Freenet und Märchensteuer

@Patrick
Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion entfachen!
Habe einige Semester BWL hinter mir ( zu einer Zeit wo der Steuersatz bei 11% lag:) ) Mir geht es, wie oben bereits gesagt, um den Begriff 'Tarifgarantie' einem privaten Endkunden gegenüber.

BTW.: Noch keine Antwort von Freenet
 
PatrickXX30 schrieb:
Freenet kann nun seine Netto-Preise senken, um den Bruttopreis für den Verbraucher gleich zu halten, oder aber die MwSt. auf den Verbraucher abwälzen. Defakto ist es aber keine Preiserhöhung.
Für den privaten Endverbraucher ist alles eine Preiserhöhung, was den Endpreis erhöht. So und nicht anders.

Im Falle der MWSt-Erhöhung wurde extra gesetzlich geregelt, das *ausnahmsweise* für Langzeitverträge, die vor dem 1.9.2006 abgeschlossen wurde, diese Erhöhung auf den Kunden in angemessener Weise (da steht noch nicht einmal komplett!) umgelegt werden kann. Ohne diese Regelung wäre es eine ganz normale Preiserhöhung.

Leistungen, welche vor dem 01.01.2007 gekauft wurden und deren Leistungen nach dem 01.01. weiterwirken, sind mit 19% zu besteuern.
Leitungen, welche vor dem 01.09. gekauft wurden und in 2007 weiterwirken, KÖNNEN mit 19% besteuert werden.
Wo hast Du das denn her :confused:

Alle Leistungen, die nach dem 01.01.2007 erbracht werden, werden mit 19% besteuert - ohne jede Ausnahme.

Bei Verträgen, die vor dem 1.9.06 abgeschlossen werden, KANN der Endpreis nachträglich angepasst werden - der Händler muss aber auch 19% abführen, wenn er das nicht tut (d.h. im Endeffekt seinen Nettopreis senken). Den Streit, den Du mit dem Finanzbeamten hast, wenn Du nur 16% abführen willst, würde ich gerne miterleben :).

Bei Verträgen, die nach dem 1.9.06 abgeschlossen werden, gilt der Endpreis ohne wenn und aber. Wenn der Händler für diesen Endpreis nur 16% MWSt. kalkuliert hatte, ist das ganz allein sein Pech.

Und bezüglich der Namen:

Eine echte Mehrwertsteuer würde so vom Staat eingezogen, dass ein Unternehmen die Steuer direkt auf die Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis (eben auf den Mehrwert) zahlt. Es gibt Länder, in denen das so gemacht wird, allerdings ist das mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden. Das Wort Mehrwert hat rein gar nichts mit dem Nutzen zu tun, den der Endkunde hat.

Wir in Deutschland haben seit 1967 eine Umsatzsteuer (vorher hatten wir eine Mehrwertsteuer und der Name hat sich umgangssprachlich erhalten), d.h. die Steuer wird auf den kompletten Umsatz, d.h. den Nettoverkaufspreis, erhoben und ist von dem verkaufenden Unternehmen abzuführen - unabhängig ob privater Endkunde oder Unternehmen. Davon abziehen kann ein Unternehmen die Umsatzsteuer, die es selbst durch den Vorverkäufer auf Einkäufe gezahlt hat (Vorsteuer). Im Vergleich zur echten Mehrwertsteuer ist der Verwaltungsaufwand angeblich geringer.

Ungleich ist:
NUR du bezahlst eine Mehrwertsteuer. Das stimmt. Ein Unternehmen bezahlt keine, sondern ist nur der Geldeintreiber des Staates....
D.h. ich als Unternehmen treibe auf eigene Kosten das Geld des Staates ein und muss das Abbuchen oder Überweisen, einen Buchhalter beschäftigen usw.
Das ist in der Tat ungerecht...
Nein, Du bist laut Gesetz als Unternehmer der Steuerpflichtige und nicht der Geldeintreiber. Dass Du Deine Endpreise so kalkulierst, dass Du nicht auf der Steuer sitzen bleibst, ist ganz alleine Deine Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
KuniGunther schrieb:
Bei Verträgen, die nach dem 1.9.06 abgeschlossen werden, gilt der Endpreis ohne wenn und aber. Wenn der Händler für diesen Endpreis nur 16% MWSt. kalkuliert hatte, ist das ganz allein sein Pech.
Aha, und deswegen zahlen wir alle, die Ihren Telefonanschluß in 2001 gekauft auch heute nur 16%.
;)


Und bezüglich der Namen:

Eine echte Mehrwertsteuer würde so vom Staat eingezogen, dass ein Unternehmen die Steuer direkt auf die Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis (eben auf den Mehrwert) zahlt. Es gibt Länder, in denen das so gemacht wird, allerdings ist das mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden. Das Wort Mehrwert hat rein gar nichts mit dem Nutzen zu tun, den der Endkunde hat.

KuniGunther schrieb:
Wir in Deutschland haben seit 1967 eine Umsatzsteuer (vorher hatten wir eine Mehrwertsteuer und der Name hat sich umgangssprachlich erhalten),[...]
Bööp:
01.01.1968 von der EG übernommene und in Deutschland eingeführte Bezeichnung für die in Deutschland übliche Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf alle Einkommenverwendungsakte erhoben wird. Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist die jeweilige Wertschöpfung der Handelsstufe (Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug). Ausgangspunkt ist, dass in einem Wirtschaftssystem Wertschöpfungen durchgeführt werden und nicht nur reine Tauschakte.

Aber egal... wir wollen ja net klugscheissen: Die Frage des Threaderstellers wurde ja nahezu beantwortet und das Unternehmen und Privatverbraucher nicht ungleich behandelt werden auch.

In diesem Sinne
Patrick
 
@Patrick
meine Frage - siehe #21 -wurde - leider - noch nicht beantwortet.

@Ecki
man ist so jung wie man sich fühlt:)
 
@Patrick: 2001 liegt meines Wissens nach nicht nach dem 1.9.06, aber wahrscheinlich irre ich mich da ... Und am 1.1.1968 wurde nicht nur die Bezeichnung (Deutschland war übrigens damals das einzige deutschsprachige Land in der EG :)), sondern wirklich das System "Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" erst eingeführt. Vorher gab es keinen Vorsteueranzug und war daher auch alles andere als "üblich". War ein ziemlicher Aufstand damals. Allerdings muss ich mich bei dem System vorher berichtigen, das war eine Umsatzsteuer ohne Vorsteuerzug, die auf alle Umsätze anfiel (mit natürlich wesentlich niedrigerem Steursatz). Es gibt (bzw. gab) einfach zu viele Systeme :).

pemabo schrieb:
Mir geht es, wie oben bereits gesagt, um den Begriff 'Tarifgarantie' einem privaten Endkunden gegenüber.
Hast Du irgendwo die Garantiebedingungen? Wenn ja, schau rein, wenn nein, ist das ein nettes Versprechen, aber sonst nur heiße Luft.
 
Zuletzt bearbeitet:
KuniGunther schrieb:
@Patrick: 2001 liegt meines Wissens nach nicht nach dem 1.9.06, aber wahrscheinlich irre ich mich da

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :cool:
Streiche die 2001 und setze 02.09.2006 dafür ein.;)
 
Ok:
PatrickXX30 schrieb:
Aha, und deswegen zahlen wir alle, die Ihren Telefonanschluß am 2.9.06 gekauft auch heute nur 16%.
;)
Wenn bei Vertragsabschluss nicht auf die Erhöhung der Endpreise ab 1.7.06 hingewiesen wurde: ja. (Wobei ich voraussetze, dass Du mit "16% zahlen" meinst, dass der Endpreis gleich geblieben ist. Der Händler führt natürlich 19/119 des Endpreises ab, ganz egal, was Du zahlen musst.)
 
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