Das wäre nur bei einem am 04.07. abgeschlossen Haustürgeschäft so. Bei Fernabsatzverträgen (Telefon, Internet) beginnt die Frist mit Bereitstellung.
Falls die Umstellung nicht einen technischen Hintergrund hat (Umstellung von Annex B auf Annex J), gibt's VoIP nur auf Kundenwunsch, was die komplikationslose Stornierung erklären würde.
Das hätte ich auch gedacht, aber im TelekomLaden (und auch in den AGB) behaupten die, dass die Widerrufsfrist mit der Auftragsbestätigung beginnt. Wenn zwischen AB und dem Schalttermin mehrere Wochen vergehen, z.B. bei Anbieterwechsel, gäbe es de facto keine Widerrufsmöglichkeit. Kannst Du mir bitte die Stelle verlinken, die deine Version belegt?