über meinen DSL-Zugang ermöglichen will dann gebe ich ihm den Zugangsschlüssel für mein WLAN und spreche mit ihm die Nutzungsmodalitäten ab.

Wenn ich in meiner Nachbarschaft ein ungesichertes WLAN habe gehe ich davon aus dass es versehentlich oder aus Unwissenheit über die Verschlüsselungsmöglichkeiten offen ist. Ein guter Nachbar hilft in diesem Fall das Problem zu beseitigen statt die Situation zu seinem Vorteil auszunutzen. Wer meint sich kein eigenes DSL leisten zu können kann ja mit seinem Nachbarn reden ob eine Mitnutzung möglich ist und zu welchen Bedingungen.

Wenn ein ungesichertes Netz eine Straftat sein soll dann ist auch ein nicht angeschlossenes Fahrrad oder eine nicht verschlossene Wohnungstür eine Straftat.

Auch das Argument "selber Schuld" ist sehr zweifelhaft. Dann kann man auch den meisten Opfern von Straftaten insbesondere Betrugsopfern diesen Vorwurf machen.

Wer in Wohngebieten gezielt nach offenen Netzen Ausschau hält entwickelt schon ein gewisses Maß an krimineller Energie denn in den meisten Fällen wird er dann nicht nur harmlos im Netz surfen wollen oder mal über das Internet kostenlos telefonieren.
Dass es überhaupt noch (unbeabsichtigt) offene private WLANs gibt ist den Geräteherstellern geschuldet. Man könnte auch für den Konsumerbereich ausschließlich Geräte anbieten die sich nur verschlüsselt betreiben lassen.

mfG
h1watcher
 
Hi,

na Autos und Computer kann man beinahe mit allem vergleichen. Ausser mit Frauen, das wäre tödlich ;)

(...)
Wenn ein ungesichertes Netz eine Straftat sein soll dann ist auch ein nicht angeschlossenes Fahrrad oder eine nicht verschlossene Wohnungstür eine Straftat.
nein, keine Straftat, eher eine Ordnungswidrigkeit, wie eben das nicht verschlossene Auto.
Ein nicht verschlossenes Auto sowie ein nicht gesicherter Internetzugang erleichtert Dritten das Ausführen von Straftaten ungemein!


(...)Wer in Wohngebieten gezielt nach offenen Netzen Ausschau hält entwickelt schon ein gewisses Maß an krimineller Energie(...)
aber ein äusserst geringes Mass an krimineller Energie: zB einfach irgendwo zwischen die Häuser stehen und ein nagelneues vorkonfiguriertes Blödion-Laptop aufschlagen.
Das ist vlt auch, wie mal kurz in ein hübsches einladend unverschlossenes Auto zu sitzen.
Wer sein Auto nicht abschliesst, ist tatsächlich selbst schuld, wenns bei Regenwetter innen versaubachelt wird.

(...)Dass es überhaupt noch (unbeabsichtigt) offene private WLANs gibt ist den Geräteherstellern geschuldet. Man könnte auch für den Konsumerbereich ausschließlich Geräte anbieten die sich nur verschlüsselt betreiben lassen.(...)
Da geb ich Dir absolut Recht!

Und wer das Internet bzw WLAN nutzen will, sollte einige Regeln kennen und sich daran halten, zB wie man das eigene WLAN absichert.
Wie im Strassenverkehr? ok: wer ein Auto fahren will, der lässt sich auch erstmal erklären wie man es auf- und wieder zu schliest bzw absichert!

Sooo viele Auto-Vergleiche ;)
 
@ DWW
Hoch lebe die Selbstgerechtigkeit!

mfG
h1watcher
 
@h1watcher
ist das Dein Lebensmotto?
 

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