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Für die Abrechnung ist bei Flatrate keine Erhebung der Daten erforderlich, hier wären also maximal wenige Tage für technische Analyse, Missbrauchsprüfung oder ähnliches.
Dass der Supporter einfach Grundlos auf Daten zugreift und auch noch an dich als Kunde raus gibt, sollte mindestens auch nen Arbeitsrechtlicher Verstoß sein.
Kannst es ja entsprechend der Datenschutzbeauftragten melden.
Ihr seid doch nur noch krank! Die Datenschutzkeule mal wieder rauszuholen. Wo liegt das Problem ... Funkreich ist der Kunde, warum sollte er seine eigenen Daten denn nicht sehen dürfen.
Natürlich werden die Verbindungsdaten geloggt. Ob es klug ist, diese dem (unbedarften) Kunden zu zeigen, ist eine andere Sache
Steht dir ja frei wenn nach Motto lebst "legal, illegal, scheiß egal".
Längere Speicherung als 7 Tage (wenn ich mich nicht irre) sind unzulässig für technische Anliegen. Für Abrechnung nur mit Zustimmung für Kunden, alles andere wäre eher Vorratsdatenspeicherung und da dürfte kein Mitarbeit ran kommen.
Nun, habe nochmal nachgeschaut und der Screenshot, den ich per Mail bekam, war tatsächlich vom selben Tag, bzw. genauer gesagt zeigte Anrufe vom selben Tag an dem die Mail verschickt wurde.
Danke für den Hinweis mit dem Datenschutzbeauftragten melden, hatte ich zur vor noch keinen Kontakt zu oder in Erwähnung gezogen. Falls ich damit eine Rückmeldung erhalte, werde ich berichten...
Schon wenn mehr parallele oder überschneidende Gespräche zu ebenso vielen unterschiedlichen Nummern geführt wurden als eine "handelsübliche" Großfamilie so Mitglieder hat, gibt es aber eine gewisse Erklärungsnot. ;-)
Nein soviel waren die beiden natürlich nicht. Es waren maximal lediglich 2, Zwei Anrufe gleichzeitig. Mehr Telefone habe ich gar nicht und Leitungen im Tarif sowieso nicht. Also imho gar nicht möglich. Laut Easybell "idR zwei Kanäle gleichzeitig aufgebaut"
Vorschau:
Die von EayBell angebotenen Flatrate Tarife sind also keine Flatrate.
Spätestens wenn ein Mißbrauchsverdacht besteht, wird es dem Anbieter wohl gestattet sein, ab diesem Zeitpunkt die Daten zu speichern, um seinen Verdacht auch belegen zu können. Ich muß ja das Foto des Einbrechers auch nicht löschen, nur weil er seiner Ablichtung nicht zugestimmt hat. Natürlich darf ich es nicht ohne weiteres veröffentlichen.
Denkt mal nach, bevor Ihr hier mit gerichtlichem Vorgehen kommt.
@erik Sieht man doch mal wieder den möralischen/geistigen Zustand der Protagonisten und der Gesellschaft. Wegen so einer Lapalie möchten Sie am liebsten den Supportler arbeitslos machen.
Und der TE ist zufälligerweise derjenige, der den Thread hier wieder reanimiert hat.
Also alles gut
Die Frage ist nur, ob man mit diesem Vorgang von vor knapp 1,5 Jahren jetzt noch einen Blumentopf gewinnt.
Solche Dinge sollte man imo schon etwas zeitnaher angehen...