Ich sehe bisher keine Einschränkung oder Bevormundung weil ich für meinen Teil das Internet derzeit frei nutzen kann und keinerlei Einschränkungen durch meinen Provider sehe.
DAS erscheint mir dann allerdings auch recht kurzsichtig ... und erinnert mich irgendwie an das alte Niemöller-Zitat (das findet jeder selbst).
Der Protest derjenigen, die sich für ein freies Internet einsetzen, gründet auch nicht zwangsläufig darauf, daß die alle nun plötzlich nicht mehr auf illegale Streaming-Angebote zugreifen können ... da unterscheidest Du Dich auch nur marginal von
@HabNeFritzbox, wenn's um das "in den Mund legen" geht:
Am lautesten schreien gerade Diejenigen die in der Vergangenheit kostenlos und ohne Reue kostenpflichtige Angebote beansprucht haben. Schreien sie zu Recht? Nein. Deren Argument. Netzneutralität!
Oder was heißt das anderes, als daß diejenigen, die für Netzneutralität eintreten, gerade auch diejenigen sind, die "in der Vergangenheit kostenlos und ohne Reue kostenpflichtige Angebote beansprucht haben"? Wenn M. Beckedahl auf netzpolitik.org für die Netzneutralität streitet (Link findet sich auch hier im Thread irgendwo weiter vorne), schreit er dann laut, lauter oder doch sogar am lautesten?
Einwände, daß damit auch eine Infrastruktur etabliert wird, mit der erneut "spanische Wände" im Internet hochgezogen werden (da fallen denjenigen, die sich mit dem Thema Netzsperren schon länger befassen, dann unweigerlich wieder die "Stoppschilder" einer Fr. von der Leyen ein, mit denen Kindesmißbrauch auch nur "ausgeblendet" werden sollte, weil man sich dann besser fühlt und sich selbst auf die Schulter klopfen kann, daß man ja "etwas unternommen" hätte), sollte man vielleicht auch mal argumentativ entkräften, wenn man dazu in der Lage ist und nicht immer direkt diejenigen, die diese Argumente vorbringen, persönlich angreifen. Und es ist auch ein persönlicher Angriff, wenn ich jemandem erst einmal per se unlautere Motive unterstelle - auch das erspart es mir natürlich, mich mit vorgebrachten Argumenten tatsächlich einmal auseinandersetzen zu müssen.
Falls Du das dennoch mal ernsthaft diskutieren möchtest, steht es Dir ja frei, die hier:
https://netzpolitik.org/2021/clearingstelle-urheberrecht-im-internet-die-rueckkehr-der-netzsperren/ im Abschnitt "Wer Netzsperren einführt, öffnet die Büchse der Pandora" vorgebrachten Argumente aufzunehmen und gekonnt zu widerlegen. Dann kann man auch wieder "in der Sache" diskutieren und muß nicht länger zu Unterstellungen oder Vermutungen greifen, welche Motive jemand mit seinen Argumenten wohl verfolgen mag.
Die Motivation für solches "Mimimi", wie Du es nennst, kann nämlich durchaus auch die Besorgnis darüber sein, wie sich das Internet und die Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung (im Rahmen des gesetzlich Erlaubten selbstverständlich, damit man mir jetzt nicht auch gleich wieder unlautere Absichten unterstellen kann) im Laufe der Zeit verändert haben und sich immer mehr ändern. Als es um die "Upload-Filter" ging, waren tatsächlich noch Leute auf die Straße zu kriegen (das war auch vor Corona) und trotzdem hat es das Europa-Parlament nicht interessiert - da wurden Lügen und leere Versprechungen in die Welt gesetzt, an die sich heute niemand mehr erinnern mag bzw. wo man seine Hände in Unschuld wäscht, weil für das nun wohl doch notwendige Implementieren von Upload-Filtern immer irgendwie "die anderen" die Schuld tragen.
Das wäre auch nur "ein Beispiel" ... es gibt - hinsichtlich der fortschreitenden Einschränkung von Grundrechten im Internet (und da meine ich jetzt nichts, was irgendwelche Flachdenker hinsichtlich der Corona-Maßnahmen in Umlauf bringen) - jede Menge weitere Beispiele und gerade in der letzten Woche wurde wieder einmal ein Gesetz "durchgepeitscht" (und vom Bundespräsidenten unterzeichnet) nach ein paar wenigen Änderungen im Vermittlungsausschuß, wo Datenschützer und Juristen immer noch Bauchschmerzen hatten und das (als "Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020") überhaupt erst notwendig wurde, weil das BVerfG zuvor geänderte Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft aus dem Juni 2013 für (mind. teilweise) verfassungswidrig erklärt hatte. Richtig "unlustig" wird das aber erst dann, wenn man auch noch in Betracht zieht, daß schon die Änderung in 2013 erfolgen mußte, weil das BVerfG im Januar 2012 bereits einmal dazu urteilte ... was aber niemanden davon abhielt, auch damals schon (wie heute) sogar den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und seine Stellungnahmen zu ignorieren.
Angesichts solcher - sich ständig wiederholender - Muster finde ich Dein "Gottvertrauen", daß das schon jemand korrekt "überwachen" würde und daß diese Infrastruktur auch nur dafür genutzt wird (auch in der Zukunft?), wofür sie heute eingerichtet wird, schon sehr erstaunlich. Was sollte denn - wenn die Infrastruktur erst mal steht - davon abhalten, "nicht genehme" Meinungsäußerungen ebenso hinter einer "spanischen Wand" zu verstecken, wie diese illegalen Streaming-Angebote? Heute ist es Streaming, morgen sind's "die Russen", übermorgen die Chinesen und überübermorgen ist es "der politische Gegner" (hier sei wieder an Niemöller erinnert) - irgendwo dazwischen sind es dann noch die "jugendgefährdenden Inhalte", die sich nicht an deutsche Gesetze halten, weil sie irgendwo in der Karibik "wohnen".
Aber wehe, wenn andere Staaten ihr Internet "filtern", das ist dann "ganz böse" - auch hier bitte wieder nicht damit verwechseln, daß ich das gutheißen würde. Aber Russland ist ebenso souverän wie Deutschland (vielleicht sogar souveräner) und andere Staaten haben auch andere Gesetze, die ggf. andere Inhalte im Internet "verbieten". Und sie haben auch Gerichte, die nach diesen Gesetzen urteilen ... was dann auch Konsequenzen hat:
https://netzpolitik.org/2019/zensurheberrecht-internet-archive-steht-in-russland-vor-der-sperre/ und hier geht's tatsächlich auch ums Urheberrecht, vielleicht ja auch nur als Vorwand, aber das Ergebnis ist dasselbe - und es gibt ja auch Gründe, warum sich in D als "Kunstwort" für solche Sperren "Zensurheberrecht" eingebürgert hat.
Wie kann man eigentlich dann die Chuzpe haben, für andere bzw. in anderen Staaten die "Freiheit des Internets" einzufordern, wenn man gleichzeitig bei sich im Lande alle Voraussetzungen schafft, um ebendiese Freiheit zu beschneiden? Und auch hier kann man sicherlich mal wieder daran erinnern, daß viele andere (auch autoritäre) Staaten ihre "Regulierungen" des Internet auch damit begründen, was in Deutschland per Gesetzgebung definiert wurde:
https://www.heise.de/ct/artikel/Immer-mehr-Laender-zensieren-das-Internet-systematisch-4635826.html
Das Thema ist also deutlich vielschichtiger und nur für sehr simple Gemüter so einfach, daß diejenigen, die dagegen aufstehen, wohl jetzt nicht mehr kostenlos an ihre Serien kommen und alle Argumente GEGEN solche Netzsperren nur "vorgeschoben" werden. Oder auch für diejenigen, die tatsächlich keine Ahnung haben (wobei die für mich zu den erwähnten simplen Gemütern gehören) und alle Stories von kinderschändenden Raubmordkopierern auch glauben, weil - erst recht "hier bei uns in D" - ja stets "gesetzeskonform" gehandelt wird. Was aber auch nicht zwingend "rechtsstaatlich" heißt, das ist schon ein feiner Unterschied, wie die wiederkehrende Notwendigkeit des Kassierens von Gesetzen (ob teilweise oder im Ganzen, ist dafür auch nicht entscheidend) zeigt, auch wenn das jeweils deutlich länger braucht, als das Verabschieden eines neuen Versuchs, der die vom BVerfG gezogenen Linien dann genauso wieder überschreitet.
Da muß man noch nicht mal über die "Sinnhaftigkeit" einer "Sperre" diskutieren, die ich durch einfache Benutzung eines anderen DNS-Servers umgehen kann. Außer der nächste Schritt wäre dann wieder das Sperren der IP-Adressen "hinter" diesen DNS-Namen ... auch ein feuchter Traum so mancher "Rechtspolitiker" oder "Rechteinhaber". Nur hat sich auch da in der Vergangenheit schon gezeigt, daß solche Sperren (die als Adress- und/oder Port-Sperre doch gleich noch einmal eine völlig neue Qualität haben) nur sehr kurzfristig überhaupt einen Effekt haben ... ich weiß nicht, wer sich noch an "The Pirate Bay" erinnern kann, da waren die Plattformbetreiber auch immer schneller als diejenigen, die da irgendwelche Sperren einrichten wollten bzw. das auch taten. Wer die Erinnerung auffrischen will:
https://archive.ph/20130124213034/http://www.gulli.com/news/the-pirate-bay-die-piraten-2006-06-03/ - da waren solche "Sperren" letztlich genauso wirkungslos und es wurde für die Betreiber erst dann ernst, als tatsächlich mit juristischen Mitteln gegen das Angebot vorgegangen wurde, anstatt es nur hinter irgendeinem Vorhang zu verstecken.
Und am Ende sind es gar nicht die DNS-Sperren, gegen die sich Protest erhebt ... DAS kann nun tatsächlich auch noch der allerdümmste Streaming-Nutzer umgehen. Aber wenn dieses Instrument dann erst einmal seine Unwirksamkeit unter Beweis gestellt hat, KANN der nächste logische Schritt bei dieser "Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen" (und die DNS-Sperren hält ja auch der EuGH für ein denkbares Mittel, wenn sie verhältnismäßig(!) sind) ja eigentlich nur sein, daß man auch dieses Umgehen der DNS-Blockade verhindern will ... das sind dann genau die Adress- und Port-Filter. Und mit DIESER Infrastruktur ist dann tatsächlich die Grundlage für die "Zensur" des Internets geschaffen ... da erklärt dann Spanien (mit einer sehr merkwürdigen Justiz, die auch Vorstellungen von einem "Rechtsstaat" hat, die mit denen in Deutschland so gar nicht in Übereinstimmung zu bringen sind) irgendwelche ihnen nicht genehmen Seiten der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung für "terroristisch" (da ist praktisch alles in diesem Kontext ohnehin Terror, wenn man sich die Prozesse und Urteile ansieht) und andere Staaten sehen das anders - daher kommen die Online-Dienste der Aufforderung zum Löschen nicht nach. Und was macht Spanien dann, wenn die Infrastruktur zum Sperren existiert? Dreimal darf man raten ...
Ich sehe hier auch eher ein "Wehret den Anfängen ..." - so "harmlos", wie es mancher hier sieht, ist ein solcher "Dammbruch" eben doch nicht und so, wie sich da, wo ein Trog ist, auch unweigerlich die Schweine sammeln, kommen immer mehr Begehrlichkeiten, wovor man die Bürger doch "schützen müsse", hinzu.
Wenn uns die Vergangenheit eines lehrt, dann genau dieses (
https://www.heise.de/newsticker/mel...tswohl-50-Jahre-Notstandsgesetze-4059232.html) ... oder kann mir irgendjemand ein Beispiel nennen, wo eine (verabschiedete und umgesetzte) Einschränkung der Grundrechte (gerne beschränkt auf die Zeit seit 1949 und das deutsche GG) jemals wieder zurückgenommen wurde?
PS: Da meine ich jetzt ausdrücklich nicht die Einschränkung des Rechts auf Leben durch den Versuch mit §14 Abs. 3 LuftSiG eines Herrn Otto Schily, der - obschon selbst Jurist - hier deutlich zeigte, daß Humanismus kein Automatismus ist und auch eine durchaus genossene Bildung kein Garant für eine humanistische Gesinnung sein muß, ja, daß man sich sogar mit/trotz dieser (Aus-)Bildung als charakterlos und menschenverachtend erweisen kann ... denn dieser Paragraph wurde dann - in Gänze - vom BVerfG für nichtig erklärt und besser als:
Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.
kann man es wohl kaum zusammenfassen. Eine saftigere Ohrfeige vom BVerfG hat meines Wissens noch kein deutscher Jurist und kein deutscher Politiker (ob Justiz- oder Innenminister) je kassiert.