(die Boxen sind Eigentum der Kabelbetreiber)
Wie ich schon schrieb, veruntreute Geräte (im schlimmsten Fall gestohlen).
Wenn der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer war, bekommt er natürlich Ärger mit dem Kabelanbieter.
Dann wird man als Käufer aber (wenn man wie hier) keine Ahnung hatte, dass es die Box nur als Leihgerät gibt, gutgläubiger Erwerber, also neuer Eigentümer.
Man muss die dann zwar nicht mehr rausgeben, hat aber wenig davon, denn man kann sie eh nicht einsetzen.
Wenn der Verkäufer ein Dieb war, lacht der sich ins Fäustchen, als Käufer hat man verloren und muss die Box, die anhand der MAC zu identifizieren ist, ggf. wieder an den Kabelanbieter herausgeben (Bei Diebesgut gibt es - wie auch bei Fundsachen - keinen gutgläubigen Erwerb. Voraussetzung für gutgläubigen Erwerb ist immer, dass der Verkäufer sich rechtmäßig im Besitz der Ware befand (dazu muss er nicht Eigentümer sein) und der Käufer keine Ahnung hatte, dass der Vorbesitzer nicht der Eigentümer war). Grobe Fahrlässigkeit (wie der Kauf, obwohl man vorher von infomerex dauf hingewiesen wurde, dass es nur Leihgeräte gibt) verhindert übrigens gutgläubigen Erwerb...
Da die Box noch nicht allzulange auf dem Markt ist (Mai 2011), man als Kunde nicht einfach ein anderes Kabelmodem anschließen kann, die Anbieter meist eine gewisse Mindestvertragslaufzeit haben, dürfte ein nicht geringer Teil der Boxen tatsächlich Diebesgut sein. Veruntreuuen kann eigentlich nur jemand, der umzieht oder zu einem anderen Provider wechselt - ansonsten dürfte es schon stören, selbst nicht mehr ins Internet zu kommen. Es kann auch sein, dass der Kabelanbieter die Box nach Vertragsende trotz Setzen einer angemessenen Frist nicht abgeholt hat.
Da die Box weder Telnetzugang, noch Zugang über serielle Konsole ermöglicht und meines Wissens auch über adam2 kastriert ist, braucht man wahrscheinlich ein professionelles etjag Programiergerät, um die MAC zu ändern - wenn sich die MAC des Kabelmodems denn überhaupt irgendwie ändern lässt - es geht hier ja nicht um die MAC der eigentlichen Box, sondern des Kabelmodemteils.
@schlepperdriver
Herzlichen Glückwunsch, Du bist jetzt - im günstigsten und unwahrscheinlichsten Fall - Eigentümer einer schönen Wand- oder Tischdeko,
im ungünstigsten Fall, sobald Du versuchst, die MAC freischalten zu lassen, weder Eigentümer der Box noch Besitzer des Geldes, das Du dafür ausgegeben hast.
Hoffentlich aber an Erfahrung reicher.
Sollte sich an der Box der Eigentümer (Provider) erkennen lassen, dan gib das gute Stück zusammen mit allen Daten des Verkäufers auf der nächsten Polizeidienststelle ab - und erstatte Anzeige gegen den Verkäufer. Bei einer erst im Mai erschinenen Box ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Diebesgut handelt, 90%, die restlichen 10% sind Veruntreuung, also auch eine Straftat. Wenn es Diebesgut war, darfst Du es noch nicht mal an den Verkäufer zurücksenden.
Das Geld hast Du verloren. Bereite entweder dem Veruntreuer/Hehler/Dieb noch etwas Ärger.
Der Kabelanbieter hat auch einen guten Grund, die Boxen nicht zu verkaufen, sondern nur für die Vertragslaufzeit bereit zu stellen:
Kabel ist im Gegensatz zu DSL ein Shared Medium. Fehlkonfigurationen können sofort auch andere Nutzer am Kabel stören. Daher sind die Boxen auch ziemlich dicht, was die üblichen Eingriffe (telnet, serielle Konsole) angeht.