Fernabsatzgesetz GMX Phone Flat

audia8

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Hallo,
habe bei GMX eine Phone Flat mit der Fritzbox 5012 bestellt. Technisch gesehen funktioniert auch soweit alles. Gibt es trotzdem innerhalb der ersten 14 Tage dieses Widerrufsrecht wie z.B. bei gewerblichen eBay Transaktionen? Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

MFG

audia8
 
Bei Dienstleistungen dieser Art ist das meines Wissens etwas anders: Dein Rücktrittsrecht endet vorzeitig, sobald die Dienstleistung bereitgestellt und von Dir genutzt wird. Da ja alles soweit funktioniert, wirst Du aus der PhoneFlat nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit rumkommen. Aber: ich bin kein Anwalt.

Verkauf einfach die 5012 hier im Flohmarkt oder über eBay, dann kriegst Du zumindest etwas Geld wieder rein.
 
Ghostwalker schrieb:
Dein Rücktrittsrecht endet vorzeitig, sobald die Dienstleistung bereitgestellt und von Dir genutzt wird.
So habe ich das auch in Erinnerung. Und es ist kein normale Handelsware, sondern eine individuelle Dienstleistung und damit bleibt das Widerrufsrecht nach Bereitstellung erst einmal aussen vor.
 
Aber verkaufen darf ich die 5012 lt. AGB ja auch nicht innerhalb der ersten 6 Monate. Warum ist denn die PhoneFlat bitte eine individuelle Dienstleistung? Und selbst wenn, das Hardware-Gerät ist definitv keine, sondern eben Hardware und damit ein Massenprodukt. Es wird zwar mit der PhoneFlat mitgeliefert, das eine hat mit dem anderen ja aber nicht zwangsläufig was zu tun. Hat jemand, der die PhoeFlat schonmal versucht, die Hardware wieder zurückzuschicken?
 
Die Klausel mit den 6 Monaten Verkaufsverbot darfst Du getrost ignorieren, da sie überraschend ist. GMX darf Dir den Verkauf der Box nur so lange verbieten, wie sie noch deren Eigentum (= noch nicht bezahlt) ist. Danach ist sie Dein Eigentum und Du kannst damit machen, was Du willst.
 
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Es ist in das BGB eingebaut worden. Daher nennt es sich nun nur noch "Fernabsatzrecht". Nachzulesen in §§ 312b ff. BGB. Außerdem ist es kein Rücktrittsrecht, sondern ein Widerrufsrecht.

Klar gilt das Fernabsatzrecht auch bei einer VoIP Flatrate mit Hardware. Allerdings mit der Einschränkung des § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB. Bitte lies es dir mal durch ( http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html ). Den Paragrafen kann man gut verstehen.


zoo
 
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