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Kannst du nicht selbst auf der 1&1 Seite schauen? Vergleiche mal "Surf & Phone Flat Special" und "Doppel-Flat 16.000". Auch bei Verlängerungen wird es explizit angeboten...
Premiumtraffic und Standard. Zudem gibt es eine Alternative an Tarifen
Ist es den nach diesem Urteil noch rechtens das die Mobilen Datentarife auch mit einer Flat werben aber dennoch eine Drosselung ab einem bestimmten Volumen eingebaut ist?
Würde man im Festnetz oder Mobilfunk die Flat streichen, wäre Geschrei groß. Dann wären wir wieder bei X Volumen enthalten und jeder MB darüber kostet extra.
Auch trotz Drosselung ist es eine Flat, weil alles enthalten ist und nichts extra berechnet wird. Daher ist der Ansatz doch eher falsch. Problem bei Telekom ist doch eher die Neutralität der Daten in dem man zwischen bösen Standard- und Premiumtraffic unterscheidet. Was ja z.B. 1&1 nicht macht im Special Tarif.
Würde man bei Telekom den IPTV Traffic mit zählen als normalen Traffic, was meinst wie schnell es vorbei ist mit IPTV. :mrgreen:
Ist der IPTV Tarif (T-Entertain) nicht eh bereits etwa 30 Euro pro Monat teurer als der reine Internettarif, dann sollten dort doch auch die Traffickosten inklusive sein.?
Genau, und wer Filme über "WatchEver" oder "Lovefilm" glotzt und bezahlt ist dann selber schuld wenn die nicht Partner der Telekom sind/sein wollen.
...oder was?
Ich mein die sind sogar billiger als "Entertain".
Und was ist mit den Mediatheken der öffentlich Rechtlichen? Haben wir nicht schon dafür gezahlt?
Die sind billiger weil die Übermittlung noch nicht inklusive ist.
Die Telekom kann ja ihr Entertain Angebot aufsplitten, 10 € für Entertain und 20 € für die Übermittlung.
Schon ist der Grund der Aufregung weg.
Ich glaube die Telekom sieht das anders, sonst würde sie nicht in Revision gehen.
Neutzneuträlität ist der Telekom fremd, kennt sie nicht, ist ja ihr Netz, kann sie machen was sie will!
Ich glaube, du wirfst da was durcheinander... Um die Netzneutralität ging es in dem Verfahren gar nicht. Es ging ausschließlich um die Werbung als Flatrate und deren zu kleingeratene Einschränkung im (sowieso schon) Kleingedruckten. Nur deshalb wurde die Anwendung verboten. Wenn der angesprochene Mangel beseitigt ist, ist auch die Drosselung erlaubt.
Wegen der Netzneutralität wird es wohl auch noch Gerichtsverfahren geben, aber es muss ja alles nur gesetzeskonform formuliert werden.
Das Ergebnis wird sich dadurch nicht ändern.
Nein, lies doch das Urteil mal. Es war eine Verteidigungslinie der Telekom, dass dort ja Gleiches passiere. Die Klägerseite führte aber aus, dass sich die Verbraucher dort daran gewöhnt hätten und dies dadurch nicht vergleichbar wäre. Dem schloss sich das Gericht an...
Ich denke es wird auch später halt Mobilfunk betreffen, zumindest wenn Anbieter es als Flatrate bezeichen und nicht als Datenpaket oder Option.
Wobei die Anbieter es i.d.R. klar kommunizieren und nicht in den AGB verstecken wie Telekom.
Die Verbraucherzschützer wollen auch gegen andere Anbieter vorgehen.
Die Telekom sei "nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".
Telefónica Deutschland/O2 hatte beispielsweise in diesem Monat angekündigt, je nach Festnetztarif monatliche Datenvolumengrenzen von 100 beziehungsweise 300 Gigabyte einzuführen. Kunden von Kabel Deutschland haben bereits ein Tageslimit von 10 Gigabyte.
Ich denke, du solltest von der Palme wieder runterkommen.
Wo geschieht in diesem Zusammenhang Unrecht? Schau dir z. B. die 1&1 Werbung an. Die heißt Flat spezial und die Drossel steht klar dabei. Auch bei den Mobiltarifen wird die Datenmenge klar genannt und es gab nie eine (allgemein verbreitete) echte Flat.