Das Thema beschäftigt mich leider auch immer wieder - da ich auch Vorsteuerabzugsberechtigt bin und immer mehr kleinere Firmen meinen Sie könnten einfach online Ihre Rechnungen verschicken, um Kosten zu sparen.
Ich kann Dir dazu sagen, dass Du im Recht bist eine ordentliche Rechnung mit Urkundenstatus von =jedem= Anbieter einzufordern (notfalls per Anwalt), sofern Sie den Vertrag mit Dir angenommen haben sind Sie als Vollkaufmann verpflichtet Dir (als ebenfalls Vollkaufmann) eine solche Rechnung auszustellen und zwar OHNE dies extra in Rechnung zu stellen.
Sobald Du die erste Rechnung (per email oder sonstwie online) erhälst, widersprichst Du der Form der Rechnungsstellung schriftlich und forderst den Anbieter auf, Dir eine Rechnung mit Urkundenstatus (das ist in der Regel eine postalisch verschickte) kostenlos zuzustellen (die Firma darf dafür nichts extra berechnen), alternativ könnte Dir die Firma eine Rechnung per email zustellen, dann muß diese aber zwingend nach $14 UstG eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz enthalten.
Ich habe dies bereits erfolgreich mit fax.de durchexerziert, die sich auch erst geweigert hatten mir kostenlos eine postalische Rechnung zukommen zu lassen, nachdem es aber dem Geschäftsführer vorgelegt wurde ging es dann.
Ich gehe jetzt meist so vor, dass ich diese Sache schon im Vorwege kläre, um mir weiteren Ärger zu sparen, gerade letzte Woche habe ich mit GMX deswegen Kontakt aufgenommen, weil ich deren DSL Angebot in Anspruch nehmen möchte. Wenn man DSL über deren Webseiten bestellt, gibt es nämlich ebenfalls nur die Möglichkeit die Rechnung für EUR 2,50 zusätzlich pro Rechnung per Post zu bekommen. Nachdem ich GMX darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie mir als Firma eine Rechnung mit Urkundenstatus schulden OHNE dies in Rechnung zu stellen, haben Sie mich aufgefordert Ihnen einen Gewerbenachweis zu faxen. Dies habe ich getan und kurze Zeit später die Bestätigung erhalten, dass mir Rechnungen =kostenlos= postalisch zugesandt werden.
Hier noch ein Link zum Thema:
http://www.elektronische-steuerpruefung.de/diskussion/kampffmeyer5.htm
Gruß,
Tin