Festnetznummer übernehmen die nicht angegerufen werden kann

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Oschgar

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Hallo,
wie kann man eine Festnetznummer z.B.wegen techn.Mängel der Anlage nicht angerufen werden können. Ich denke da z.B.an Anlagenanschlüße wo eine Durchwahl nicht programmiert ist, die ich aber mit Erlaubnis vom Inhaber benutzen dürfte.
Oder einen abgemeldeten Telefonanschluß der einen mal gehörte. (Hat man ein Anrecht auf die Nummer?)
Gruß
Oschgar
 
Beides funktioniert schon alleine technisch nicht!

Man kann eine Festnetznummer nur registrieren,
wenn der Autentifizierungs-Anruf auch dort angenommen werden kann!

Und rein praktisch hat es genausowenig Sinn,
da man ja sonst aus dem Fest- und Mobilfunk-Netz garnicht erreichbar ist!
 
Re: Festnetznummer übernehmen die nicht angegerufen werden k

Oschgar schrieb:
Hallo,
wie kann man eine Festnetznummer z.B.wegen techn.Mängel der Anlage nicht angerufen werden können. Ich denke da z.B.an Anlagenanschlüße wo eine Durchwahl nicht programmiert ist, die ich aber mit Erlaubnis vom Inhaber benutzen dürfte.

Wenn man sie nicht anrufen kann, kannst Du sie auch nicht freischalten lassen. Das ist so zeimlich die einzige Vorausetzung, um eine Nummer freischalten zu können. Portieren einzelner Nummern aus einem Anlagenanschluss geht nicht und wird von 1&1 generell nicht angeboten.

Oschgar schrieb:
Oder einen abgemeldeten Telefonanschluß der einen mal gehörte. (Hat man ein Anrecht auf die Nummer?)
Gruß
Oschgar

Siehe oben!
und, warum solltest Du ein Anrecht auf etwas haben, was Dir nicht mehr gehört?

Guck Dir doch das bitte nochmal genau an:

So funktioniert VoIP mit 1&1

jo
 
Wieso nicht mehr gehört. Wem gehört denn die Nummer jetzt seit dem RegTP (?) über die Nummern herscht. Fakt ist z.B. das eine ehemalige Nummer von mir seit 5 Jahren nicht vergeben ist

Gruß
Oschgar
 
Wenn du verstanden hättest, was wir dir sagen wollten,
dann hättest du diese Frage jetzt erst garnicht gestellt!

Sag uns doch mal genau, was du nicht verstanden hast,
ausser, dass du Nummern benutzen willst, die nicht funktionieren bzw. existieren!
 
Ganz einfach, ein Anlagenanschluß hat normalerweise freie Durchwahlnummern 10-99. Genutzt wird normalerweise nur die Anzahl der Anschlüsse z.B.16 Anschl = Durchwahl 10-26. Mit einer ordentlichen Anlage kann man (temp.) auch die Durchwahl nach Wahl freischalten (z.B. konkret DW 60). Warum kann ich nicht die DW 60 nutzen oder freischalten nur weil techn. ein Problem existiert die Nummer mit 60 am Ende kurzzeitig zu aktivieren. Ich bin der Meinung, es ist der falsche Ansatz mit dem Rückruf die Rechtmässigkeit zu überprüfen. Ich kenne Anlagen und Firmen (m. 5stellig. DW) wo man sich eine DW unter "den Nagel reißen" kann und als VoIP Nummer anmelden kann ohne das irgendeiner was merkt. Aber diese Nummer gehört der Firma und ich hätte eine unrechtmäßige Nummer!
DW-Nummern die nicht beschaltet sind sind nicht automatisch Numern die nicht funktionieren bzw. existieren.
Auf konstruktive Antworten hoffend verbleibt
Oschgar
 
Ich bin der Meinung, es ist der falsche Ansatz mit dem Rückruf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.
Da bist du wohl wahrscheinlich nicht der Einzige,
aber aus dem Grund wird wohl kaum jemand die Methode ändern!

Versuche einfach die technische Voraussetzung zu verstehen und lebe damit!
Ändern kannst du's eben nicht!

Zu meinem Einwand, dass es dir überhaupt nichts nützt,
wenn du per Festnetz unter deiner VoIp-Nummer überhaupt nicht erreichbar bist
hast du bisher noch garnichts gesagt!

Also nochmal:
Was willst du mit einer Nummer, die kaum jemand anrufen kann?
 
Zu meinem Einwand, dass es dir überhaupt nichts nützt,
wenn du per Festnetz unter deiner VoIp-Nummer überhaupt nicht erreichbar bist
hast du bisher noch garnichts gesagt!

Also nochmal:
Was willst du mit einer Nummer, die kaum jemand anrufen kann?

Verstehe ich nicht. Wenn ich eine Festnetznummer übernehme so klingelt es quasi parallel - richtig? (ich bin neu und lasse mich gerne korrigieren!)
Wenn die festnetznummer dann wieder so programmiert wird das entweder die Nummer nicht erreichbar oder auf - z.B. nicht beschaltete DW - umprogrammiert wird, so bin ich doch immer noch unter der DW per VoIP erreichbar - oder? auch aus dem Festnetz! sonst brauche ich ja keinen VoIP-Provider.
Ich schreibe Dir persönlich weil ich es techn. geklärt haben möchte und dich nicht persönlich angreifen möchte wie es evtl . aussehen könnte wenn ich im Forum antworte.
Gruß aus Regensburg von einem der in Sachsen zu Hause ist.
Oschgar
 
Bei 1&1 eben nicht. Eingehende Anrufe kommen dort weiterhin übers Festnetz an, solange der Anrufer nicht auch 1&1 DSL-Fonie nutzt. Lediglich raus telefonierst Du über VoIP.
Damit müsstest Du dann die DW permanent aktivieren.

Kleiner Tipp: Hol' Dir bei Sipgate ne kostenlose Rufnummer aus Deinem Ortsnetz und registrier die anschließend bei 1&1. Geht wunderbar und kostet wesentlich weniger mühen.

Was Deine alte Rufnummer von vor 5 Jahren angeht: In dem Moment, in dem die Kündigung wirksam wird und Du keine Portierung zu einem anderen Anbieter veranlasst hast, gibst Du zusammen mit dem Anschluss auch sämtliche Rechte an der Rufnummer ab. Wenn die Nummer noch immer nicht vergeben ist, könntest Du mit viel Glück und gutem Verhandlungsgeschick Deinen damaligen Anbieter überzeugen, Dir einen neuen Anschluss mit eben jener Rufnummer wieder einzurichten.

Schönes Wochenende.
 
Ghostwalker schrieb:
Was Deine alte Rufnummer von vor 5 Jahren angeht: In dem Moment, in dem die Kündigung wirksam wird und Du keine Portierung zu einem anderen Anbieter veranlasst hast, gibst Du zusammen mit dem Anschluss auch sämtliche Rechte an der Rufnummer ab. Wenn die Nummer noch immer nicht vergeben ist, könntest Du mit viel Glück und gutem Verhandlungsgeschick Deinen damaligen Anbieter überzeugen, Dir einen neuen Anschluss mit eben jener Rufnummer wieder einzurichten.

Schönes Wochenende.

Vermutlich ist das noch ein alte Nummer die nicht den neuen Vergaberichtlinien entspricht, die geht nach Kündigung sofort an die BNetzA zurück.

@Oschgar: Ich hatte Dir in meiner Antwort einen Link geschickt, Du scheinst noch nicht gelesen (oder verstanden) zu haben wie es im Prinzip funktioniert.

jo
 
Rollo: Danke für den Link, dort ist gleich die Lösung:
"Arrow benötigt man eine vorhandene und aus dem Festnetz ereichbare Rufnummer! Dies kann
- oder ein Genion-Anschluß,
- oder ein VoIP-Anschluß, der eine eigene Ortsnetznummer(!) hat."
Was passiert wenn der Genion-Anschluß nicht erreichbar ist? Der Ruf kommt dann nur über VoIP rein?
Techn. ist es doch das gleiche wenn ich die bewußte DW am Anlagenanschluß wieder deaktiviere?
Es wäre doch Humbug nur erreichbar über VoIP zu sein wenn die Festnetznummer auch geht. Ich stelle mir grade eine defekte TK-Anlage vor. Ab dem Defekt kann man nicht mehr über VoIP Telefonieren weil die Festnetznummen nicht erreichbar sind! kann ich nicht glauben.

Gruß
Oschgar
 
Habe ich doch.
Meine einfache Frage. Kommt ein Anruf einer von genion übernommenen Nummer an wenn das Handy aus ist.
Meine Vermutung, ja der Anruf kommt auf VoIP an.
Kann mir jemand den Punkt bestätigen?
Gruß
Oschgar
 
Meine Vermutung, ja der Anruf kommt auf VoIP an.
Kann mir jemand den Punkt bestätigen?
Nein, das kann keiner bestätigen!

Was ist an folgender Aussage unverständlich?
Das bedeutet, alle Anrufe aus dem Festnetz kommen auf dem eigenen Festnetz- bzw. Genion-Anschluß an.
 
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