qwertz.asdfgh
IPPF-Promi
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Aber das das über Umwege so schamlos unter der Fritzbox 7390 ausgenutzt werden kann, habe ich nicht gewusst, oder war mir nicht bewusst. Sorry about that.
Es ist übrigens in der realen Welt nichts besonderes das "Kinder" ihren Eltern z.B. das Funktionsprinzip und auch den Einsatzzweck von Kindersicherungen erst erläutern müssen:
c't Schlagseite 10/2007
Eine "Kindersicherung" ist... Richtig, eine Kindersicherung. Ähnlich wie diese Verschlüsse mit "Kindersicherung" bei Behältern z.B. mit aggressiven Reinigungsmitteln oder einigen Feuerzeugen.
Es mag für einige vielleicht doch ein wenig überraschend sein, aber die Kindersicherung von Verpackungen lässt sich ebenfalls "umgehen" um an den Inhalt zu kommen... Und es würde mir tatsächlich auch sehr seltsam vorkommen wenn "normale" 9.-Klässler (ja, auch Haupt-, Real-, oder Waldorfschüler) an einer solchen "Kindergesicherten Verpackung" scheitern würden...
Schauen wir uns mal die Juristische Definitionen von "Kind" in Deutschland an:
Quelle: WikipediaNach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, "wer noch nicht 14 Jahre alt ist" (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII). ...
Du solltest dich langsam doch daran gewöhnen das unser Bildungssystem in Deutschland scheinbar besser ist als sein Ruf und dein Sohn im Gymnasium mittlerweile schon einiges gelernt haben könnte... Bzw. dein Sohn mittlerweile kein "Kind" mehr ist sondern ein Jugendlicher.
Ob dann der Einsatz einer "Kindersicherung" noch ihren Sinn und/oder Zweck erfüllt erscheint mir in diesem Fall doch sehr fraglich.
edit
... um ein von AVM beworbenes Feature, was mit einem *snip* ausgehebelt und / oder umgangen werden kann.
Definiere bitte *snip*...
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