Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Auch in diesem Bereich ist Handlungsbedarf. Welches Gesetz erhebt bitte schön eine Kanzlei zur Exekutive ?
 
Theoretisch (!!!) dürften Abmahnanwälte nun nicht mehr, auch nicht über Umwege, an die IP Adressen der Nutzer herankommen.
Theoretisch schon, praktisch nicht. Die Identifizierung eines Benutzers über die IP-Adresse hat das BVerfG ausdrücklich zugelassen. Allerdings hat es gleichzeitig die Speicherung der Daten verboten. Und das rückwirkend. Das heißt:

Der Abmahnanwalt kann immer noch die Herausgabe der Identität zu einer IP-Adresse bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Diese kann weiterhin eine richterliche Verfügung zur Herausgabe der Daten durch den ISP beantragen. Die Gerichte können weiterhin die Herausgabe verfügen. Doch nun endet die Kette. Nach BVerfG-Urteil darf der ISP die Daten gar nicht mehr haben und kann sie somit auch nicht herausgeben.

**Wer bereits in die Abmahnfalle geraten ist, kann sich nun auch nachträglich wehren. Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung seit ihrem Bestehen als verfassungswidrig abgeurteilt. Alle in der Vergangenheit erfassen Daten sind illegal zustande gekommen und somit ist die Verwendung dieser Daten eigentlich nicht erlaubt, da verfassungswidrig. Jedes Urteil, welches aus den nicht zu verwendeten Daten stammt, wäre damit ebenso verfassungswidrig. Das dürfte auch das Zivilrecht berühren. Wer also eine Abmahnung ignoriert hat, dürfte weder mit einer einstweiligen Verfügung noch mit einem Versäumnisurteil bei Nichtbeachtung eines Mahnverfahrens zu rechnen haben.

Die Justizministerin hat sich zu dieser Problematik noch nicht geäußert. Daher bleibt eigentlich nur Abwarten.

**Dieser Absatz bildet meiner persönliche Meinung ab und ist NICHT als Rechtsberatung aufzufassen
 
Bringt uns zum Kernproblem:

Was berechtigt eine einzelne Kanzlei überhaupt zu so einem Vorgehen? Wenn das in allen Bereichen deutscher Rechtssprechung möglich wird, dann mache ich mich künftig mit einem Geschwindigkeitsmessgerät selbständig!

Die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen muss entweder auch unter Staatshoheit gestellt werden oder an rechtliche Vorgaben geknüpft sein (ähnlich Inkassounternehmen) ohne deren nachgewiesene Einhaltung keine Anwaltskanzlei aktiv werden darf.

Wo ist ein Gesetz, dass die Praktiken der "Download-Mafia" unterbindet?

Es gibt Unteruchungen, an welchen Punkten einer Website die Aufmerksamkeit des Nutzers hängen bleibt. Die "Download-Mafia" platziert die Hinweise auf Kostenpflichtige Abos automatisch dort, wo das nicht der Fall ist.

Damit ist - nach meiner Rechtsauffassung - das Recht verwirkt, ein Entgelt für die zweifelhafte Leistung zu erwirken. Wo bleibt in dieser Angelegenheit der Riegel?

Ironie:ON
Oh, nein, da ist ja nicht das Justizministerium für zuständig...das ist ja eher eine Verbraucherschutzangelegenheit..
Ironie:OFF

Ich schmeiß die Gebetsmühle wieder an:

Internetbelange gehören in ein eigenes Ministerium, wie auch Straßenverkehr, Umwelt usw.
 
**Wer bereits in die Abmahnfalle geraten ist, kann sich nun auch nachträglich wehren. Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung seit ihrem Bestehen als verfassungswidrig abgeurteilt. Alle in der Vergangenheit erfassen Daten sind illegal zustande gekommen und somit ist die Verwendung dieser Daten eigentlich nicht erlaubt, da verfassungswidrig.....
Das war auch mein Gedanke, und ich denke das werde ich mal anwaltlich prüfen lassen.
 
Wie ich bereits geschrieben habe, wehren sich anscheinend genug Abgemahnte gar nicht oder Ihnen ist es peinlich wegen eines vermutlich irrtürmlich abgemahnten Pornos Einspruch zu erheben. Die zahlen dann diese Beträge, auch wenn Sie unschuldig sind.

Das passt genau in das Beuteschema dieser Massen Abmahnanwälte. Die jenigen die sich anwaltrechtlich beraten lassen und sich wehren, zahlen oftmals gar nicht, da das für die Abmahnanwälte Kosten verursacht und diese wissen, dass die Beweise mehr als dürftig sind.

Bisher ist kein Fall von Massenabmahnungen bekannt, der gerichtlich ausgetragen wurde. Es fehlt immer die Providerauskunft für die korrekte Namensermittlung und die von den Abmahnanwälten angewandten Programme, die angeblich lt. gerichtlichen eidestattlichen Sachverständigen geprüft wurden, taugen nach Fachmeinung nicht die Bohne und sind unzuverlässlich. Siehe hierzu einen Spot von ct'tv.
 
Die jenigen die sich anwaltrechtlich beraten lassen und sich wehren, zahlen oftmals gar nicht..
Richtig. Ich hatte seit Mitte 2006 insgesamt fünf Abmahnungen erhalten (für echte Miniverstöße), die ausnahmslos unkommentiert in die Tonne wanderten. Ich habe mich immer gefragt, auf welchen Teil des Torrent-Hash die mich denn genau verklagen werden. Leider habe ich das nie herausfinden dürfen, da seitens der Abmahner natürlich nichts mehr geschah. Einmal gab es eine Zahlungsaufforderung die natürlich den Weg der Bettelbriefe genommen hat. Jede automatenübersetze Gewinnmitteilung aus irgendwelchen Kongo-Email-Lotterien hat mehr Substanz als solche Abmahnschreiben.
 
Guude,


ohohoh....da kommen wir aber jetzt auf das dünnste Eis....:)

..mit dem Thema "Abmahnwahn" und wie man dann damit umgehen sollte, beschäftigen sich andere Foren....;)
 
Denke auch, daß wir sowas hier nicht diskutieren sollten. Dafür gibts die "netzwelt" ;-)
 
Ich möchte nur mal erwähnen, dass es schlicht falsch ist zu glauben rückwirkend wäre alles illegal. Denn in Deutschland gilt auch ein Beweis der unter illegalen Vorraussetzungen erbracht wurde als ein Beweis und ist Gerichtlich verwertbar. Dieses kann man im Video von Udo Vetter Hausdurchsuchungen ebenfalls hören. Beweise welche während einer illegalen Hausdurchsuchung gefunden wurden, sind trotz der illegalität der Durchsuchung verwertbar. Gleiches dürfte für die Daten gelten, welche in den letzten 2 Jahren erhoben wurden.

/edit
Des Weiteren möchte ich nochmal eben auf die Aussage eingehen, dass dann eben das Grundgesetz angepasst wird. Dieses wird so nicht passieren und wenn, wird es extrem schwierig. Um eine Änderung des Grundgesetzes herbeizuführen, muss dafür (nach §79 des GG) eine 2/3 Mehrheit im Bundestag wie auch im Bundesrat gefunden werden.

Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des
Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen,
die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau
einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der
Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen
des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen,
eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung
beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des
Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die bislang schon rechtmäßig erfolgten Auskünfte eines Internetservice-Providers über die Identität eines hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers bleiben erhalten!

Vorratsdatenspeicherung & Filesharing
 
Einen Thread reaktivieren, der 2667 tot war... :dance:
 
Aber immer, weil's inhaltlich eine Kausalkette bildet. ;)
 
die Speicherpflicht für Internet-Provider.
nicht dass sich viele zu früh freuen
lediglich die Strafe gegenüber den Anbietern wurde vorübergehend ausgesetzt

im Gegenzug heißt das aber auch, dass die Anbieter, die das System schon laufen haben, keine Strafe erhalten, wenn sie doch speichern.
 
Das ist inzwischen ein Jahr her. Ich glaube, dass das wieder gekippt worden ist, und sie mehr Befugnisse haben? Bin mir aber nicht sicher..
 
Du gibst dir echt Mühe, wie ein echter Mensch zu wirken.
 

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