Zum rechtlichen:
1.) Ich habe niergends wirklich einen Hinweis darauf gefunden, ob die Box leihweise zur Verfügung gestellt wird oder vom Kunden erworben wird und nach Vertragsende behalten werden kann.
Die Formulierung: "Der VoIP-Router wird von BreisNet geliefert und kann nicht durch ein kundeneigenes Gerät ersetzt werden." läßt meines Erachtens nach keine eindeutigen Schlüsse zu, geliefert wird ja auch etwas, wenn es gekauft wird. Eindeutig wäre "wird zur für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt".
Wer es hier auf eine Auseinandersetzung anlegt sollte den Vertrag einmal einer Verbraucherzentrale vorlegen.
2.) Soweit es wegen des fehlenden Passwortes zu einer Enschränkung der Nutzung kommt, also sich z.B. VoIP Hardware nicht hinter dem Router betreiben läßt o.ä., würde ich annehmen, daß der Anbieter das beseitigen muß, indem er entweder das Passwort zur Verfügung stellt, oder sonst irgendwie das Problem beseitigt.
Sollte das nicht geschehen, wäre der Provider meines Erachtens nach Schadenseratz Pflichtig und der Kunde zur Kündigung berechtigt.
Auch hier sollte man natürlich einen Anwalt oder Verbraucherschutzzentrale zu Rate ziehen.
Im Übrigen würde ich den Provider wissen lassen, daß ich das für ein unmögliches Verhalten halte und den Vertrag mit zum nächsten Termin kündigen.