Schon die korrekte Signatur unter der benutzten Firmware (und ohne klappt die Installation über das GUI gar nicht) sollte ausreichend "Unterschrift" sein, damit der Benutzer das "Risiko" einer solchen Installation wagen kann. Diese Signaturen gelten (bei den Boxen und den Repeatern, nicht bei DECT-Zubehör) auch jeweils für EIN bestimmtes Modell (jedenfalls soweit das bisher zu beobachten war) und daher sollte damit auch gleichzeitig die "Eignung" der vorliegenden Software für das Gerät geklärt sein. Solange es sich dann nicht um eine Inhouse-Version handelt, ist die nun mal für die "Kundschaft" mit passendem Modell gedacht.
Wobei auch das "Inhaus" (also "Inhouse" in der AVM-internen "Übersetzung", die aber auch nicht korrekt ist) ja eher ein Euphemismus ist, denn diese Versionen sind/waren auch in Zeiten, wo Home-Office kein (politisches) Thema war, problemlos auch "aushäusig" verfügbar - die Adressen, wo sie zu finden sind, stammen ja üblicherweise auch von einem AVM-Server und werden nicht vom "Downloader" irgendwie ausgewürfelt.
Wenn dann das Gerät nach der (vollkommen regulären) Installation der Firmware nicht neu startet, ist das nun mal ein Mangel ... ja, AVM legt dem Benutzer ja sogar ausdrücklich ans Herz, neue Software auch tatsächlich zu installieren und animiert die Kunden, auch entsprechende Beta-Versionen (aka "Labor", heute wohl mehr "LabBETA", wobei mir niemand bisher den Unterschied (plausibel!) erklären konnte) zu testen - u.a. mit dem "Versprechen", er könne auch wieder auf eine andere Version wechseln. Und genau bis zu diesem Punkt kommt ein Gerät ja nicht, wenn es in einer Bootschleife hängt (und die ist ja offenbar reproduzierbar) - was sollte das denn sonst sein, wenn es kein Mangel ist?
Diese Geräte sind nun mal eine Kombination aus Hard- UND Software und wenn eine Software, die auf regulärem Weg installiert wurde, das Gerät unbenutzbar macht (und über die Urheberschaft und Zweckbestimmung gibt es bei signierter Firmware auch keine Diskussion), dann ist das ein Mangel des gesamten Produkts. Wenn - wie bei den AVM-Geräten - die Installation einer fremden oder falschen Firmware eigentlich verhindert würde, darf ich mich als Kunde auch darauf verlassen, daß eine Firmware, die sich installieren läßt (und deren Quelle ich dazu nicht mal kennen muß), auch für das Gerät geeignet ist. Es stünde AVM ja jederzeit frei, diese Firmware nicht länger zum Download verfügbar zu halten oder gar eine korrigierte Version, die dieses Problem nicht hervorruft, bereitzustellen.
Und solange es keine Recovery-Programme gibt (und offensichlich auch noch keine offizielle Download-Möglichkeit irgendeiner anderen (Release-)Firmware), kann der Kunde sich da auch nicht als "self-service" helfen - der Ausweg über linux_fs_start
ist nun mal absolut inoffiziell ... zumindest wüßte ich bis heute keine Stelle bei AVM, wo das offiziell erwähnt wird.
Und ob man sich bei einem solchen Mangel dann an den Verkäufer als direkten (und bei Gewährleistung auch einzigen) Ansprechpartner wendet oder an den Hersteller und die Garantie einfordert, entscheidet innerhalb gesetzlicher Fristen auch der Kunde selbst - da spielt es nicht mal eine Rolle, was das (rechtlich) für ein Geschäft war (und ob §312c BGB wirksam wäre). Wenn der Händler zuviele "Rückläufer" eines Produkts von einem Hersteller hat, muß er eben seine Kalkulation anpassen ... oder er nimmt das Produkt ganz aus dem Sortiment, weil es nur Ärger macht. Ruft der Verkäufer aber tatsächlich den UVP des Herstellers auf, sollte da auch noch genug Luft für die Abwicklung einer gesetzlichen Gewährleistung bei Produktmängeln vorhanden sein.