Erfahrungsbericht: Reaktion auf Fritzbox-Hack; Easybell & AVM übernehmen KEINE Kosten

Ja, wir leben in einer heilen Welt

Oma Hannelore wird kaum verschiedene Provider benutzen wollen.
Die Oma hat keine Ahnung was ein Provider ist.
Sie wird angerufen. Sie sparen 5€ im Monat. Und fertig.

Da steckt sie ihr vorhandenes Telefon rein und alles ist gut.
Wo Telefon rein stecken? Seit 50 Jahren hat die Oma nichts stecken
müssen. Telefon hat immer funktioniert.

Dafür gibt es dann aber auch Fachleute, ob kostenpflichtig oder gegen Kaffee und Kuchen...
Aber nicht im Schwabenland. Da nur kostenpflichtig.

Die Probleme bei dir darfst du doch nicht verallgemeinern. Warum hast du z. B. nicht deinem Kabelanbieter klarmachen können, dass dieser dir eine einwandfreie Telefonqualität liefern muss? Es war doch seine FB, oder?

Ich kann nur meine Erfahrungen weitergeben.
KabelBW konnte nicht liefern, was vereinbart war. Hat problemlos die fristlose Kündigung akzeptiert.

E.L.G.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anstandlos, seit wann haben die Provider so etwas im Angebot?

die Oma nimmt ein bundle vom Anbieter (bspw. 1&1 bzw. kbw - jeweils die F!B) mit autokonfig und schon ist alles in Butter.
bzw. telefoniert mit dem Support dass die das entsprechend einrichten/ändern - dies wird anstandslos erledigt.

Anstandslos erledigt?

Und wenn Du ihr Support sagst, vielleicht denkt sie an was anderes, BH?

Es sieht so aus, als wenn Du noch nie den sogenannten "Support" gebraucht hast.

Mein Austauschmodem ist drei Wochen alt. Jeden zweiten Tag hangt sich auf und
nur Stromraus, Stromrein hilft. "Support" war zwei mal da. Beim 2. Mal hat live
erlebt, wie sich das Modem verabschiedet. Das war am Samstag. Nix passiert.
Ich warte immer noch auf eine Meldung vom Service, ob neues TC-Modem oder
nur reines Modem....

Das ist die grosse Hilfe vom Support!

E.L.G.
 
wir kommen hier gnadenlos OFF-Topic
nur zwei Beispiel:
a.) ältere Frau - alleinstehend über 70 Jahre jung - bisher keinerlei Telek.-Technik (abgesehen von herkömmlichen analogen Anschluss+Standard-Telefon) - seit ca. 6 Monate - 1&1 Komplett-Anschluss
am Schaltungstag wurde per Fernwartung (TR069) analog entfernt auf IP geschalten, inkl. Mail usw. - aktuell sogar Smartphone (Dame beherrscht bisher nur 2 Apps mehr schlecht wie recht, aber es geht)
b.) eigener Anschluss bei kbw - wenn Probleme Anruf oder Mail - Rest erledigt kbw inkl. Updates - wenn Probs binnen 48 h bisher ein Techniker vor Ort

so nun BTT und bitte evtl. ganze Breite von den Text verwenden - einfacher zu lesen
 
Mit analog/ISDN hatte ich in 30 Jahren keinen einzigen Ausfall. Beim Telefonieren....

Das spricht doch eher dafür, dass dein Anschluss insgesamt nicht wirklich sauber läuft...

Anschluss 100/5 Mbit/s hat immer gut funktioniert. Problem war oder ist, dass bei nicht-zeitkritischen Verbindungen, z.B. Download,
Fehler nicht so einfach bemerkt werden. Nur beim Telefonieren hat man sie gemerkt.

"Support" wurde in so weit geleistet, dass KabelBW mich angerufen hat und auch merkte, dass die Sprachqualität unter aller Sau war.
Sie haben die Leitung gecheckt und alles war Okay. Also Telefonkündigung akzeptiert und dann war nur Internet da.
6360 durch TC7200U ersetzt.

TC7200U hat sich jeden 2. Tag aufgehängt. Ersatzmodem genauso. Techniker da, der stellte fest, das der Verstärker defekt wäre.
Neuer Verstärker. Aber der Fehler blieb.

Techniker wieder da, vor seinen Augen hängt sich die Box auf. Er meldet den Fehler und will erreichen, dass ich ein Modem bekomme.
Bis heute nichts gesehen. Keine Meldung.

Und jetzt erzähle mir, was ich falsch gemacht habe. Und auch ob Oma Hannelore was erreicht hätte.
Und was Du unter "Support" verstehst.....


Wieso, kennen Schwaben ohne Bares zu erhalten weder Verwandte noch Freunde...?

Du kennst wohl die Schwaben nicht! Wenn es ums liebe Geld geht, verstehen sie keinen Spass.

E.L.G.
 
Du musst unterscheiden zwischen "wollen" und "wollen müssen".

Verstehe dein Problem nicht, du kannst gerne auf Telefon und somit VoIP verzichten oder du bestellst dir bei der Telekom einen separaten analogen Telefonanschluss (ohne DSL). Übrigens, mit LTE wird in (ferner) Zukunft im Mobilfunkbereich ebenfalls "VoIP" (genauer VoLTE) zum Thema, also arrangiere dich schon mal damit und lerne damit umzugehen statt auf deinem jetzigen Wissenstand stehen zu bleiben... ;)


Und das ist eben das Problem. Es wird Dir was aufgezwungen, was Du nicht haben willst.
Und dazu was noch sehr gefährlich werden kann.....

Dir hat man einen Anschluss von KabelBW aufgedrängt?


Solange der Provider Zugriff auf die Hardware im Haus des Benutzers hat (was in Deinem beschriebenen Beispiel sicherlich so (gewollt) sein dürfte), dürfte es ggfs. schwierig werden mit der Haftung für evtl. Sicherheitslücken der Box, von denen bei einem Zero-Day-Exploit erst mal der Provider nichst und garantiert die Oma nichts wissen. Die Oma kann/wird sagen: Ihr habt mir doch die Box konfiguriert, wieso habt Ihr das nicht verhindert? ...

In diesem Fall hat bis jetzt m.W.n. auch kein Provider die Haftung abgelehnt, wer aber mit seinem eigenen Router antanzt... Wurde aber schon am Anfang des Threads genauer erläutert.


@DM41
Hoffe das war On-Topic genug, zumindest der letzte Absatz bezieht sich zu 100% auf das Thema und die ersten beiden zumindest tw...
 
...wer aber mit seinem eigenen Router antanzt...

Okay, der TS hat seine eigene Box verwendet, um via Easybell zu telefonieren. Nächste Frage wäre, ob es evtl. eine Box providerseitig gegeben hätte. Trotzalledem ist dies die klassiche Situation: Der Provider übernimmt keine Haftung, weil er eine Fehlkonfiguration durch den Benutzer nicht ausschließen kann bzw. sogar die Umkehrung der Beweislast versucht: Der Benutzer muß nachweisen, daß er den Sicherheitspatch (FW*.06.*) zeitnah nach Bekanntwerden eingespielt hat. Der Boxheersteller lehnt auch die Haftung ab. Was machen wir jetzt ? Wenn das Beispiel Schule macht, dürfte dies mittelfristig dazu führen, daß der nicht so technikaffine Standardbenutzer keine selbst erworbene HW mehr an seinem Anschluss betreibt, da er nicht Opfer solcher Dinge werden möchte und die Haftung auf den Provider bzw. die Provider-HW auslagert. Damit würde dann evtl. der freie Markt für die Boxen einbrechen. Was von AVM vermutlich nicht erwünscht ist. Von generellen Sicherheitsbedenken gegenüber Routern im eigenen Haus, von denen niemand weiß, was sie tun, mal ganz abgesehen.
Das Problem bleibt: Es bedarf handfester Standards, die klar definieren, wessen Verantwortlichkeit (und Freiheit in der HW-Wahl) wo endet. Und wo die nächste beginnt.
Grüße,

JD.
 
@JohnDoe42
die grundsätzliche Frage ist doch eher, ob Justitia dies ebenso sieht wie die Anbieter/der Hersteller der Hardware, zumal es sich ja nachweislich um einen Systemfehler handelt.
dies werden wir aktuell aber nicht erfahren, da anscheinend in diese Richtung keine Aktivitäten unternommen wurden.
 
Das scheint so zu sein (das nichts unternommen wird). Wenn ich in der Situation wäre, würde es eine Aktivität in diese Richtung geben.
Hauptargument dagegen dürfte sein, daß in den meisten Fällen der Schaden überschaubare Ausmaße hatte (Prepaid, < 100 €uronen) und damit ggfs. im Ungleichgewicht zu zu erwartenden Verfahrenskosten steht.
Und ich könnte mir vorstellen, daß die Anbieter/Hersteller genau darauf setzten.
 
es gibt ja auch div. Zwischenstufen einer möglichen Auseinandersetzung
Beschwere könnte man auch einreichen bei: ua. http://www.bundesnetzagentur.de/cln...mmunikation/Verbraucher/verbraucher-node.html
Voraussetzungen: Zulässig ist das Verfahren, wenn:
* der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm nach den im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie in der EU-Roamingverordnung genannten Rechten zustehen
* die Streitsache nicht bei einem Gericht anhängig ist oder war
* kein Schlichtungsverfahren mit demselben Streitgegenstand vorliegt oder durchgeführt wurde und
* vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde.
 
Dir hat man einen Anschluss von KabelBW aufgedrängt?

Nein, KabelBW hat das nicht getan. Ich habe den Vertrag "freiwillig"
abgeschlossen.

Grund dafür war die Ankündigung, dass spätestens 2016 ISDN tot sein wird.
Also, man wird "zwangIPen".
Und da ich nicht voraussehen kann, ob ich in 2 oder 3 Jahre diese Umstellung
schaffe, dann.... Das ist aber bestimmt OT.

E.L.G.
 
Da drehen sich jetzt alle ein wenig im Kreis, solange der Gesetzgeber für diese Stelle, zu der auch Zwangsrouterfrage gehört, keine Mindeststandards und/oder Haftungsgrenzen oder -ausschlüsse definiert.
Och Jungs, warum muss man denn in Deutschland immer gleich nach "Gesetzgeber" und "Regulierung" rufen? Der "Markt" regelt sowas doch von ganz allein!
 
ne bitte keine weitere Regulierung, es gibt ausreichend Möglichkeiten - aber das führt hier ja nur zu Wiederholungen
 
Wenn das Beispiel Schule macht, dürfte dies mittelfristig dazu führen, daß der nicht so technikaffine Standardbenutzer keine selbst erworbene HW mehr an seinem Anschluss betreibt, da er nicht Opfer solcher Dinge werden möchte und die Haftung auf den Provider bzw. die Provider-HW auslagert. ...
Das Problem bleibt: Es bedarf handfester Standards, die klar definieren, wessen Verantwortlichkeit (und Freiheit in der HW-Wahl) wo endet. Und wo die nächste beginnt.

Die Haftung des Provider endet am definierten Netzabschlusspunkt (derzeit imho nicht so genau gesetzlich definiert bei VoIP bzw. fehlt bis jetzt dazu ein passendes rechtskräftiges Urteil oder?), somit ist der verwendete Router bei einem evtl. "Zwangsrouterverbot" (nach BNetzA Modell A -> >LINK<) prinzipiell im Haftungsbereich des Kunden. Theoretisch wäre imho (rechtlich betrachtet aber das ist nur meine persönliche unfachmännische Einschätzung) selbst bei einem "supported Router" der Anbieter damit raus aus der Haftung falls z.B. durch einen Firmwarebug solche Kosten verursacht werden... theoretisch.

Allerdings wird bei einem "supported Router", ohne das der Kunde unsachgemäß an den Einstellungen "herumgefummelt" hat (bei Telekom + Speedports z.B. Easysupport abgeschaltet oder bei 1&1 + HomeBox z.B. TR069/Providerfernkonfiguration abgeschaltet), der Provider aus "moralischen" (bzw. auf den eigenen Ruf bedacht) in diesem Fall wohl kaum die Haftung ablehnen können, wobei mich nicht verwundern würde wenn da ein Gericht auch zugunsten des Kunden entscheiden würde falls das Problem durch einen "supported Router" verursacht wurde.
Mit eigener Hardware sieht es prinzipiell schlecht aus, egal ob gesetzlich was zu Zwangsroutern geregelt wird oder nicht (dies war und ist auch nicht die ursprüngliche Intention seitens der BNetzA gewesen als das Thema Zwangsrouter diskutiert wurde und die versch. Modelle seitens der BNetzA ausgearbeitet wurden, s.h. Link oben).
Eine Regelung zu Zwangsroutern würde allerdings den Netzabschlusspunkt exakter definieren können (s.h. die verschiedenen Modelle der BNetzA dazu), im Zweifel ist das dann sogar negativ für den Kunden was solche Haftungsfragen, auch bezüglich "supported Router", betrifft.

Anders könnte das z.B. auch aussehen falls man im Kundencenter seines Provider prinzipiell Mehrwertdienste (z.B. 0900) und Auslandsgespräche gesperrt hat und/oder die monatlichen Gebühren auf z.B. 50 Eur begrenzt hat. Sollte in diesem Fall dennoch Kosten angefallen sein, die diesen ursprünglichen Einstellungen im Kundencenter widersprechen, dürfte m.E. ebenfalls der Provider in der Haftung sein, egal welcher Router/IP-Telefon mit evtl. Softwarebug zum Einsatz beim Kunden kam (ist dann u.U. nur problematisch die ursprüngliche Einstellung im Kundencenter nachzuweisen).

Von daher ist es deshalb auch primär empfehlenswert (vor allem wenn man technikaffin ist und seine eigene Technik einsetzen möchte) von sich aus vorher selbst aktiv zu werden und entweder Dienstleistungen die nicht benötigt werden von vornherein deaktiviert (im Kundencenter und nicht im eigenen Router bzw. IP-Telefon) bzw. dahingehend auch auf Prepaid setzt (z.B. Easybell, Sipgate, Dellmontableger usw. usw...).

Übrigens gab es auch schon früher solch problematischen Fälle von Missbrauch an analogen Anschlüssen, z.B. angezapft am APL vom Nachbarn oder sogar ganz Fremden. Auch hier hat(te) der Anschlussinhaber Probleme seine Unschuld zu beweisen, von daher sind Dienstesperrungen seitens des Anbieters und/oder vereinbarte max. Entgelte pro Monat immer sinnvoll.
 
@elg: Sorry, ich musste eben voll lachen wegen des Technicolor-Modemrouters, von dem Du geschrieben hast, denn ich habe gestern genau deswegen fast vier Stunden mit UnityMedia NRW telefoniert! :) Wobei allerdings fast die Hälfte Warteschleife war... Die Dinger sind einfach out-of-the-box Elektroschrott, man kann es nicht anders sagen. Entweder vom 2nd-Level-Support Cisco schicken lassen oder wieder die Sprache-Komfort-Option für 5€ extra im Monat buchen, um die FRITZ!Box Cable zu bekommen. Aber hattest Du ja schon. Wer Single-Play-Internet bei UPC nimmt, z.B. 50 MBit/s flat für 23€ brutto im Monat, bekommt eben nur den TC und damit leider Müll.

Trotzdem, bevor ich abschweife, handelt es sich dabei um ein Mietgerät vom Provider. Und ich denke, dass gerade in diesem Fall, wo dem Kunden die Hardware nicht einmal selber gehört, eine Haftung seitens des Providers besteht. Ich sehe bei den Modem-Routern folgende Konstellationen:

Die Hardware wird vom Provider
  • ohne weitere Kosten gestellt, muss nach Beendigung des Vertrages jedoch ggf. zurückgesandt werden
  • gegen Entgelt an den Kunden vermietet (wie Telekom-Leasing)
  • gegen Einmalpreis verbilligt an den Kunden verkauft, dann Eigentum des Kunden
  • lediglich empfohlen, der Kunde beschafft sich die Gerätschaften also auf eigene Faust

Bei den ersten beiden Punkten gehe ich davon aus, dass der Provider die Haftung nur schwer wird loswerden können. Bei den letzteren beiden Punkten weiß ich es nicht so recht... Wenn der Kunde sich was ganz Eigenes zusammenbastelt - Pech gehabt. Aber wenn der Provider Empfehlungen ausspricht oder zu erfüllende Standards nennt und der Kunde dann die genau dazu passende Hardware beschafft? Also die Sache ist wirklich nicht so einfach ;)

Trotzdem gehe ich im hier vorliegenden Fall davon aus, dass den Kunden leider eine Mitschuld treffen wird, weil er die potentiell riskante Fernwartungs-Funktion eingeschaltet hatte. Auch wenn ihm diese zunächst als "sicher" erscheinen musste und er das Sicherheitsupdate sofort nach Bekanntwerden installierte und die Passwörter von Box und VoIP-Account änderte.
 
Bei Unitymedia trifft den Kunden bei Verwendung der Fritzbox die Alleinschuld.

In den AGBs steht unter Punkt 4 Hardware

c) ...Dem Kunden ist es nicht gestattet SIP-Rufnummern Dritter einzurichten.


Somit hat man gegen die Vertragsbedingungen verstossen und die Haftung ist geklärt.
 
In diesem Thread geht es aber nicht um "SIP-Rufnummern Dritter", sondern um Rufnummern beim Provider easybell.
 
Genau das ist das doch? Easybell ist nicht Unitymedia, sondern "ein dritter".
 
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