Dringend Hilfe: Problem mit telekom

grinzekatze

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt uns helfen.

Mein schwiegervater hat folgendes Problem.

Obwohl er im Shop am 5.8. Call&Surf Comfort bestellt hat, schaltete man bei ihm Entertaint Comfort mit VDSL 25.

Als er vom Urlaub zurück kam bat er mich die den Router den er bekommen hat anzuschließen.
Nachdem ich kein Zugang zum Internet bekam ließ ich mir seine Papiere zeigen und sah das er VDSL mit Entertaint hat, daher ging der Speedport nicht, weil es ein normaler war und kein VDSL Modem.

Also Modem richtig, Leitung falsch.

Wir gingen in den Shop und fragten den Geschäftsführer was das soll.
Er meinte: Im Shop sei das richtige gebucht worden, aber man hätte anscheinend in der Zentrale das falsche freigeschaltet.
Man schrieb eine Wiederuferkärung, mit der Begründung das wir das ja nicht bestellt hätten und lies es mein Schwiegerpapa unterschreiben und faxte es an die Zentrale.

Jetzt bekam er ein Brief aus Bonn worin steht:
Man könne Verträge die im Shop abgeschlossen hat nicht wiederrufen!

Was soll das!
Er hat ja nicht das bestellt. Der Gesfchäftsführer hat es auch zugegeben.
Er müsse bei dem Vertrag bleiben.

Was ich nciht verstehe:
1. Er hat es nicht bestellt, der Geschäftsführer hat gesagt es sei ein Fehler der Zentrale = Wiederruf
2. Falscher Router, kein VDSL Modem = Keine Dienstleistung = Wiederrufrecht
3. Entertaintbox kam bis heute nicht = keine Dienstleistung = Wiederrufsrecht

Zuerst greift doch eins! Und wenn die nicht dann müssten doch die anderen Gründe langen.

Was sollen wir machen?

Danke für eure Hilfe.

MFG
 
Hmm... wobei sollen wir dir helfen? Das Problem verstehe ich schon. Nur helfen kann dabei nur die Telekom.
 
Na ist doch ganz einfach. Gehst mit dem Wisch nochmal in den T-Punkt und machst dem Cheffe da mal mehr als die Hölle heiß. Soll der das doch Regeln. ;-)
 
Guude,
und machst dem Cheffe da mal mehr als die Hölle heiß.
..tststs..immer diese brachialen Methoden.
Merke: mit Freundlichkeit kommt man meist weiter.!!

Wie wäre es denn, wenn ihr versuchen würdet mit dem VDSL glücklich zu werden und über den Shopbetreiber (war das ein T-Punkt-Shop??) evtl. eine Sonderkondition zu erreichen..?? ;)
(welche natürlich auch die Bereitstellung der notwendigen Geräte beinhaltet..)
 
... Jetzt bekam er ein Brief aus Bonn worin steht:
Man könne Verträge die im Shop abgeschlossen hat nicht wiederrufen! ...
dieser Teil ist sicher richtig. Nicht richtig ist, was bestellt wurde. Da von der Bestellung sicher ein Duplikat vorliegt, sollte es nicht so schwer sein zu beweisen, was in Wirklichkeit bestellt und gewünscht wurde. Wenn Du den 'Brief aus Bonn' Dir als Kopie geben lässt, dann weißt Du auch, an wen in Bonn Du Dich wenden musst.
Das ganze riecht nach einen fetten Missverständnis und einem sehr hilflosen Geschäftsführer der Zweigstelle. Dieser Mann kann Dir offensichtlich nicht weiterhelfen. Also bleibt Dir nur noch der Weg über die Zentrale. Falls Du den Brief nicht bekommst, schicke Deinen Brief an die Bonner Adresse und die Abteilung "Revision" zusammen mit eine Duplikat der Bestell Kopie mit der freundlichen Bitte um Korrektur.


Vorher würde ich allerdings in der Hotline anrufen und versuchen rauszukriegen, ob bei Dir DSL in der gewünschten Schnelligkeit überhaupt zur Verfügung steht. Es könnte ja sein, dass bei Dir überhaupt nur VDSL funktioniert.
 
So,

wir waren jetzt wieder im Shop.

Haben uns den Geschäftsführer gepackt.
Nachdem wir alles nochmal durchgegangen sind, war er der Meinung:
Aus Kulanz würde man es rückgängig machen.

Was mich ja ankotzt ist der Text: Vor Ort abgeschlosse Verträge können nicht stoniert werden!
Den es würde in den AGBs stehen!
So, nachdem mir niemand diese AGBs vorgelesen hat! Mir gezeigt hat! Ist laut Anwalt die Klausel voll für den A......

Bin mal gespannt wann der Rest funktionieren wird
 
Haben uns den Geschäftsführer gepackt.
Nachdem wir alles nochmal durchgegangen sind, war er der Meinung:
Aus Kulanz würde man es rückgängig machen.
Schwachkopf. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, das rückgängig zu machen. Man kann jeden Vertrag widerrufen, wenn der Vertragspartner den geschlossenen Vertrag nicht einhält. Und genau das ist hier der Fall, denn es wurde nicht das geliefert, was der Kunde bestellt hat und worüber ein Vertrag geschlossen wurde. Der Mann kann sich seine Kulanz also sonstwohin stecken und sollte stattdessen lieber mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch werfen.

Was mich ja ankotzt ist der Text: Vor Ort abgeschlosse Verträge können nicht stoniert werden!
Den es würde in den AGBs stehen!
Das ist zwar richtig, aber es gilt nur, wenn der Vertrag vom Anbieter ordnungsgemäß erfüllt wird.

So, nachdem mir niemand diese AGBs vorgelesen hat! Mir gezeigt hat! Ist laut Anwalt die Klausel voll für den A......
Diese Aussage ist Blödsinn, und das müsste der Anwalt eigentlich wissen. Dass du und dein Schwiegervater das Kleingedruckte nicht gelesen habt, ist eure Schuld, nicht die des Anbieters. Da kann der Anwalt noch so sehr mit dem Fuß aufstampfen. Wäre statt Entertain das bestellte Call&Surf geschaltet worden, wäre die Klausel auch wirksam und ihr hättet nicht widerrufen können.

Grüßle

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