die geplante Einführung einer VOIP Nummerngasse

was passiert eigentlich mit einer Freenet-Rufnummer in einem beliebigen Ortsnetzbereich, wenn ich als Kunde die per ENUM registriere (denn Freenet macht das ja nicht) und dann mein Vertragsverhältnis mit Freenet beende

ENUM spielt bei den Telcos zur Zeit überhaupt keine Geige, Regtp soweit ich weiß auch nicht. Die Nummer gehöhrt erstmal der Telco, die Sie zur Nutzung auf einen AS an Freenet vergeben hat. Freenet kann mit der Rufnummer zu einem anderen Anbieter wechseln (Portierungsantrag). Mann kann aber nicht sagen das die Rufnummer Freenet gehöhrt ! weil dan könnt Freenet die überall mitnehmen! (Das wären die 0700, die gehöhren den beantragenden Personen)
 
Freenet IST der Telco der die Freenet-Rufnummern vergibt :wink:
 
Freenet IST der Telco der die Freenet-Rufnummern vergibt

Stimmt, die hatten das Festnetz von Mobilcom übernommen,oder ! Aber trotzdem gilt, auch dort dürfte ENUM zur Zeit absolut keine Geige spielen.

Wobei ich grade am überlegen bin ob die eine Lizenz für das ganze Bundesgebiet haben, dann hätten die ZurZeit die besten Karten!
 
"Ich miete mir als Firma xyz bei einer Telco einen AS und leite entsprechende Nebenstellen um. Da spricht nichts gegen. Wie, und wohin ich umleite ist nicht festgelegt. Ich als Privatmann kann ja meine MSN auch dorthin umleiten wohin ich möchte"

Richtig, in diesem Fall gibt es keinerlei Probleme oder irgend etwas zu beanstanden, es handelt sich um eine normale Weiterleitung. Dein Anschluß ist vom Deinem Netzbetreiber vor Ort angelegt worden und führt dir dort alle Gespräche auch dort zu. Was dann intern mit den Calls passiert geschieht ist dann Deine Sache bzw. die der Firma.


Nur nebenbei und dass hier nicht jemanden nicht getätigte Aussagen in den Mund gelegt werden: Sven-Erik Heun bin ich nicht.
Das ich direkt aus dem UAK-NTR zitiert habe war mir nicht bewußt, kann aber passieren wenn man Teilnehmer ist und die Protokolle durcharbeitet.


Gruß Svenh
 
na dann bis zum 31-8.04 bei Arcor ;-)

Nochmal einige Thesen:

1. T-COM riskiert mit ihrem Produkt T-Net vor Ort ebenfalls eine Verfügung der RegTP, wenn sie Nummern an Kunden ohne Wohnsitz / Betriebsstätte (...) in diesem ONKZ vergibt.

2. Das Genion - Homezone Produkt hat mit der Problematik der Verfügung nichts zu tun (Abrechnungsfiktion).

3. Die RegTP hat einen Rufnummernraum zu verwalten, der auf die tatsächliche Bevölkerungsverteilung hin ausgerichtet ist. Dass Landeier aus Eschwege oder Hanau gerne eine Großstadtnummer aus Dü-Dorf / FFM hochhalten möchten, kommt in dieser Planung zu Recht nicht vor und Switch-Investitionen wegen geänderter Rufnummernlängen sind teuer.

4. VoIP kann weiter auf geogr. Rufnummern stattfinden. Allerdings muß man sich als "Start-Up" wie Sipgate einen Partner suchen der in der Fläche vertreten ist (z.B. BT ;-) und die Zuteilungskosten von Rufnummernblöcken in einer Vielzahl von ONKZ kalkulieren (das QSC-Problem...)

5. Die Durchsetzung von VoIP im Markt ist keine Technikfrage

Gruss an ein wirklich interessantes Forum
 
F.S.K. schrieb:
na dann bis zum 31-8.04 bei Arcor ;-)

Nochmal einige Thesen:

1. T-COM riskiert mit ihrem Produkt T-Net vor Ort ebenfalls eine Verfügung der RegTP, wenn sie Nummern an Kunden ohne Wohnsitz / Betriebsstätte (...) in diesem ONKZ vergibt.

2. Das Genion - Homezone Produkt hat mit der Problematik der Verfügung nichts zu tun (Abrechnungsfiktion).

3. Die RegTP hat einen Rufnummernraum zu verwalten, der auf die tatsächliche Bevölkerungsverteilung hin ausgerichtet ist. Dass Landeier aus Eschwege oder Hanau gerne eine Großstadtnummer aus Dü-Dorf / FFM hochhalten möchten, kommt in dieser Planung zu Recht nicht vor und Switch-Investitionen wegen geänderter Rufnummernlängen sind teuer.

4. VoIP kann weiter auf geogr. Rufnummern stattfinden. Allerdings muß man sich als "Start-Up" wie Sipgate einen Partner suchen der in der Fläche vertreten ist (z.B. BT ;-) und die Zuteilungskosten von Rufnummernblöcken in einer Vielzahl von ONKZ kalkulieren (das QSC-Problem...)

5. Die Durchsetzung von VoIP im Markt ist keine Technikfrage

Gruss an ein wirklich interessantes Forum


Bis auf die Landeier kann ich nur voll zustimmen.
Man muss nicht unbedingt Probleme schaffen, die eigendtlich nicht existieren.

Sobald dann die RegTP noch eine vernüftige Verknüpfung zu ENUM gestaltet (z.B. eine Lösung für die Frage, was passiert wenn eine Ortsnetznummer portiert wird, die ENUM Domain aber wonanders liegt und nicht "mitportiert" wird) dürfte eigendlich alles so weit geregelt sein, dass einem guten VOIP Markt nichts mehr entgegensteht.
 
"Ich miete mir als Firma xyz bei einer Telco einen AS und leite entsprechende Nebenstellen um. Da spricht nichts gegen. Wie, und wohin ich umleite ist nicht festgelegt. Ich als Privatmann kann ja meine MSN auch dorthin umleiten wohin ich möchte"

Richtig, in diesem Fall gibt es keinerlei Probleme oder irgend etwas zu beanstanden, es handelt sich um eine normale Weiterleitung. Dein Anschluß ist vom Deinem Netzbetreiber vor Ort angelegt worden und führt dir dort alle Gespräche auch dort zu. Was dann intern mit den Calls passiert geschieht ist dann Deine Sache bzw. die der Firma.
"


Und ich gehe immoment davon aus, das daß genauso praktiziert wird, da alles andere bei aktueller Gesetzteslage garnicht möglich wäre. Was allerdings dann die verfügung der RegTP soll weiß ich nicht, vieleicht unwissen von Technik und eingenen Forschriften
 
muck1503 schrieb:
"Ich miete mir als Firma xyz bei einer Telco einen AS und leite entsprechende Nebenstellen um. Da spricht nichts gegen. Wie, und wohin ich umleite ist nicht festgelegt. Ich als Privatmann kann ja meine MSN auch dorthin umleiten wohin ich möchte"

Richtig, in diesem Fall gibt es keinerlei Probleme oder irgend etwas zu beanstanden, es handelt sich um eine normale Weiterleitung. Dein Anschluß ist vom Deinem Netzbetreiber vor Ort angelegt worden und führt dir dort alle Gespräche auch dort zu. Was dann intern mit den Calls passiert geschieht ist dann Deine Sache bzw. die der Firma.
"


Und ich gehe immoment davon aus, das daß genauso praktiziert wird, da alles andere bei aktueller Gesetzteslage garnicht möglich wäre. Was allerdings dann die verfügung der RegTP soll weiß ich nicht, vieleicht unwissen von Technik und eingenen Forschriften

mein reden! stimme 150 %ig zu!


so long&greetz

JohnnyT
 
Hallo,

Ihr unterschätzt immer noch die RegTP

(die europ. Regulierungsbehörden tauschen sich seit langem (seit 1999) untereinander und mit der FCC über VoIP aus; der seit Beginn des Jahres laufende VOIP-Hype hat m.E. vor allem etwas mit den Aktivitäten der EU-Kommision / der nationalen Regulierungsbehörden zu tun (oder gab es etwas technisch Revolutionäres? ;-)); die RTR in Österreich ist führend / wegweisend im ENUM-Bereich; s. auch RegTP-Beitrag beim letzten ENUM-Tag)

und überschätzt die Bedeutung von Technik.

Zur Verfügung:
Die RegTP hat das "Landei-Problem" (s. oben) (freundlicher: "Das mexikanische Tauchlehrer aus Düsseldorf Problem") zu lösen und eine ITU-Ressource (E.164-Rufnummernraum) zu verwalten. Und für die Verwendung dieser Ressource bzw. dieses Adressierungsmerkmals gelten Carrier / PSTN Regeln... "außerhalb" kann man mit dem Call anstellen was man will.
Oder den Kunden an die Verwendung von SIP E-Mailadressen versuchen zu gewöhnen....;-)

Gruss
 
Der Hype in Deutschland hat meiner Ansicht nach v.a. mit Sipgate, dem sehr guten Test-Angebot (keine Grundgebühr für FN-Nummer) und deren anscheinend sehr aktiven Marketing- und PR-Abteilung zu tun. Wenn in fast jeder PC-Zeitschrift das Thema in Verbindung mit dem Namen genannt wird, werden natürlich sehr viele potenzielle Kunden aufmerksam.
 
TOM schrieb:
welches sind den die regeln für die rufnummernvergabe und kann man die öffentlich einsehen?

Das TKG ist AFAIK für jeden einsehbar. Allerdings ist es nicht sehr übersichtlich. Habe es in der Version vom Juni 2004 gerade vorliegen. 56 Seiten PDF.

Robby
 
Robinson schrieb:
Allerdings sollte sehr schnell eine gute Lösung gefunden werden, die VoIP nicht behindert, den Markt ausgewogen und auch für kleine Firmen atraktiv macht und Deutschland nicht wieder ins Hintertreffen fallen läßt!

Das ist wohl ein aktuelles Problem. Die Technik schreitet immer schneller vorran, aber die Entscheidungsfindung dauert immer noch sehr lange. Hier will halt jeder mitreden und keiner aussen vor bleiben. Also müssen alle Betroffenen angehört werden, Vorschläge diskutiert, Folgen abgeschätzt und Randbedingungen beachtet werden. Schnellschüsse richten meist mehr Schaden als Nutzen an. Die neuen Techniken haben auch immer weitreichendere Folgen, da immer mehr davon betroffen sind. Sobald es nicht so läuft, wie es sich die Benutzer vorstellen, ist das Geschrei gross und man wirft der RegTP unfähigkeit vor. Dauert es zu lange, erklärt man die Beamten zu Schlafmützen, obwohl man nicht die geringste Ahnung hat, was hinter den Kulissen abläuft.
Ich rechne nicht mit einer sehr schnellen Entscheidung. Auch habe ich Bedenken, was eine extra Nummerngasse für VoIP betrifft. Ich befürchte fast, dass hier für den Anruf der 032xxx höhere Gebühren fällig werden, als bei normalen Ferngesprächen. Den Profit wird man sich nicht entgehen lassen.

Robby
 
Hey _Robby_,

die Zuteilungsregeln stehen nicht im TKG. Die aktuelle Fassung (s. letztes Amtsblatt) findet man auf der RegTP-Seite unter Nummernverwaltung -> Ortsnetznummern (ziemlich kurz).

Sipgate ist bei ca. 15.000 vermittelten PSTN-Minuten am Tag kein Hype. Das liegt angesichts des Gesamtmarktes nicht mal im Promillebereich. Aber das schmälert nicht die gute Leistung von Sipgate: die versuchte Verschmelzung der Adressierungsmöglichkeiten von Internet + PSTN.

Gruss
 
Nachtrag zum Sipgate Partner in der Fläche:

Den hat Sipgate bereits: Versatel Germany. Liebe RegTP, übernehmen Sie ;-)

Gruss
 
:oops: Stimmt, zur Vergabe hatte ich auch nichts im TKG gesehen. Da gibt es aber ein paar Regeln, mit denen könnte man Sipgate und Co. schon den Saft abdrehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man den Ort zurück verfolgen von dem ein Notruf abgesetzt wurde, sobald Telefonie öffentlich angeboten wird. Das könnte auf die Schnelle schwierig werden. Nur durch längere Recherche (Gateway-Daten von Sipgate holen und dann die IP beim Provider abfragen) kann den schuldigen ausfindig machen. Eignet sich für die Ermittlung von dummen Scherzbolden, aber nicht bei Herzinfarkt.

Naja, man wird gespannt sein. Ich denke, die VoIP-Technologie wird dem einen oder anderen paranoiden Politiker noch den Schweiss auf die Stirn treiben. Beckstein will ja jede verschlüsselte Kommunikation am liebsten verbieten.

_Robby_
 
"Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man den Ort zurück verfolgen von dem ein Notruf abgesetzt wurde, sobald Telefonie öffentlich angeboten wird. Das könnte auf die Schnelle schwierig werden."
Das gilt nur für Telcos. Für Firma xyz und Ihren privaten Nebenstellen nicht.
 
muck1503 schrieb:
Das gilt nur für Telcos. Für Firma xyz und Ihren privaten Nebenstellen nicht.

Sind das denn noch private Nebenstellen, wenn sich jeder Bundesbürger anmelden kann? Nach der Definition der RegTP ist Sipgate ein öffentlicher Anbieter. Sie fallen AFAIK unter der Regel:"Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt"

Es gibt noch "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten", wo als ausgegliederter Dienstleister das Telefonnetz der Muttergesellschaft betreiben. Für die gilt nur ein Teil des TKG, wie die Aufbewahrungsfristen für Verbindungsdaten.

Sipgate AFAIK ist kein e.V., wo nur Vereinsmitglieder einen Zugang bekommen und somit ein öffentlicher Anbieter.

Ich bin kein Rechtsexperte. Ist alles nur meine Interpretation der Vorschriften.

Robby
 
_Robby_ schrieb:
muck1503 schrieb:
Das gilt nur für Telcos. Für Firma xyz und Ihren privaten Nebenstellen nicht.

Sind das denn noch private Nebenstellen, wenn sich jeder Bundesbürger anmelden kann? Nach der Definition der RegTP ist Sipgate ein öffentlicher Anbieter. Sie fallen AFAIK unter der Regel:"Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt"

Es gibt noch "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten", wo als ausgegliederter Dienstleister das Telefonnetz der Muttergesellschaft betreiben. Für die gilt nur ein Teil des TKG, wie die Aufbewahrungsfristen für Verbindungsdaten.

Sipgate AFAIK ist kein e.V., wo nur Vereinsmitglieder einen Zugang bekommen und somit ein öffentlicher Anbieter.

Ich bin kein Rechtsexperte. Ist alles nur meine Interpretation der Vorschriften.
Nach meiner definition und Auslegung des TKV ist Sipgate zur Zeit "keiner der öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt" für mich ist das zur Zeit reiner "Datendienst" und fällt damit nicht unter der jetzigen TKV, das wird sich aber vermutlich bei der Überarbeitung ändern, aber bis dahin kann man da zur Zeit von Seiten, der RegTP her nichts gegen unternehmen
 
muck1503 schrieb:
Nach meiner definition und Auslegung des TKV ist Sipgate zur Zeit "keiner der öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt" für mich ist das zur Zeit reiner "Datendienst" und fällt damit nicht unter der jetzigen TKV, das wird sich aber vermutlich bei der Überarbeitung ändern, aber bis dahin kann man da zur Zeit von Seiten, der RegTP her nichts gegen unternehmen

Ein Diplomand in unserer Firma schreibt eine Arbeit über VoIP und die RegTP bestätigte ihm, daß das TKG auch für VoIP gilt. Firmen sind also nicht aus dem Schneider, wenn sie die Telefonie über ein Netzwerk anbieten. So sieht es die RegTP.
 
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