[Erledigt] Wie kann man kündigen **Danke an alle die mir gehofen haben

Hallo
Du hast die Fritzbox provisioniert gekauft. Solltest du aus dem Vertrag entlassen werden, musst du entweder die Hardware zurückschicken oder einen Restwert bezahlen. Das kann dir 1&1 dannn aber eher sagen.
Ansonstne kann man ja einen Handyvertrag abschließen, mit N95 für 100¤, stornieren oder kündigen lassn (nicht bezahlen) und das Gerät behalten. So einfach ist es nicht
 
Ok dann sollen sie die Box zurückhaben. Das Gehäuse ist eh defekt. Aber dann bekomme ich aber meine 129¤ für die FBF7170 wieder oder nicht?
 
Habe nochmal meine Rechnungen durchgeschaut und den letzten Router den ich von 1&1 bekommen habe ist ein DrayTek Vigor2500WE. Die FBF 7170 und die FBF7050 hatte ich Privat gekauft.
 
Also das mit den "provisionierten" Boxen hatten wir hier doch schon mehrfach durch.
Ich selber habe bei einer "Sonderkündigung" (allerdings auch vor ca. 3 Jahren) von 1und1 die Auskunft bekommen, die Box sei gekauft und Eiegntum des Kunden.

Anders kann man es wohl auch nicht sehen. Bei Erwerb der Box, mit einem Vertrag werden zwei eigene Verträge gemacht, einmal der Dienstleistungsvertrag über den Anschluss und der Kaufvertrag über die Box.

Grundsätzlich sind bei dem Kaufvertrag Einschränkungen möglich, diese dürfen aber nicht zu weit gehen. IMO ist z.B. zulässig eine Klausel (so in manchen Handyverträgen zu finden): der Kaufvertrag gilt vorbehaltlich der Freischaltung der Sim Karte durch den Anbieter.

Auf jeden Fall geht das Eigentum uneingeschränkt auf den Kunden über.

Mir ist auch nicht bekannt, dass 1und1 je eine Box zurückverlangt hätte.

Anders sieht es natürlich aus, wenn 1und1 einen Kunden auf Kulanzbasis aus dem Vertrag entlässt (oder wenn 1und1 von einem Sonderkündigungsrecht z.B. wegen Zahlungsverzug) gebrauch macht. Dabei steht 1und1 ja grundsätzlich die Grundgebühr in voller Höhe, bis Ende der MVLZ zu.
Das hat aber nichts mit der subventionierten Box zu tun.

Das Ganze ist übrigens auch im Interesse der Anbieter und wenig Kundenfreundlich, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht. Das dient im Wesentlichen dazu, dass der Kunde bei Lieferung einer mangelhaften Ware (Handy oder Router) nicht wegen dieser Sachmängel auch den Dienstleistungsvertrag kündigen kann. Das führt dann dazu, dass der Kunde höchstens Nachbesserung bezüglich der Kaufsache verlangen kann aber er kann deshalb nicht aus dem Vertrag.
 

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