In der Bestellübersicht (also nach Durchklicken durch den Bestellprozess) taucht einmal ein Bild von der v2- und zum anderen eine 3D-Ansicht der v1-Version auf. Darüber, ob ein "Klemmenanschluss" vorhanden ist oder nicht, wird nirgendwo eine Aussage getroffen (im Gegenteil, es ist die Rede von "drei Nebenstellen für herkömmliche, analoge Telefone", was eher auf die v1 schließen lässt), genausowenig wie über die Antennenlänge o. ä. Beide Versionen der Box eigenen sich für die "gewöhnliche Verwendung" und weisen zudem sämtliche aufgeführten Beschaffenheitsmerkmale auf. Die Bestellbestätigung wird (logischerweise) erst nach Vertragsschluss zugesandt und ist somit für die Vertragsanbahnung unerheblich. Wenn jetzt der Besteller erwartet, eine andere Box mit weiteren, nicht explizit vereinbarten Eigenschaften zugesandt zu bekommen, handelt es sich meiner bescheidenen Meinung nach um einen Motivirrtum (evtl. noch Eigenschaftsirrtum, falls die Abweichung verkehrswesentlich sein sollte, was sie IMO nicht ist). Für genau solche Fälle gibt es im Fernabsatz das Widerrufsrecht.