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Nach aktueller Rechtsprechung scheint ein Internet-Anschlussinhaber für über seinen Anschluss erfolgte Rechtsverstöße haftbar gemacht werden zu können, wenn er dagegen nicht geeignete und zumutbare Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.
So haften u. a. Eltern für ihre (minder- wie volljährigen) Kinder, wenn diese - auch ohne deren Wissen - über das hauseigene (W)LAN Musik, Filme u.a. saugen.
Einmal abgesehen von den selbstverständlichen pädagogischen Maßnahmen (!): Gibt es eine technische Möglichkeit, mit der Fritz!Box die Anwendung von Filesharing-Programmen zu unterbinden?
Soweit ich sehe, verhindert die Portfreigabe zwar den von der P2P-Community erwarteten File-Austausch auf Gegenseitigkeit (das eigentliche "file sharing"), die standardmäßigen P2P-Programme können aber auch ohne extra für sie freigegebene Ports durchaus Files herunterladen.
soerfer
So haften u. a. Eltern für ihre (minder- wie volljährigen) Kinder, wenn diese - auch ohne deren Wissen - über das hauseigene (W)LAN Musik, Filme u.a. saugen.
Einmal abgesehen von den selbstverständlichen pädagogischen Maßnahmen (!): Gibt es eine technische Möglichkeit, mit der Fritz!Box die Anwendung von Filesharing-Programmen zu unterbinden?
Soweit ich sehe, verhindert die Portfreigabe zwar den von der P2P-Community erwarteten File-Austausch auf Gegenseitigkeit (das eigentliche "file sharing"), die standardmäßigen P2P-Programme können aber auch ohne extra für sie freigegebene Ports durchaus Files herunterladen.
soerfer