FRITZ!Box 6690-Cable Labor+Inhaus FW

Wo findet man denn die inhouse Versionen zum Dl?
 
In einem speziellen Verzeichnis auf dem AVM-Server, dessen Pfad sich aus Einzelheiten der betreffenden Box zusammensetzt
 
download.avm.de/inhaus/Smart24P1/6690Cable/FRITZ.Box_6690_Cable-07.90-114386-Inhaus.image

vom 6.7.24, 00.03 Uhr
 
Leider auch OT, aber ich versuche es einfach. Diese Woche kommt meine neue 6690 von o2. Kann ich auf einer solchen Providerbox eine Labor installieren bzw. wie bekomme ich das freigeschaltet? - Gerne auch in den richtigen Thread verschieben, habe nichts gefunden.
 
Kurze knappe Antwort: nein - vergiss es - hol Dir eine eigene.

Du hast den Menüpunkt "System > Update" bei dieser Box nicht und wenn Du selbst Hand an legst, hast Du schneller einen Briefbeschwerer, als Du denkst.
 
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download.avm.de/inhaus/Smart24P1/6690Cable/FRITZ.Box_6690_Cable-07.90-114521-Inhaus.image

vom 13.7.24, 00.27 Uhr
 
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Jetzt haben die Programmierer genug Funktionen raus genommen.. es ist ja fast nichts mehr da o_O Was nehmen die beim nächsten Mal raus - den Modemtreiber?:p Ha, es gibt noch Wunder! Nachdem ich WLAN aktiviert habe zeigt es Verbindungen und Anschlüsse alle wieder an. Auch schön. Verstehen muss ich das jetzt nicht, Hauptsache die Entwicklung geht weiter.;)
 

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Zuletzt bearbeitet:
Jetzt haben die Programmierer genug Funktionen raus genommen
Im Marketing werden solche Produkte dann gerne "mit neuer und verbesserter Rezeptur" beschrieben.
Aber gerade Testfeld oder Inhaus Versionen, welche um oder auch nach Mitternacht erstellt worden sind, beinhalten halt manchmal auch solche "Überraschungen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir einer sagen, welche HW die 6690 hat? Meine hat die 267, JUIS zeigt keine Inhouse an.
 
Inhaus werden nicht immer über JUIS angeboten.

Welche Version hast Du denn aktuell installiert?
 
Von der Stable 7.57 aus wirst Du auch definitiv nicht fündig.

Naja, wenn man eine Providerbox hat, bei welcher man keine Updates durchführen kann, wird dieses Gerät, weil es eben keine Sicherheitsupdates mehr bekommen kann, relativ schnell zur Sicherheitslücke und ist somit nur noch als zB Briefbeschwerer oder Türstopper zu gebrauchen.
 
Ich kann einfach nicht verstehen, warum die Provider hier von der update Politik so restriktiv und konservativ sind.
 
Begründung: (Gesamt-)Netzstabilität gewährleisten - ob das nun Sinn ergibt oder für jeden verständlich ist, steht auf einem anderen Blatt, aber wer bitte kauft ein Gerät, was dem Verkäufer eig. gar nicht gehört, sondern das Gerät nur zur Miete erhalten hat und es vertragswiedrig weiterverkauft hat?

AVM gibt nicht umsonst in den Einrichtungsleitfäden oder den Informationsseiten zur Routerfreiheit die jeweiligen Artikelnummern an, welche ohne Einschränkungen nutzbar sind, alles andere muss man mit sich selbst bzw. dem Provider klären.
 
wer bitte kauft ein Gerät, was dem Verkäufer eig. gar nicht gehört, sondern das Gerät nur zur Miete erhalten hat und es vertragswiedrig weiterverkauft hat?
Beispiel: Eine Eigentumswohnung oder ein Haus wird zwangsenteignet und alles was sich darin befindet wird nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist auch vom neuen Eigentümer eben verkauft. Dabei interessiert es ihn eben nicht, wer oder wann mit wem einen Vertrag abgeschlossen hat, oder nicht.

Wenn ich ein paar Tonnen irgendwelchen Kram aus dem Haus oder der Wohnung räumen muss, dann muss ich sicher nicht prüfen, wem eine Fritz!Box oder ein Bügeleisen ursprünglich gehört hat. Nicht jede Fritz!Box wird irgendwo geklaut und dann verkauft, obwohl sie ursprünglich vermietet war.
 
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Natürlich soll es auch solche Fälle geben, aber der Verkäufer sollte es ja anhand des Aufdrucks erkennen können, dass es sich um eine Provider Edition handelt und der potentielle Käufer muss darauf natürlich achten, wenn diesem die Infos zur "Routerfreiheit" von AVM bekannt ist (wo steht, welche Artikelnummern uneingeschränkt genutzt werden können).


1.5. Kann ich jeden erhältlichen Router mit meinem Anschluss verbinden?

Alle beliebten Zugangstechnologien wie DSL, Kabel, Mobilfunk und Glasfaser basieren auf internationalen Standards, sodass Gerätehersteller seit vielen Jahren Produkte entwickeln können, die mit den Netzen grundsätzlich kompatibel sind.

Zusätzlich bestehen rechtliche Verpflichtungen für Provider, jeweils eine genaue und angemessene technische Beschreibung ihrer Netz-Zugangsschnittstellen bereitzustellen. Dies gilt sowohl für DSL- oder Mobilfunk-Anbieter als auch für Glasfaser- und Kabelnetzbetreiber. So sind zum Beispiel DSL-Router für nahezu alle DSL-Anschlüsse geeignet, ebenso wie alle LTE-Router für jedes LTE-Netz. Denn auf der Grundlage der technischen Beschreibung können Hersteller Produkte entwickeln, die kompatibel mit den jeweiligen Netzen sind und optimal funktionieren.

AVM entwickelt FRITZ!Box-Cable-Modelle in Einklang mit der Schnittstellenbeschreibung der Netzbetreiber. Die aktuell im Fachhandel erhältlichen FRITZ!Box-Cable-Modelle wie die FRITZ!Box 6690 Cable sind daher für den Kabelanschluss und verschiedenste Netzbetreiber geeignet.

FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden.

Wir stellen Ihnen auf der Seite "Freie Routerwahl" alle für Sie relevanten Informationen für Ihren Kabelanbieter zur Verfügung sobald diese verfügbar sind.


Speziell für den freien Einsatz am Kabelanschluss werden folgende FRITZ!Box-Modelle im Handel angeboten:

FRITZ!Box 6690 Cable mit AVM Artikelnummer 20002965
FRITZ!Box 6670 Cable mit AVM Artikelnummer 20003047
FRITZ!Box 6660 Cable mit AVM Artikelnummer 20002910
FRITZ!Box 6591 Cable mit AVM Artikelnummer 20002857
FRITZ!Box 6590 Cable mit AVM Artikelnummer 20002781
FRITZ!Box 6490 Cable mit AVM Artikelnummer 20002778
FRITZ!Box 6430 Cable mit AVM Artikelnummer 20002779
 
[Edit Novize: Überflüssiges Fullquote gelöscht - siehe Forumsregeln]
Auch mit der Zwangsenteignung einer Wohnung ändert das nichts an der Tatsache, dass die Sache, in diesem Fall die geliehene Fritz!Box, nicht an Dritte weitergegeben werden kann. Es ist immer widerrechtlich. Eigentümer ist und bleibt Vodafon. Deshalb meldet auch Vodafon diese Geräte nicht mehr an ihrem Netz an und die Geräte werden zu Recht dauerhaft gesperrt. Es zählt nur der Leihvertrag zwischen Vodafon und dem Kunden. Strafbar machen Sie dich in diesem Fall nicht, aber Sie werden nie rechtmäßiger Besitzer bzw. Eigentümer an der Sache.
 
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