Dauer Rufnummerspeicherung

docfred

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Wie lange werden bei dus.net eigentlich die EVNs vorgehalten?

Habe dein Eindruck, dass dus.net hier ganz massiv gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt. Einerseits werden die Rufnummern auch bei aktivierter Unkenntlichmachung vollständig gespeichert (deaktiviert man die Option, sind wieder sämtliche Rufnummern vollständig sichtbar!), andererseits kann ich immernoch sämtliche Verbindungen bis hin zur Accounterstellung einsehen. Alles abrufbar.
 
Wie sind denn die Bestimmungen? Weiss das einer? Ich habe noch nie mehr als einen monat zurück geschaut. Als bei mir ist nach dem 16.6.2006 schluss. Das Startdatum spring ums verrecken nicht weiter nach hinten. Auch wenn ich da 1.1.2005 eintrage.
 
voipoholic schrieb:
Wie sind denn die Bestimmungen? Weiss das einer? Ich habe noch nie mehr als einen monat zurück geschaut. Als bei mir ist nach dem 16.6.2006 schluss. Das Startdatum spring ums verrecken nicht weiter nach hinten. Auch wenn ich da 1.1.2005 eintrage.
Klick mal auf "Archiv" und trage dort den 1.1.2006 als Startdatum ein.
 
docfred schrieb:
Klick mal auf "Archiv" und trage dort den 1.1.2006 als Startdatum ein.
Dann springt bei mir die Auswahlanzeige Startdatum sofort auf 16.6.2006 und es werden auch nur die Verbindungen ab 16.06.2006 angezeigt.
Ich finde es ja eher doof, daß ältere Verbindungen nicht mehr (für mich) einsehbar sind. Und ich denke, mit ausdrücklicher Zustimmung (Aktivierung eines entsprechenden Schalters) wäre das auch rechtlich unproblematisch.
Und schade, daß auch die Anruflisten nur sehr kurz online bleiben. Mein Telefon vergißt z.B. die Telefonnumern der Anrufer in Abwesenheit, wenn es mal kurz vom Strom getrennt wurde (was bei mir täglich passiert). So sind die Info's über verpasste Anrufe leider häufig futsch, wenn man ein paar Tage weg ist und das IP-Tel. nicht mitnehmen kann...
 
Genau das passiert bei mir auch. Oben drüber steht das beim Klick auf Archiv die Daten der letzte 80 Tage angezeit werden. Das ist bei mir auch korrekt wenn ich den 17.6.2006 + 80 Tage rechnet, ist das der 5.9.2006.

Längere Zeiträume wären manchmal wirklich nicht schlecht.
 
Ich habe noch letzte Woche ein PDF vom 1. Januar ab erstellen können. Ein Bekannter hat mich gestern Abend dann darauf aufmerksam gemacht, dass die Nummern vollständig gespeichert werden, auch wenn man eigentlich einstellt hat, dass die letzten Nummern anonymisiert sein sollen.
 
Das war bestimmt eine Störung.

Was die Rufnummern angeht ist ja klar dass die sie vollständig speichern. Wenn du alle Rufnummern auf deinem EVN nicht haben möchtest weil du ihn beim Finanzamt eventuell vorlegen musst, oder sonst wem zeigen willst/musst, heisst das ja nicht das die Daten dafür verändert werden müssen. Ich gehe doch mal stark davon aus Antruf-Ruflisten basieren doch auf dem gleichen Daten.
 
voipoholic schrieb:
Wenn du alle Rufnummern auf deinem EVN nicht haben möchtest weil du ihn beim Finanzamt eventuell vorlegen musst, oder sonst wem zeigen willst/musst, heisst das ja nicht das die Daten dafür verändert werden müssen.
Falsch. Das TKG schreibt vor, dass auf Verlangen des Kunden die Daten um die letzten drei Nummern gekuerzt zu speichern sind.
TKG Para 97 schrieb:
(3) Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Verkehrsdaten dürfen - vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 - höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.
4) Nach Wahl des Teilnehmers hat der rechnungsstellende Diensteanbieter die Zielnummer
1. vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern zu speichern oder
2. mit Versendung der Rechnung an den Teilnehmer vollständig zu löschen.
Selbst die Speicherung der Rufnummer bei eingehenden (angenommenen oder verpassten) Anrufen scheint mir nicht ganz unproblematisch. Jedenfalls duerfen definitiv keine Daten laenger als 6 Monate gespeichert werden.
 
Da TKG Para 97 durch die Fernmeldeüberwachungsverordnung de fakto ad absurdum geführt wird (und wirklich nur noch für die Vorlagepflicht bei Steuer o.ä. relevant ist), sprich die Daten trotzdem für bedürftige, datenhungrige Behörden vorgehalten werden müssen, also die Verbindungsdaten faktisch eben nicht unverzüglich gelöscht werden können, auch wenn man nach §97 (4) verkürzte oder gar keine Speicherung verlangt.
Daß vermutlich diese Datenhaltung getrennt erfolgen muß, ist ein anderes Thema. Aber eventuell gibt es da ja Umsetzungsspielräume bei den Anbietern oder aber mal eine technische Panne dabei.
 
Noch gibts da gar nix und NOCH hat dus.net die Daten SO zu speichern, wie ICH es ihnen sage!
 
Deine Aussage stimmt aber nur, wenn man die in was weiß ich wieviel Fällen (10000e?) "angeordneten Maßnahmen" ignoriert...
 
ahasver schrieb:
Deine Aussage stimmt aber nur, wenn man die in was weiß ich wieviel Fällen (10000e?) "angeordneten Maßnahmen" ignoriert...
Es sind nicht mal "1000e". Und ganz bestimmt sind dort nicht "sämtliche" dus.net Kunden betroffen ;)
 
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