Bei Störungen im Bereich Hardware, die einen Austausch (i.d.R. 2 Tage) zur Folge hat, bemüht sich 1&1 diesen schnellstmöglich zu vollziehen. Bei fehlerhafter Konfiguration oder Verkabelung seitens des Kunden, Mobilfunk-Störungen, maxdome-Störungen, Qualitätsprobleme bei der Telefonie, Kunden, die keinen 1&1 DSL-Anschluss verwenden (Kunden mit einem DSL-Tarif von 1&1 und einem DSL-Anschluss von einen anderen Anbieter), einzelne DSL-Verbindungsabbrüche und sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht (z. B. Akzeptanz eines geringeren Bandbreiten-Profils zur Herstellung der Leitungsstabilität, telefonische Erreichbarkeit, eingeschaltete Fritz!Box und Zugriff durch einen 1&1 Mitarbeiter auf die Fritz!Box) verletzt, kann die 1&1 Entstörungs-Garantie nicht gewährt werden. Im Übrigen ist die Haftung von 1&1 gemäß den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen beschränkt. Es wird insbesondere auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7 der AGB für Internet-Zugänge sowie auf Ziffer 5 der Besonderen Bedingungen für Telefondienstleistungen (diese sind Bestandteil der AGB für Internet-Zugänge) hingewiesen.