willst du dass weiterhin Kabel-Miet-Boxen veräußert werden, die der Käufer nicht 100% nutzen kann?
Ich habe - ehrlich gesagt - den
Verkäufer-Schutz aus Deiner Äußerung so nicht herauslesen können ...
es geht ja nur um die Kabel-Anbieter, die ausschließlich Miet-Boxen heraus geben.
Auch da muß man differenzieren ... wenn der Kabel-Anbieter wegen Nichteinhaltung der Frist für die Rücksendung in den AGB
seinen Vermögensschaden vom Kunden einfordert (das läuft ganz normal per Lastschrift bei der nächsten Rechnung - jedenfalls bei meinem alten EPC-3012 haben sie es so versucht) und eine spätere Rücknahme verweigert, warum sollte dann der Kunde das Gerät nicht weiterveräußern dürfen ?
wenn die Kabel-Boxen ordnungsgemäß erworben wurde, kann der Verkäufer diese ja veräußern und bekommt Garantie/FW-Update bspw. evtl. auch über diesen
Hier blicke ich nicht durch ...
der TS sprach jedoch eindeutig von KDG
Steht bei mir auch so ... ändert wenig ohne Kenntnis der Umstände.
Eine 6360 läßt sich (in der 06.04 jedenfalls) aber - ich schreibe jetzt mal "wie jede andere" und möchte dann trotzdem nicht über andere exotischere Modelle diskutieren => ich meine die Methode mit dem Schreiben ins Urlader-Environment - "umlabeln" (wir verstehen uns sicherlich richtig und ich werde jetzt nicht mit dem Argument "Der Schriftzug ist aber immer noch da." konfrontiert) und ich kann mir diverse Situationen vorstellen, wo jemand
sehenden Auges eine 6360 günstig erwerben will, um z.B. eine defekte 6360 vom Kabelanbieter zu ersetzen (einfach, um dem Anschluß weiter nutzen zu können), ohne den Schadensersatz (bei Lieferung eines Ersatzgerätes durch den Anbieter)
sofort an den Anbieter zahlen zu müssen. Bei einem vom Kunden verursachten Schaden am Gerät ist mein Anbieter nämlich - verständlicherweise - nicht einfach zum Tausch aus Kulanz bereit.
Und schon im Interesse des Verkäufers (solange der nicht schreibt: "kann an jedem KDG-Anschluß problemlos eingesetzt werden") möchte
ich kein generelles "Einstellverbot" für FB6360 mit irgendeinem Branding bei ebay erleben.
Beim Kauf einer 6360 stehen plötzlich alle auf der Seite des "betrogenen" Kunden ... und zwar (häufig, vielleicht nicht immer, ich generalisiere nicht so gerne) ohne die Hintergründe zu kennen oder zur Kenntnis nehmen zu wollen. Beim Käufer eines "iPhone"-Kartons amüsieren sie sich dann über die "Blödheit" des Käufers, der da das Angebot nicht richtig gelesen hat ... was nicht heißt, das
ich solche Praktiken damit gutheißen will.
Aber zwischen "moralisch nicht in Ordnung" und "verboten" ist meines Erachtens genau zu unterscheiden ... und ohne den konkreten Angebotstext aus ebay zu kennen, kann man nicht einmal mit Gewißheit sagen, daß der Verkäufer den Käufer (in unserem Falle joe.bee) überhaupt getäuscht hat.