Debranding FB7490 von 1&1

Jain, der Verkäufer ist grundsätzlich nur 2 Jahre in der Pflicht, danach ist es immer der Hersteller... (wenn er denn mehr als 2 Jahre bietet)
 
@Hans Jürgen
Wenn Dir 1&1 einen Router leiht . Bist Du nicht einmal Besitzer , sondern nur vertragsgebundener Nutzer .
So hat es mir mein Anwaltsfreund dargelegt .
Auch Dir einen schönen Tag !

megarobot
 
Dann solltest du deinem Anwaltsfreund mal wikipedia zur Nachhilfe empfehlen:
Zitat: In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.

So oder so ähnlich wirst du es überall finden...
 
Miete und Leihe haben ein paar wichtige Unterschiede im Detail, was ist nun gemeint?

Und 1&1 macht weder das eine noch das andere.
 
Der wichtigste Unterschied zwischen "Mieten" und "Leihen" dürfte die Gegenleistung (meist Geld) sein:

Miete: (vorübergehender) Besitz gegen Entgelt für den Eigentümer, meist ohne festgelegten Rückgabetermin; Leihe: vorübergehender unentgeltlicher Besitz, meist mit vereinbartem Rückgabetermin

Die *juristisch korrekten* Definitionen kenne ich nicht, aber die dürften in etwa so lauten.
 
Hallo Hans Jürgen ,
Du hast natürlich damit recht , daß ein Miet-bzw. Leihgerät von 1&1 nach der zur Verfügungstellung an den Vertragspartner auch im Besitz des Anschlußnutzers ist . Diese Besitzrechte sind aber nachdrücklich eingeschränkt . Bei 1&1 ist man nicht befugt , irgendwelche Modifikationen am Gerät vorzunehmen . Im schlimmsten Fall müßte man mit Schadensersatzansprüchen durch den Provider rechnen . Der sogenannte monatliche Mietbetrag , der an 1&1 zu zahlen ist , entspricht eher einer Leihgebühr . Die zur Verfügungstellung des Gerätes kann einseitig vom Provider rückgängig gemacht werden , wenn z.B. Anschlußspezifikakationen derart verändert werden , daß infolgedessen das alte Gerät mit dem geänderten Anschluß nicht mehr kompatibel ist . Du kriegst dann aber sofort ( im Vorhinein ) ein Ersatzgerät , daß auch Deinen Ansprüchen genügt .
Ich gebe ja gerne zu , daß ich diese komplizierte Materie nur verkürzt darstellen kann und auch irrtumsanfällig bin .

Bei Garantieansprüchen bzw-wünschen kontaktiere am besten AVM , ob Du nun Eigentümer einer ROTEN Box , oder Übertragungseigentümer einer SCHWARZEN bist -- gebrandet oder debrandet . --- Ich habe Gott-sei-Dank sehr erfreuliche Erfahrungen mit dem Service von AVM machen dürfen .

megarobot
 
Sorry, nein. Bei 1&1 gibt es auch für Neukunden kein Miet- oder Leihgerät. Die Preisliste ist etwas verworren, aber wenn du die ***** richtig liest, dann steht das dort deutlich drin, habe gerade nachgelesen.

Und ja, ich habe bisher 1x direkt bei AVM etwas reklamiert (Aderbruch im TAE-Anschlusskabel), wurde anstandslos von denen geschickt... Mehr Kontakt war bei meiner diversen Hardware noch nicht nötig...
Mein Hinweis zielte in die Richtung 5 Jahre Garantie, damit hat 1&1 nach dem 2. Jahr nichts mehr zu tun.
 
Dennoch - wenn es sich um ein MIET- bzw. LEIH-Gerät von 1&1 handelt, ist 1&1 der Eigentümer und, gemäß Leih- bzw. Mietvertrag, auch der erste Ansprechpartner bei Reklamationen, und zwar während der gesamten Miet- bzw. Leihdauer.
Wenn man das Gerät allerdings von 1&1 KAUFT (keine Ahnung ob 1&1 das noch anbietet; meine 7170 hab ich bei 1&1 gekauft, da AVM die Dinger nur mit Verzögerung in den Handel bekommen hat; bei der 7390 haben sie das nicht mehr gemacht), ist in den ersten zwei Jahren 1&1 als Verkäufer in der Garantiepflicht, danach AVM.
 
wenn es sich um ein MIET- bzw. LEIH-Gerät von 1&1 handelt
:wiejetzt: es steht doch von mir direkt darüber:

Bei 1&1 gibt es auch für Neukunden kein Miet- oder Leihgerät.
Lies doch bitte die Preisliste...
 
Dann ist das inzwischen der Fall; früher gab es das mal.
 
Ich bin über 10 Jahre bei 1&1, in der Zeit hatte ich nie ein Mietangebot für ne FB... Für meine FBs gab es immer eine Kaufrechnung...
 
Soweit waren wir schon in #28. Es sich hierbei um eine Hardware Tarif-Option, die ausgeübt werden muss.
 
Das ist wohl ähnlich wie die frühere ISDN-Option zu verstehen, eine rein preisliche Option, ohne technischen oder Hardware-Hintergrund...
 
@Outlaw: Gibt es denn bei einem gemieteten Gerät auch Garantie von AVM? :confused: Ohne Rechnung wird das schwierig.

Sicherlich wird es einen Lieferschein geben und auf der Rechnung sollte irgendwo auch die "Miete" stehen .... ;):D
 
@ outlaw: Liest du hier auch mal was? 1&1 hat keine Mietgeräte, alle Geräte werden verkauft und sind Eigentum des Kunden...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja ich lese und es ging um AVM, egal, wer was wo und wie vermietet hat.

1&1 verlangt bei den aktuellen Tarifen 3 Euro für die Kinderbox und 5 Euro im Monat für die 7390.

Für mich ist das Miete, auch wenn es "WLan Option" genannt wird.

Das Blöde ist, dass man ohne diese Option nicht bestellen kann. Für alle die, die schon ne Fritte haben irgendwie sinnbefreit
 

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