florianr
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@opilein
Also die Beweispflicht für die AGB liegt eindeutig bei babble. Die müssen nachweisen, daß AGB vorlagen und welchen Inhalt sie hatten.
Wenn es sich bei markbeu um einen Verbraucher handelt, ist nach (zwingendem EU Recht) der Gerichtsstand in Deutschland. Das sollte man aber vorab mit einem Anwalt abklären.
s.h. eugvvo z.B. http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eugvvo.htm
oder http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/15.html Artikel 15 - 17.
Ob eine solche Regelung überhaup wirksam ist, halte ich (s.o.) insgesamt für fraglich, 100 Tage sind meines Erachtens nach viel zu kurz vgl Entscheidung des BGH zu Telefonkarten: http://www.geizkragen.de/magazin/ko...fonkarten-darf-nicht-verfallen/C95-L7745.html
Daher nocheinmal mein Tip, Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale einholen (falls babble nicht einvernehmlich eine Verlängerung der Gültigkeit oder Gutschrift anbietet). Das ist nur eine erste Einschätzung, mehr kann ein Anwalt sagen, wenn er möglichst viele Details kennt (vorallem AGB, aber auch Screenshots der Anmeldung und vom Aufladevorgang.).
Edit:
Wenn sich hier einige zusammentuen, ist das auch nicht teuer die Rechtsberatung bei der Vz.
@opilein Sammelklagen gibt es im übrigen bei uns nicht, ob das in GB möglich ist weiß ich nicht, das dürfte aber auf keinen Fall lohnend sein.
Strafanzeige, da gebe ich Dir recht, dürfte wohl nichts bringen.
Also die Beweispflicht für die AGB liegt eindeutig bei babble. Die müssen nachweisen, daß AGB vorlagen und welchen Inhalt sie hatten.
Wenn es sich bei markbeu um einen Verbraucher handelt, ist nach (zwingendem EU Recht) der Gerichtsstand in Deutschland. Das sollte man aber vorab mit einem Anwalt abklären.
s.h. eugvvo z.B. http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eugvvo.htm
oder http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/15.html Artikel 15 - 17.
Ob eine solche Regelung überhaup wirksam ist, halte ich (s.o.) insgesamt für fraglich, 100 Tage sind meines Erachtens nach viel zu kurz vgl Entscheidung des BGH zu Telefonkarten: http://www.geizkragen.de/magazin/ko...fonkarten-darf-nicht-verfallen/C95-L7745.html
Daher nocheinmal mein Tip, Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale einholen (falls babble nicht einvernehmlich eine Verlängerung der Gültigkeit oder Gutschrift anbietet). Das ist nur eine erste Einschätzung, mehr kann ein Anwalt sagen, wenn er möglichst viele Details kennt (vorallem AGB, aber auch Screenshots der Anmeldung und vom Aufladevorgang.).
Edit:
Wenn sich hier einige zusammentuen, ist das auch nicht teuer die Rechtsberatung bei der Vz.
@opilein Sammelklagen gibt es im übrigen bei uns nicht, ob das in GB möglich ist weiß ich nicht, das dürfte aber auf keinen Fall lohnend sein.
Strafanzeige, da gebe ich Dir recht, dürfte wohl nichts bringen.